„Servius Sulpicius Rufus“ – Versionsunterschied

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Zwei außergewöhnliche Beispiele für Sulpicius’ Stil hat Cicero überliefert.<ref>Cicero, ''Ad Familiares'' 4, 5 und 12.</ref> [[Quintilian]] spricht von drei Reden des Sulpicius, die noch erhalten seien.<ref>Quintilian, ''Institutio oratoria'' 10,1,1,6.</ref> Eine war die Rede gegen Murena, eine andere ''Pro'' oder ''Contra Aufidium'', von der jedoch nichts bekannt ist. Darüber hinaus soll er Autor erotischer Gedichte gewesen sein.
Zwei außergewöhnliche Beispiele für Sulpicius’ Stil hat Cicero überliefert.<ref>Cicero, ''Ad Familiares'' 4, 5 und 12.</ref> [[Quintilian]] spricht von drei Reden des Sulpicius, die noch erhalten seien.<ref>Quintilian, ''Institutio oratoria'' 10,1,1,6.</ref> Eine war die Rede gegen Murena, eine andere ''Pro'' oder ''Contra Aufidium'', von der jedoch nichts bekannt ist. Darüber hinaus soll er Autor erotischer Gedichte gewesen sein.


In erster Linie wurde Sulpicius jedoch als Jurist ausgezeichnet. Zu seinem umfangreichen Werk zählt der erste [[Gesetzeskommentar|Kommentar]] zum prätorischen [[Edikt]].<ref name="Harke">[[Jan Dirk Harke]]: ''Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen''. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57405-4 (''Grundrisse des Rechts''), § 1 Rnr. 10 (S. 9 f.).</ref> Daneben hinterließ er eine große Anzahl von Abhandlungen und wird oft in den [[Pandekten|Digesten]] (Gutachtensammlung) zitiert, insbesondere durch seinen Schüler [[Publius Alfenus Varus]],<ref name="Harke" /> andererseits wurden von ihm selbst herrührende Texte nicht gefunden. Als Hauptqualitäten seiner Werke gelten Klarheit, enge Vertrautheit mit den Prinzipien des Zivil- und Naturrechts und unübertroffene Ausdruckskraft. Cicero<ref>Cicero, ''Brutus'' 41.152.</ref> lobte Sulpicius ausdrücklich dafür, aus dem Recht eine Kunst („ars iuris“) gemacht zu haben, indem er subsumtionsfähige Tatbestände geschaffen habe („postremo habere regulam, qua vera et falsa iudicarentur“). Die Methodik dazu hatte er bei den [[Philosophie der Antike|griechischen Philosophen]] gelernt. Nach einer im Anschluss an [[Okko Behrends]] teilweise vertretenen Minderheitsmeinung, hatte Sulpicius damit die „spezifisch klassische“ Jurisprudenz begründet, die sich durch die Betonung strikter Regeln von der vorklassischen Jurisprudenz der „veteres“ abhebe, in der - wiederum nach dem Zeugnis Ciceros - die Abwägung von Prinzipien eine zentrale Rolle gespielt habe.
In erster Linie wurde Sulpicius jedoch als Jurist ausgezeichnet. Zu seinem umfangreichen Werk zählt der erste [[Gesetzeskommentar|Kommentar]] zum prätorischen [[Edikt]].<ref name="Harke">[[Jan Dirk Harke]]: ''Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen''. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57405-4 (''Grundrisse des Rechts''), § 1 Rnr. 10 (S. 9 f.).</ref> Daneben hinterließ er eine große Anzahl von Abhandlungen und wird oft in den [[Pandekten|Digesten]] (Gutachtensammlung) zitiert, insbesondere durch seinen Schüler [[Publius Alfenus Varus]],<ref name="Harke" /> andererseits wurden von ihm selbst herrührende Texte nicht gefunden. Als Hauptqualitäten seiner Werke gelten Klarheit, enge Vertrautheit mit den Prinzipien des Zivil- und Naturrechts und unübertroffene Ausdruckskraft. Cicero<ref>Cicero, ''Brutus'' 41.152.</ref> lobte Sulpicius ausdrücklich dafür, aus dem Recht eine Kunst („ars iuris“) gemacht zu haben, indem er subsumtionsfähige Tatbestände geschaffen habe („postremo habere regulam, qua vera et falsa iudicarentur“). Die Methodik dazu hatte er bei den [[Philosophie der Antike|griechischen Philosophen]] gelernt. Nach einer im Anschluss an [[Okko Behrends]] teilweise vertretenen Minderheitsmeinung, hatte Sulpicius damit die „spezifisch klassische“ Jurisprudenz begründet, die sich durch die Betonung strikter Regeln von der vorklassischen Jurisprudenz der „veteres“ abhebe, in der wiederum nach dem Zeugnis Ciceros die Abwägung von Prinzipien eine zentrale Rolle gespielt habe.


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 17. Oktober 2018, 16:17 Uhr

Servius Sulpicius Rufus (* um 106 v. Chr.; † 43 v. Chr.) war ein römischer Politiker, Redner und vorklassischer Jurist, dabei bedeutendster Wegbereiter der klassischen Jurisprudenz.[1]

Leben und Ämter

Zusammen mit Cicero studierte er Rhetorik und begleitete ihn 78 v. Chr. nach Rhodos. Da er der Ansicht war, dass er niemals Ciceros Qualitäten als Redner erreichen könne, gab er die Rhetorik auf und wurde Jurist.[2] Sein juristischer Lehrer war Gaius Aquilius Gallus.[3] 75 oder 74 v. Chr. war er Quästor und 65 v. Chr. Prätor. 63 v. Chr. kandidierte er für das Konsulat des folgenden Jahres, wurde aber von Lucius Licinius Murena geschlagen, den er anschließend vergeblich wegen Bestechung anklagte. Erst 51 v. Chr. war er mit einer erneuten Bewerbung erfolgreich, nachdem er im Jahr zuvor als Interrex die Wahl des Pompeius zum alleinigen Konsul geleitet hatte. Im Bürgerkrieg stand er – nach bemerkenswertem Zögern – auf Seiten Gaius Iulius Caesars, der ihn 46 v. Chr. zum Prokonsul von Achaea machte. Er starb 43 v. Chr. auf einer Senatsmission nach Mutina zu Marcus Antonius krankheitsbedingt. In einer Senatsrede, die später als neunte „Phillipische Rede“ veröffentlicht wurde, beantragte Cicero für ihn eine Staatsehrung in Form einer Statue vor den Rostra. Im Gegensatz zu den vergoldeten Reiterstatuen, mit denen für gewöhnlich Gesandte, die auf ihrer Mission getötet wurden, geehrt wurden, wurden ihm eine bronzene Standstatue und ein öffentliches Begräbnis zugestanden, weil er durch die Gesandtschaft zwar ums Leben gekommen, aber nicht durch direkte Feindeinwirkung getötet worden war.

Sulpicius hatte einen gleichnamigen Sohn, der mehrmals bei Cicero erwähnt wird, unter anderem als möglicher Ehemann für dessen Tochter Tullia. Von diesem sind aber keine öffentlichen Ämter überliefert. Tochter oder Enkelin Sulpicius’ war die Dichterin Sulpicia die Ältere.

Bedeutung und Stil

Zwei außergewöhnliche Beispiele für Sulpicius’ Stil hat Cicero überliefert.[4] Quintilian spricht von drei Reden des Sulpicius, die noch erhalten seien.[5] Eine war die Rede gegen Murena, eine andere Pro oder Contra Aufidium, von der jedoch nichts bekannt ist. Darüber hinaus soll er Autor erotischer Gedichte gewesen sein.

In erster Linie wurde Sulpicius jedoch als Jurist ausgezeichnet. Zu seinem umfangreichen Werk zählt der erste Kommentar zum prätorischen Edikt.[1] Daneben hinterließ er eine große Anzahl von Abhandlungen und wird oft in den Digesten (Gutachtensammlung) zitiert, insbesondere durch seinen Schüler Publius Alfenus Varus,[1] andererseits wurden von ihm selbst herrührende Texte nicht gefunden. Als Hauptqualitäten seiner Werke gelten Klarheit, enge Vertrautheit mit den Prinzipien des Zivil- und Naturrechts und unübertroffene Ausdruckskraft. Cicero[6] lobte Sulpicius ausdrücklich dafür, aus dem Recht eine Kunst („ars iuris“) gemacht zu haben, indem er subsumtionsfähige Tatbestände geschaffen habe („postremo habere regulam, qua vera et falsa iudicarentur“). Die Methodik dazu hatte er bei den griechischen Philosophen gelernt. Nach einer im Anschluss an Okko Behrends teilweise vertretenen Minderheitsmeinung, hatte Sulpicius damit die „spezifisch klassische“ Jurisprudenz begründet, die sich durch die Betonung strikter Regeln von der vorklassischen Jurisprudenz der „veteres“ abhebe, in der – wiederum nach dem Zeugnis Ciceros – die Abwägung von Prinzipien eine zentrale Rolle gespielt habe.

Literatur

Anmerkungen

  1. a b c Jan Dirk Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57405-4 (Grundrisse des Rechts), § 1 Rnr. 10 (S. 9 f.).
  2. Cicero, Brutus 41.
  3. Pomponius, D(igesta) 1,2,2,43.
  4. Cicero, Ad Familiares 4, 5 und 12.
  5. Quintilian, Institutio oratoria 10,1,1,6.
  6. Cicero, Brutus 41.152.