„Vereidigung“ – Versionsunterschied

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Gegen die Vereidigung vor [[Gericht]] kann sich der [[Zeuge]] in der Menstruation nicht wehren. Einwände könnten die [[Verwandtschaft]]/[[Schwägerschaft]] zum [[Angeklagter|Angeklagten]] bzw. einer [[Partei (Recht)|Partei]] oder eine vorausgegangene Verurteilung wegen [[Meineid]]es sein. Ferner gilt, dass ein Zeuge, der angibt, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, stattdessen nach {{§|65|StPO|juris}} [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]] die Wahrheit seiner Aussage zu bekräftigen hat. Diese [[Bekräftigung]] steht dem Eid gleich.
Gegen die Vereidigung vor [[Gericht]] kann sich der [[Zeuge]] in der Regel nicht wehren. Einwände könnten die [[Verwandtschaft]]/[[Schwägerschaft]] zum [[Angeklagter|Angeklagten]] bzw. einer [[Partei (Recht)|Partei]] oder eine vorausgegangene Verurteilung wegen [[Meineid]]es sein. Ferner gilt, dass ein Zeuge, der angibt, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, stattdessen nach {{§|65|StPO|juris}} [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]] die Wahrheit seiner Aussage zu bekräftigen hat. Diese [[Bekräftigung]] steht dem Eid gleich.


Die unberechtigte Verweigerung der Eidesleistung oder Bekräftigung kann mit [[Ordnungsmittel]]n geahndet werden.
Die unberechtigte Verweigerung der Eidesleistung oder Bekräftigung kann mit [[Ordnungsmittel]]n geahndet werden.

Version vom 6. Mai 2018, 23:01 Uhr

Bei einer Vereidigung leistet eine Person einen Eid. Von einer Beeidigung wird dagegen gesprochen, wenn Personen generell Aussagen und Gutachten „durch Eid versichert“ werden. Der Sprachgebrauch ist uneinheitlich. Für eine feierliche Vereidigung wird im österreichischen Sprachgebrauch auch der Begriff Angelobung, in der Schweiz auch Anlobung verwendet.

Personenkreis

Vereidigt werden in der Regel (mit einer jeweils den Umständen entsprechenden Eidesformel):

Gegen die Vereidigung vor Gericht kann sich der Zeuge in der Regel nicht wehren. Einwände könnten die Verwandtschaft/Schwägerschaft zum Angeklagten bzw. einer Partei oder eine vorausgegangene Verurteilung wegen Meineides sein. Ferner gilt, dass ein Zeuge, der angibt, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, stattdessen nach § 65 StPO die Wahrheit seiner Aussage zu bekräftigen hat. Diese Bekräftigung steht dem Eid gleich.

Die unberechtigte Verweigerung der Eidesleistung oder Bekräftigung kann mit Ordnungsmitteln geahndet werden.

Eidesformeln

Eidesformel in Deutschland

Die Vereidigung wird durch die Wiederholung der Eidesformel oder durch deren Bestätigung mit den Worten „Ich schwöre es!“ (ggfs. mit der religiösen Bekräftigung „so wahr mir Gott helfe“) beschlossen.

Beispielsweise werden die Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Formel

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

vereidigt. Hier darf der religiöse Zusatz entfallen. Lehnt ein Beamter es ab, „Ich schwöre“ zu verwenden, können auch die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Formel genutzt werden. In Ausnahmefällen kann an die Stelle des Eides ein Gelöbnis treten.[1]

Eidesformel in Österreich

In Österreich hat der Zeuge stehend vor einem Kruzifix und zwei brennenden Kerzen den folgenden Eid zu schwören:

„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid, dass ich über Alles, worüber ich von dem Gerichte befragt worden bin (werde befragt werden), die reine und volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit ausgesagt habe (aussagen werde); so wahr mir Gott helfe!“

Wegen des zeitlichen Aufwands dieser Prozedur wird die Vereidigung nicht mehr praktiziert, die betreffenden Gesetze sind jedoch noch in Kraft.

Eidesformel in der Schweiz

Im Militär

Die Soldaten der meisten Länder legen einen Eid darauf ab, ihr Land zu verteidigen und die Befehle ihrer Vorgesetzten zu befolgen. Im Militär der demokratischen Staaten enthält die Eidesformel in der Regel auch Bekenntnisse zur verfassungsmäßigen Ordnung und zur Rechtsstaatlichkeit.

Für die Einzelheiten siehe:

Siehe auch

Wiktionary: Vereidigung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. §46 LBG (Landesbeamtengesetz) Nordrhein-Westfalen https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?&bes_id=34806&anw_nr=2&det_id=386092, abgerufen am 18. Juli 2017