„Mahalla (Stadtviertel)“ – Versionsunterschied
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Die '''Mahalla''', veraltet auch '''Machalla''' ({{arS|محلة|d=Maḥalla|b=Absteigeort, Lagerplatz, Stadtviertel}}, {{bgS|Махала|Machala}}, {{trS|''Mahalle''}}, in [[Indien]] ''Mohalla''), ist in den [[Islam|islamischen]] Ländern Nordafrikas, des Vorderen Orients, [[Zentralasien]]s und [[Südasien]]s ein Stadtviertel mit institutionalisierter Selbstverwaltung. In [[Südosteuropa]] kommt die Mahalla auch in den Nachfolgestaaten des [[Osmanisches Reich|Osmanischen Reiches]] vor. Es handelt sich um eine offizielle Verwaltungseinheit. Von dem Wort ist auch der Name des ägyptischen Ortes [[al-Mahalla al-Kubra]] ("das große Stadtviertel") abgeleitet. |
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== Osmanisches Reich == |
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Version vom 10. September 2017, 21:18 Uhr
Die Mahalla, veraltet auch Machalla (arabisch محلة, DMG Maḥalla ‚Absteigeort, Lagerplatz, Stadtviertel‘, bulgarisch Махала Machala, türkisch Mahalle, in Indien Mohalla), ist in den islamischen Ländern Nordafrikas, des Vorderen Orients, Zentralasiens und Südasiens ein Stadtviertel mit institutionalisierter Selbstverwaltung. In Südosteuropa kommt die Mahalla auch in den Nachfolgestaaten des Osmanischen Reiches vor. Es handelt sich um eine offizielle Verwaltungseinheit. Von dem Wort ist auch der Name des ägyptischen Ortes al-Mahalla al-Kubra ("das große Stadtviertel") abgeleitet.
Osmanisches Reich
Im Osmanischen Reich war die Mahalle die kleinste Verwaltungseinheit. Die Mahalle spielt in der Regel eine wichtige Rolle in der Identitätsbildung mit der örtlichen Moschee, bzw. Kirche und dem lokalen Café (türk. Kahvehane) als den wichtigsten sozialen Einrichtungen. Die Machallas bildeten sich nach ethnischen, religiösen und familiären Merkmalen[1] und verfügten meistens über einen zentralen Platz der meydan und einen Marktplatz çarşı.
Das Amt des Muhtar (türk. Muhtarlık) wurde entwickelt, um in Dorfgemeinden oder in einer Mahalle einige staatliche Aufgaben zu übernehmen. Der Muhtar wird alle fünf Jahre von der Gemeinde gewählt. Er übernimmt in seinem Amtsbereich Aufgaben der öffentlichen Verwaltung. Ihm zur Seite steht ein sogenannter Ältestenrat (türk. Ihtiyar meclisi), dem gewählte Mitglieder sowie der Dorfschullehrer und der örtliche Imam als „natürliche Mitglieder“ angehören.
Usbekistan
Die Struktur der Mahalla besteht seit dem (europäischen) Mittelalter, im Artikel 105 der usbekischen Verfassung ist verbrieft, dass die Mahalla sämtliche in ihre Zuständigkeit fallenden Fragen selbständig behandeln kann. Ferner dürfen die Mahallas eigene Kandidaten für das usbekische Parlament vorschlagen, ein Recht, welches allerdings eher auf dem Papier existiert. In jeder Mahalla wird für jeweils zweieinhalb Jahre ein Sprecher – Aksakal (türk. Weißbart) – gewählt, der in der Regel gleichzeitig Richter und Mullah der Mahalla ist.
Die Mahalla regelt alle lokalen Angelegenheiten, häufig wird die Haschar genannte Nachbarschaftshilfe praktiziert. Diese Tradition fand im sowjetischen Subbotnik eine verwandte Ausdrucksform, heißt heute wieder Haschar und ist ein wichtiges Konzept innerhalb der Mahalla. Mittels Haschar werden beispielsweise Stadtviertelmoscheen renoviert oder Straßen instand gesetzt.
Literatur
- Saidbek Goziev: Mahalla: traditional institution in Tajikistan and civil society in the West. Lang, Frankfurt am Main [u.a.], 2015.
- Kalifa Chater: Insurrection et répression dans la Tunisie du XIXe siècle: la méhalla de Zarrouk au Sahel (1864). Tunis 1978.
- Qazi Azizul Mowla: "Settlement texture: Study of a Mahalla in Dhaka" in Journal of Urban Design 2 (1997) 259-275.
- Charles Pellat: "Maḥalla" in The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. V, S. 1220b-1221a.
- Eric Sievers: "Uzbekistan's Mahalla: From Soviet to Absolutist Residential Community Associations" in The Journal of International and Comparative Law at Chicago-Kent 2 (2002) 91-158. PDF
Einzelnachweise
- ↑ Grigor Doytchinov: Städtebau in Bulgarien vom 19. bis zum 21. Jahrhundert. In: Thomas M. Bohn, Marie-Janine Calic (Hrsg.): Urbanisierung und Stadtentwicklung in Südosteuropa vom 19. bis zum 21. Jahrhundert (= Südosteuropa-Jahrbuch. Bd. 37). Sagner, München u. a. 2010, ISBN 978-3-86688-118-1, S. 185–196, hier S. 186.