„Verweis“ – Versionsunterschied

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* in Computerprogrammen die Referenz auf ein Objekt, siehe [[Referenz (Programmierung)]]
* in Computerprogrammen die Referenz auf ein Objekt, siehe [[Referenz (Programmierung)]]
* eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe [[Tadel]] und auch [[Verschärfter Verweis]]
* eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe [[Tadel]] und auch [[Verschärfter Verweis]]
* im deutschen Disziplinarrecht der schriftliche Tadel eines bestimmten Verhaltens eines Beamten, siehe [[Dienstlicher Verweis]]
* im deutschen Disziplinarrecht die schriftliche Rüge eines Beamten, siehe [[Dienstlicher Verweis]]
* im deutschen Strafvollzug die schwächste Stufe der Disziplinarmaßnahme, siehe [[Disziplinarrecht#Strafvollzug|Disziplinarrecht]]
* im deutschen Strafvollzug die schwächste Stufe der Disziplinarmaßnahme, siehe [[Disziplinarrecht#Strafvollzug|Disziplinarrecht]]
* bei der Bundeswehr eine Disziplinarmaßnahme, siehe [[Wehrdisziplinarordnung]]
* bei der Bundeswehr eine Disziplinarmaßnahme, siehe [[Wehrdisziplinarordnung]]

Version vom 15. Dezember 2018, 14:13 Uhr

Ein Verweis ist:

Als Verweis oder Verweisung bezeichnet man ferner die Anweisung zum Verlassen:

Verweisung bedeutet in der Rechtswissenschaft außerdem:

Siehe auch:

Wiktionary: Verweis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen