„Technische Anschlussbedingungen“ – Versionsunterschied

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Einleitung: Kürzung Einleitung und Vermeidung Verwechslung durch Wort "regeln", weil es gibt die VDE-Anwendungsregeln (TAR), siehe unten im Text
Geschichte: Das FNN heißt "Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE", auch wenn der WP-Link kürzer ist.
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Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs im Jahr 2005 wurden die TAB 2000 geändert.<ref>{{Webarchiv | url=http://www.schutzverband-muenchen.de/dokumente/taetigkeitsbericht_schutzverband_2005.pdf | wayback=20140227073247 | text=Schutzverein gegen Unwesen in der Wirtschaft e. V.: ''Tätigkeitsbericht 2005'' Seite 15 }}</ref> Die Vorgabe von [[Selektiver Leitungsschutzschalter|selektiven Leitungsschutzschaltern]] anstelle von herkömmlichen [[Schmelzsicherung]]en vor dem [[Stromzähler]] war nicht haltbar.
Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs im Jahr 2005 wurden die TAB 2000 geändert.<ref>{{Webarchiv | url=http://www.schutzverband-muenchen.de/dokumente/taetigkeitsbericht_schutzverband_2005.pdf | wayback=20140227073247 | text=Schutzverein gegen Unwesen in der Wirtschaft e. V.: ''Tätigkeitsbericht 2005'' Seite 15 }}</ref> Die Vorgabe von [[Selektiver Leitungsschutzschalter|selektiven Leitungsschutzschaltern]] anstelle von herkömmlichen [[Schmelzsicherung]]en vor dem [[Stromzähler]] war nicht haltbar.


Das [[Forum Netztechnik/Netzbetrieb]] (FNN) hat am 28. April 2017 den Entwurf der Technische Anschlussregeln Niederspannung veröffentlicht.<ref>[https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/tar-niederspannung-vde-ar-n-4100 Entwurf Technische Anschlussregeln Niederspannung (E VDE-AR-N 4100)]</ref> Darin wird die Struktur des Normenwerks für den Anschluss von Anlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb neu geregelt. Zukünftig wird der Technische Teil als bundeseinheitliches Vorschriftenwerk als VDE-Anwendungsregeln (TAR) festgelegt. Dazu kommen noch spezifische TAB der einzelnen Netzbetreiber, die vor allem organisatorische Festlegungen beinhalten.<ref>[https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung Neustrukturierung der Technischen Anschlussregeln für die Niederspannung]</ref>
Das [[Forum Netztechnik/Netzbetrieb|Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE]] (FNN) hat am 28. April 2017 den Entwurf der Technische Anschlussregeln Niederspannung veröffentlicht.<ref>[https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/tar-niederspannung-vde-ar-n-4100 Entwurf Technische Anschlussregeln Niederspannung (E VDE-AR-N 4100)]</ref> Darin wird die Struktur des Normenwerks für den Anschluss von Anlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb neu geregelt. Zukünftig wird der Technische Teil als bundeseinheitliches Vorschriftenwerk als VDE-Anwendungsregeln (TAR) festgelegt. Dazu kommen noch spezifische TAB der einzelnen Netzbetreiber, die vor allem organisatorische Festlegungen beinhalten.<ref>[https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung Neustrukturierung der Technischen Anschlussregeln für die Niederspannung]</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 23. Oktober 2019, 07:50 Uhr

Die Technische Anschlussbestimmungen (TAB) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verteilnetzbetreiber, die Forderungen an die elektrischen Anlagen der Endkunden stellen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gibt einen Musterwortlaut der TAB heraus, der von vielen Netzbetreibern mehr oder weniger abgewandelt wird.

Technische Anschlussbestimmungen umfassen zum Beispiel Festlegungen zur Anordnung des Hausanschlusskastens und der Stromzähler sowie zum Anschluss von elektrischen Verbrauchern, wenn bestimmte elektrische Leistungen überschritten werden. Ebenso werden Vorgaben zur Stromzählung getroffen.

Geschichte

Seit der Entflechtung des Energiemarkts ist zu beachten, dass ausschließlich die Technischen Anschlussbestimmungen des örtlichen Verteilnetzbetreibers gelten, unabhängig davon, an welches Unternehmen der Strompreis gezahlt wird.

Den gesetzlichen Rahmen für Technische Anschlussbestimmungen setzt die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) ablöste. Sie berechtigt den Netzbetreiber "in Form von Technischen Anschlussbedingungen weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließlich der Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist". Darin darf auch der "Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte ... von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers abhängig gemacht werden".[1]

Die TAB wurde zuerst vom Verband der Netzbetreiber (VDN) herausgegeben, seit der Verbändefusion vom BDEW.

Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs im Jahr 2005 wurden die TAB 2000 geändert.[2] Die Vorgabe von selektiven Leitungsschutzschaltern anstelle von herkömmlichen Schmelzsicherungen vor dem Stromzähler war nicht haltbar.

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat am 28. April 2017 den Entwurf der Technische Anschlussregeln Niederspannung veröffentlicht.[3] Darin wird die Struktur des Normenwerks für den Anschluss von Anlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb neu geregelt. Zukünftig wird der Technische Teil als bundeseinheitliches Vorschriftenwerk als VDE-Anwendungsregeln (TAR) festgelegt. Dazu kommen noch spezifische TAB der einzelnen Netzbetreiber, die vor allem organisatorische Festlegungen beinhalten.[4]

Siehe auch

  • TAEV (für Österreich)

Einzelnachweise

  1. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) § 20 Technische Anschlussbedingungen
  2. Schutzverein gegen Unwesen in der Wirtschaft e. V.: Tätigkeitsbericht 2005 Seite 15 (Memento vom 27. Februar 2014 im Internet Archive)
  3. Entwurf Technische Anschlussregeln Niederspannung (E VDE-AR-N 4100)
  4. Neustrukturierung der Technischen Anschlussregeln für die Niederspannung