„Verweis“ – Versionsunterschied

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* ein elektronischer Verweis, der [[Hyperlink]]
* ein elektronischer Verweis, der [[Hyperlink]]
* eine geringe Strafe mit Verwarnfunktion, siehe [[Verwarnung]]
* eine geringe Strafe mit Verwarnfunktion, siehe [[Verwarnung]]
* eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe [[Tadel]]
* im deutschen Disziplinarrecht die schriftliche Rüge eines Bediensteten, siehe [[Rüge]]
* im deutschen Disziplinarrecht die schriftliche Rüge eines Bediensteten, siehe [[Rüge]]
* im deutschen Strafvollzug die schwächste Stufe der Disziplinarmaßnahme, siehe [[Disziplinarmaßnahme (JVA)]]
* im deutschen Strafvollzug die schwächste Stufe der Disziplinarmaßnahme, siehe [[Disziplinarmaßnahme (JVA)]]

Version vom 26. Dezember 2008, 00:54 Uhr

Ein Verweis ist

  • ein Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe Querverweis
  • ein elektronischer Verweis, der Hyperlink
  • eine geringe Strafe mit Verwarnfunktion, siehe Verwarnung
  • eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe Tadel
  • im deutschen Disziplinarrecht die schriftliche Rüge eines Bediensteten, siehe Rüge
  • im deutschen Strafvollzug die schwächste Stufe der Disziplinarmaßnahme, siehe Disziplinarmaßnahme (JVA)
  • bei der Bundeswehr eine Disziplinarmaßnahme, siehe Wehrdisziplinarordnung

Ein Verweis oder eine Verweisung ist eine Anweisung zum Verlassen

Verweisung bedeutet in der Rechtswissenschaft

  • im Prozessrecht die Übergabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht, siehe Verweisung (Recht)
  • in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Vorschrift, siehe auch Renvoi (Weiterverweisung im Internationalen Privatrecht)

Siehe auch