„Dieter C. Umbach“ – Versionsunterschied

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'''Dieter C. Umbach''' (* in [[Essen]]) ist ein deutscher [[Rechtswissenschaft]]ler.
'''Dieter C. Umbach''' (* in [[Essen]]) ist ein [[Deutschland|deutscher]] [[Rechtswissenschaft]]ler.


Umbach studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten [[Universität Münster|Münster]], [[Universität Genf|Genf]], [[Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg|Heidelberg]], [[Universität Montpellier|Montpellier]] und [[Universität Oxford|Oxford]]. Von 1976 bis 1983 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am [[Bundesverfassungsgericht]]. 1987 erfolgte seine [[Habilitation]] an der [[Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg]]. 1999/2000 war er Distinguished Fulbright-Professor an der Law School der [[Vanderbilt University]] (USA) und seit 2002 Chairman der Confidentiality Commission der [[Organisation für das Verbot chemischer Waffen]] in [[Den Haag]]. Er lehrte an der [[Universität Potsdam]]. Zeitweilig war er Vorsitzender Richter am [[Landessozialgericht Rheinland-Pfalz]].
Umbach studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten [[Universität Münster|Münster]], [[Universität Genf|Genf]], [[Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg|Heidelberg]], [[Universität Montpellier|Montpellier]] und [[Universität Oxford|Oxford]]. Von 1976 bis 1983 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am [[Bundesverfassungsgericht]]. 1987 erfolgte seine [[Habilitation]] an der [[Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg]]. 1999/2000 war er Distinguished Fulbright-Professor an der Law School der [[Vanderbilt University]] (USA) und seit 2002 Chairman der Confidentiality Commission der [[Organisation für das Verbot chemischer Waffen]] in [[Den Haag]]. Er lehrte an der [[Universität Potsdam]]. Zeitweilig war er Vorsitzender Richter am [[Landessozialgericht Rheinland-Pfalz]].

Version vom 6. Februar 2024, 16:04 Uhr

Dieter C. Umbach (* in Essen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Umbach studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Münster, Genf, Heidelberg, Montpellier und Oxford. Von 1976 bis 1983 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 1987 erfolgte seine Habilitation an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. 1999/2000 war er Distinguished Fulbright-Professor an der Law School der Vanderbilt University (USA) und seit 2002 Chairman der Confidentiality Commission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen in Den Haag. Er lehrte an der Universität Potsdam. Zeitweilig war er Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Er ist Autor und Herausgeber mehrerer großer Kommentare zum Verfassungsprozessrecht und Verfassungsrecht.

Schriften (Auswahl)

  • mit Franz-Wilhelm Dollinger: Zwischen Bestenauslese und Demokratieprinzip. Die Besetzung der Landesrechnungshöfe unter Berücksichtigung der Bewerbung, Wahl und Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs Brandenburg. Mit einem Kompendium der relevanten Gesetzestexte aller Bundesländer und des Bundes. Mit einem Vorwort von Ernst Benda. Berlin: Frank & Timme 2007.
  • mit Ernst Benda: Stasi-Akten und das Persönlichkeitsrecht von Politikern. Unter Mitwirkung von Franz-Wilhelm Dollinger. Frankfurt am Main: Lang 2004.
  • Parlamentsauflösung in Deutschland. Verfassungsgeschichte und Verfassungsprozess. Berlin/New York: de Gruyter 1989.