„Diskussion:Marie-Louise Finck“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 17 Tagen von Karrenberger in Abschnitt „nach eigenen Angaben eine Judoka des 1. Kyū-Grades“
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:::Das Datum hatte ich überlesen und den Beitrag erst jetzt gesehen, da der Ping nicht richtig gesetzt wurde. Da es eine eher grundsätzliche Entscheidung betrifft, werde ich eine 3M anfragen. --[[Benutzer:Dirk Lenke|Dirk Lenke]] ([[Benutzer Diskussion:Dirk Lenke|Diskussion]]) 17:36, 25. Nov. 2024 (CET)
:::Das Datum hatte ich überlesen und den Beitrag erst jetzt gesehen, da der Ping nicht richtig gesetzt wurde. Da es eine eher grundsätzliche Entscheidung betrifft, werde ich eine 3M anfragen. --[[Benutzer:Dirk Lenke|Dirk Lenke]] ([[Benutzer Diskussion:Dirk Lenke|Diskussion]]) 17:36, 25. Nov. 2024 (CET)
::::@Dirk Lenke: Ich fürchte, die Quelle ist für immer weg. Das ist halt das Problem, wenn man Sendungen wie ''[[Der Quiz-Champion]]'' als Beleg nutzt, sowas wird nicht ewig in der Mediathek gespeichert und erscheint auch nicht auf DVD oder in Streamingdiensten. Unser Beleg war wohl selbst schon ein illegaler Upload. Aber letztlich spielt das hier keine Rolle, denn was erwartest du von der Quelle? Das war halt Fincks erster Fernsehauftritt und sie wird sich dort kurz vorgestellt haben, vielleicht im Rahmen eines Einspielers. Es ist nicht anzunehmen, dass die restlichen persönlichen Angaben aus dieser Quelle übertrieben gesagt notariell beglaubigt sind, nur das mit diesem „Judoka des 1. Kyū-Grades“ kam da irgendwie zweifelhaft rüber, so dass man betonen müsste, es entstamme „eigenen Angaben“. Wie man gründsätzlich mit Angaben aus solchen Sendungen umgeht, ist aber wieder ein anderes Problem. --[[Benutzer:Karrenberger|Karrenberger]] ([[Benutzer Diskussion:Karrenberger|Diskussion]]) 19:10, 25. Nov. 2024 (CET)
::::@Dirk Lenke: Ich fürchte, die Quelle ist für immer weg. Das ist halt das Problem, wenn man Sendungen wie ''[[Der Quiz-Champion]]'' als Beleg nutzt, sowas wird nicht ewig in der Mediathek gespeichert und erscheint auch nicht auf DVD oder in Streamingdiensten. Unser Beleg war wohl selbst schon ein illegaler Upload. Aber letztlich spielt das hier keine Rolle, denn was erwartest du von der Quelle? Das war halt Fincks erster Fernsehauftritt und sie wird sich dort kurz vorgestellt haben, vielleicht im Rahmen eines Einspielers. Es ist nicht anzunehmen, dass die restlichen persönlichen Angaben aus dieser Quelle übertrieben gesagt notariell beglaubigt sind, nur das mit diesem „Judoka des 1. Kyū-Grades“ kam da irgendwie zweifelhaft rüber, so dass man betonen müsste, es entstamme „eigenen Angaben“. Wie man gründsätzlich mit Angaben aus solchen Sendungen umgeht, ist aber wieder ein anderes Problem. --[[Benutzer:Karrenberger|Karrenberger]] ([[Benutzer Diskussion:Karrenberger|Diskussion]]) 19:10, 25. Nov. 2024 (CET)
::::<small>Letzteres meine ich wegen der Verfügbarkeit, natürlich. Sonst sehe ich da kein Problem. --[[Benutzer:Karrenberger|Karrenberger]] ([[Benutzer Diskussion:Karrenberger|Diskussion]]) 23:04, 25. Nov. 2024 (CET)</small>

Version vom 25. November 2024, 23:04 Uhr

Artikel zu "Quizkönigin" Marie-Louise Finck erstellt

Nachdem bereits Wikipedia-Artikel zu Thorsten Zirkel sowie Eckhard Freise vom ARD-Quiz-Olymp existieren, habe ich einen Artikel zum dritten Quizolymp-Mitglied, der (laut ARD offiziellen) "Quizkönigin" Marie-Louise Finck erstellt. (nicht signierter Beitrag von Vab95 (Diskussion | Beiträge) 18:48, 1. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Frühere Beziehung

@Vab95: Wenn diese durch das Youtube-Video belegt wird, wäre eine Angabe der Stelle (xx:yy) hilfreich. Gruß und Dank, Peter Gröbner -- 13:34, 18. Jan. 2020 (CET)Beantworten
erledigtErledigt von Glasladen. Danke, Peter Gröbner -- 15:53, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

@Peter Gröbner: Vielen Dank für den Dank, aber der gebührt eigentlich eher Vab95: Der hatte das bereits im Zuge dieser Änderung in der Quellenangabe mit folgenden Worten eingepflegt: „(Videoausschnitt von Minute 2:02 bis Minute 2:04)“ Ich selber hab eigentlich „nur“ noch die genauen Sekunden eingefügt, bei denen der Biographie-Abschnitt anfängt und aufhört – sowie den Youtube-Link so modifiziert, dass der Film bequemerweise gleich an der entsprechenden Stelle anfängt zu spielen :-) Insofern: Ehre, wem Ehre gebührt ;-)
Und um Missverständnissen vorzubeugen (weil ich ja noch mal dieses Diskussionsthema editiert habe):
Das Ganze ist nach wie vor...
erledigtErledigt
--Glasladen (Diskussion) 18:51, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Lebenslauf

Man ist nicht, wie angegeben, seit Jan.2019 bis heute als Referendarin bei einem OLG tätig. Die Referendarzeiten bei einem Zivilgericht dürften max 5-6 Monate sein. Danach gibt es weitere Station. Insgesamt ist die Referendarzeit 2 Jahr. Irgendwas stimmt im hier dargestellen Lebenslauf was nicht. --Pelz (Diskussion) 01:09, 8. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Und es fehlen 2013-2019 ca. 3 Jahre (3 Jahre als Beraterin gearbeitet).
Na, aber wir wollen ja nicht allzu pedantisch und neugierig sein.
D.h. wollen nicht - aber müssen. :-) (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:2A0B:B200:E8C5:8F45:9634:C946 (Diskussion) 19:38, 11. Dez. 2020 (CET))Beantworten
Ich weiß nicht, wie es in ihrem Bundesland lief. Aber in Sachsen-Anhalt ist man zum Beispiel das ganze Ref über beim Oberlandesgericht aufgehangen, unabhängig davon, in welchem Bezirk man dann seine Ausbildungen macht. Kann man höchstens streiten, wie streng man "tätig sein" definiert. --192.145.9.129 15:41, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

„nach eigenen Angaben eine Judoka des 1. Kyū-Grades“

@Dirk Lenke: Es ist der Normalfall, dass solche privaten biographischen Details eigenen Angaben entspringen, und nicht etwa von Journalisten durch Sichtung von Dokumenten oder Befragung von Quellen erarbeitet werden. Wenn man also bei einer einzelnen Angabe explizit „nach eigenen Angaben“ schreibt, hat das einen anzweifelnden Unterton, den man begründen sollte. Dass die Quelle (bzw. der YouTube-Upload) nicht mehr verfügbar sei, verstehe ich als Argument nicht ganz, das würde doch eher bedeuten, dass man das mit der Judoka komplett streicht und zudem alle anderen Inhalte aus diesem Beleg. --Karrenberger (Diskussion) 17:12, 17. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Hallo Karrenberger, mit der Rücksetzung hast du einen Editwar gestartet. Nimm deine Änderung zurück und warte die Diskussion ab. Die Quelle hätte ich benötigt, um die Aussage nachlesen zu können. --Dirk Lenke (Diskussion) 17:24, 25. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Karrenberger hat vor über einer Woche hier den Disku eröffnet, wie lange soll der Kollege denn ohne Reaktion warten? --2003:DF:F736:7300:9DFE:D828:5F91:9F28 17:26, 25. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Das Datum hatte ich überlesen und den Beitrag erst jetzt gesehen, da der Ping nicht richtig gesetzt wurde. Da es eine eher grundsätzliche Entscheidung betrifft, werde ich eine 3M anfragen. --Dirk Lenke (Diskussion) 17:36, 25. Nov. 2024 (CET)Beantworten
@Dirk Lenke: Ich fürchte, die Quelle ist für immer weg. Das ist halt das Problem, wenn man Sendungen wie Der Quiz-Champion als Beleg nutzt, sowas wird nicht ewig in der Mediathek gespeichert und erscheint auch nicht auf DVD oder in Streamingdiensten. Unser Beleg war wohl selbst schon ein illegaler Upload. Aber letztlich spielt das hier keine Rolle, denn was erwartest du von der Quelle? Das war halt Fincks erster Fernsehauftritt und sie wird sich dort kurz vorgestellt haben, vielleicht im Rahmen eines Einspielers. Es ist nicht anzunehmen, dass die restlichen persönlichen Angaben aus dieser Quelle übertrieben gesagt notariell beglaubigt sind, nur das mit diesem „Judoka des 1. Kyū-Grades“ kam da irgendwie zweifelhaft rüber, so dass man betonen müsste, es entstamme „eigenen Angaben“. Wie man gründsätzlich mit Angaben aus solchen Sendungen umgeht, ist aber wieder ein anderes Problem. --Karrenberger (Diskussion) 19:10, 25. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Letzteres meine ich wegen der Verfügbarkeit, natürlich. Sonst sehe ich da kein Problem. --Karrenberger (Diskussion) 23:04, 25. Nov. 2024 (CET)Beantworten