„Diskussion:Serbien“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von J budissin in Abschnitt Grenze zum Kosovo ist keine Staatsgrenze
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::Die administrative Linie ist in keinem formalen Akt als Grenze festgelegt. Der Kosovo wird nach wie vor aufgrund der Resolution 1244 von der UN verwaltet, er ist kein souveränes Subjekt der Volksgemeinschaft. Bei EU-Gesprächen kann der "Kosovo" ausdrücklich nur mit Stern teilnehmen, ein Merkmal das er rechtlich nur auf Basis der Resolution 1244 anwesend ist.
::Die administrative Linie ist in keinem formalen Akt als Grenze festgelegt. Der Kosovo wird nach wie vor aufgrund der Resolution 1244 von der UN verwaltet, er ist kein souveränes Subjekt der Volksgemeinschaft. Bei EU-Gesprächen kann der "Kosovo" ausdrücklich nur mit Stern teilnehmen, ein Merkmal das er rechtlich nur auf Basis der Resolution 1244 anwesend ist.


::Basierend auf der Resolution 1244 ist der Kosovo Staatsterritorium Serbiens seine Grenzen sind hierin die Aussengrenzen inklusive des Kosovo. Aus der Resolution ist es rechtens das Serbien militärisches und polizeiliches Personal im Kosovo zu unterhält.
::Basierend auf der Resolution 1244 ist der Kosovo Staatsterritorium Serbiens. Seine Grenzen hierin Außengrenzen. Aus der Resolution ist es rechtens das Serbien militärisches und polizeiliches Personal im Kosovo zu unterhält.
::IAnnex 2 garantiert die Stationierung von bis zu 1.000 Soldaten und Sicherheitskräfte. Er gewährt eine Gewaltausübung der Staatsorgane Serbiens innerhalb seines Territoriums insbesondere im Gebiet des Kosovo.
::IAnnex 2 garantiert die Stationierung von bis zu 1.000 Soldaten und Sicherheitskräfte. Er gewährt eine Gewaltausübung der Staatsorgane Serbiens innerhalb seines Territoriums insbesondere auch im Kosovo.
::Punkt 4 der Reolution 1244:
::Punkt 4 der Reolution 1244:
::4. Confirms that after the withdrawal '''an agreed number of Yugoslav and Serb military and police personnel will be permitted to return to Kosovo to perform the functions in accordance with annex 2'''.
::4. Confirms that after the withdrawal '''an agreed number of Yugoslav and Serb military and police personnel will be permitted to return to Kosovo to perform the functions in accordance with annex 2'''.

Version vom 8. November 2018, 14:15 Uhr

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GiftBot (Diskussion) 03:12, 14. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Verwaltung

Wo ist der Abschnitt Verwaltung und welche Landesstrukturen oder Verwaltungseinheiten gibt es, Provinzen, Regionen, Bezirke oder Landkreise? --2003:F2:83C5:E701:286A:4F14:82AF:118D 15:44, 26. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Grenze zum Kosovo ist keine Staatsgrenze

Auch wenns vorhin in anderer Form gelöscht wurde: zum Kosovo existiert keine Staatsgrenze. Serbien ist UN-Mitglied, der Kosovo ist dies nicht. Also gehört es raus.

Folgender Abschnitt wurde vorhin ohne Notwendigkeit gelöscht. Da er aber genau das obige thematisiert hier wegen der legalen Argumentation wieder rein: "Im Einleitungsteil steht das Serbien an das Kosovo grenzt. So weit bekannt ist diese Landschaft/Provinz ein Staatsgebiet Serbiens, worauf es sich legal auf die Resolution 1244 des Weltsicherheitsrates aus dem Jahr 1999 berufen darf. Die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich, als Vertragsunterzeichner, haben diese Resolution nicht durch eine Folgeresolution widerrufen. Da eine völkerrechtliche Eigenstaatlichkeit nach UNO-Kriterien Fiktion ist, bleibt der Kosovo weiterhin kein legitimierter Staat. Ein fiktiver ist er schon, dem wesentliche Attribute eines Staates der Völkergemeinschaft fehlen."

Ob Kosovo UN-Mitglied ist oder nicht, ist für das faktische Vorhandensein einer Grenze zunächst einmal unerheblich. Zwischen Zypern und Nordzypern existiert auch eine Grenze, obwohl letzteres von niemandem anerkannt wird. Und nein, diese Grenze ist durchaus nicht "fiktiv", sondern einigermaßen real, wovon du dich gerne vor Ort überzeugen darfst. Natürlich kann erwähnt werden, dass Serbien diese Linie nicht als Staatsgrenze betrachtet, aber kontrolliert wird ja trotzdem – auch von serbischer Seite. --j.budissin+/- 12:43, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten
PS: Übrigens steht dort genau aus diesem Grund an Albanien bzw. an das Kosovo. Das deckt de facto und de jure ausreichend neutral ab. --j.budissin+/- 12:44, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Die administrative Linie ist in keinem formalen Akt als Grenze festgelegt. Der Kosovo wird nach wie vor aufgrund der Resolution 1244 von der UN verwaltet, er ist kein souveränes Subjekt der Volksgemeinschaft. Bei EU-Gesprächen kann der "Kosovo" ausdrücklich nur mit Stern teilnehmen, ein Merkmal das er rechtlich nur auf Basis der Resolution 1244 anwesend ist.
Basierend auf der Resolution 1244 ist der Kosovo Staatsterritorium Serbiens. Seine Grenzen hierin Außengrenzen. Aus der Resolution ist es rechtens das Serbien militärisches und polizeiliches Personal im Kosovo zu unterhält.
IAnnex 2 garantiert die Stationierung von bis zu 1.000 Soldaten und Sicherheitskräfte. Er gewährt eine Gewaltausübung der Staatsorgane Serbiens innerhalb seines Territoriums insbesondere auch im Kosovo.
Punkt 4 der Reolution 1244:
4. Confirms that after the withdrawal an agreed number of Yugoslav and Serb military and police personnel will be permitted to return to Kosovo to perform the functions in accordance with annex 2.
Annex 2, Punkt 6.:
6. After withdrawal, an agreed number of Yugoslav and Serbian personnel will be permitted to return to perform the following functions:
· Liaison with the international civil mission and the international security presence;
· Marking/clearing minefields;
· Maintaining a presence at Serb patrimonial sites;
· Maintaining a presence at key border crossings.
Hier steht also ein verbrieftes Recht Serbiens seine internationalen Grenzen auf dem Territorium des Kosovo zu kontrollieren. Der völkerrechtliche Akt hat Bestand, Serbien besitzt eine Grundrecht dort jederzeit präsent zu sein.
Die Abschrift der Resolution 1244 im Bestand des NATO-Quartiers Neapel [1]
PS: Die Situation in Zypern ist die einer Waffenstillstandslinie zweier Kriegsparteien. Der Kosovo ist UN-verwaltet, die Administrative Linie ist hierin keine Staatsgrenze. Serbien kann jederzeit souverän aus allen Rechten der Resolution 1244 bestehen. Die Vereinten Nationen haben dies 1999 so abgesegnet.