„Berât“ – Versionsunterschied
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Im ausgehenden 18. und im 19. Jahrhundert bezeichnete man nicht-muslimische Inhaber eines wirtschaftlichen oder steuerlichen Privilegs als Berâtlı ({{arF|براتلي‎}}). Diese Berât wurden von den europäischen diplomatischen Missionen im Zusammenhang mit den [[Kapitulationen des Osmanischen Reiches|Kapitulationen]] verkauft. Trotz Versuche der osmanischen Regierung diese Praxis zu dämpfen, führten diese Berât zur Entstehung einer neuen Klasse, der ''Avrupa Tüccarı'' (Europäische Händler). Später wurde der Verkauf dieser Privilegien auch auf Muslime ausgeweitet. Bei den [[Tanzimat|Tanzimat-Reformen]] gerieten diese Berât außer Gebrauch. |
Im ausgehenden 18. und im 19. Jahrhundert bezeichnete man nicht-muslimische Inhaber eines wirtschaftlichen oder steuerlichen Privilegs als Berâtlı ({{arF|براتلي‎}}). Diese Berât wurden von den europäischen diplomatischen Missionen im Zusammenhang mit den [[Kapitulationen des Osmanischen Reiches|Kapitulationen]] verkauft. Trotz verschiedener Versuche der osmanischen Regierung, diese Praxis zu dämpfen, führten diese Berât zur Entstehung einer neuen Klasse, der ''Avrupa Tüccarı'' (Europäische Händler). Später wurde der Verkauf dieser Privilegien auch auf Muslime ausgeweitet. Bei den [[Tanzimat|Tanzimat-Reformen]] gerieten diese Berât außer Gebrauch. |
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Ein Berât wurde mit der Sultans-[[Tughra]] versehen und mit jedem neuen Sultan erneuert.<ref>Georgi Turturikow: ''Кратък терминологичен речник по история'', Stara Sagora, 2003, ISBN 954-91341-1-3</ref> Diesen Umstand nannte man {{arF|تجديد برات‎|w=tecdîd-i berât}}. |
Ein Berât wurde mit der Sultans-[[Tughra]] versehen und mit jedem neuen Sultan erneuert.<ref>Georgi Turturikow: ''Кратък терминологичен речник по история'', Stara Sagora, 2003, ISBN 954-91341-1-3</ref> Diesen Umstand nannte man {{arF|تجديد برات‎|w=tecdîd-i berât}}. |
Version vom 26. Dezember 2021, 21:22 Uhr
Ein Berât (osmanisch برات; pl. berevât / بروات, türkisch berâtlar) war ein osmanisches Dokument, ein Erlass des Sultans mit Gesetzeskraft. Weitere Übersetzungen sind „Edikt“ oder „Dekret“. Mit einem Berât wurden öffentliche Ämter besetzt sowie Privilegien wie Steuerpacht (İltizam) und Lehen (Tımar) vergeben. So wurden die Metropoliten (Erzbischöfe) des Bulgarischen Exarchats durch einen Berât in ihren Verwaltungsbereich eingesetzt.
Im Osmanischen Reich kursierte eine Vielzahl von Bezeichnungen für Erlasse, darunter Ferman, Biti, Buyuruldu, Emir und Hüküm.
Im ausgehenden 18. und im 19. Jahrhundert bezeichnete man nicht-muslimische Inhaber eines wirtschaftlichen oder steuerlichen Privilegs als Berâtlı (براتلي). Diese Berât wurden von den europäischen diplomatischen Missionen im Zusammenhang mit den Kapitulationen verkauft. Trotz verschiedener Versuche der osmanischen Regierung, diese Praxis zu dämpfen, führten diese Berât zur Entstehung einer neuen Klasse, der Avrupa Tüccarı (Europäische Händler). Später wurde der Verkauf dieser Privilegien auch auf Muslime ausgeweitet. Bei den Tanzimat-Reformen gerieten diese Berât außer Gebrauch.
Ein Berât wurde mit der Sultans-Tughra versehen und mit jedem neuen Sultan erneuert.[1] Diesen Umstand nannte man tecdîd-i berât / تجديد برات.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Georgi Turturikow: Кратък терминологичен речник по история, Stara Sagora, 2003, ISBN 954-91341-1-3