„Frankatur“ – Versionsunterschied
[ungesichtete Version] | [gesichtete Version] |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K Änderungen von 80.150.125.83 (Diskussion) auf die letzte Version von 89.183.91.60 zurückgesetzt |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
''Frei Haus'' bedeutet, dass der Empfänger bei der Übergabe keine Frachtkosten tragen muss. Das schließt jedoch nicht aus, dass dem Empfänger bei der Bestellung ein Versandkostenanteil berechnet wird. |
''Frei Haus'' bedeutet, dass der Empfänger bei der Übergabe keine Frachtkosten tragen muss. Das schließt jedoch nicht aus, dass dem Empfänger bei der Bestellung ein Versandkostenanteil berechnet wird. |
||
''Unfrei'' bedeutet, dass der Empfänger bei der Übergabe die Frachtkosten tragen muss. |
|||
Beispiele: |
|||
*[[frei Haus]] |
*[[frei Haus]] |
||
*[[unfrei]] |
*[[unfrei]] |
Version vom 14. Januar 2016, 11:49 Uhr
Mit der Frankatur werden die Bestandteile des Beförderungsvertrages bezeichnet, die zwischen Auftraggeber und Beförderer festlegen, wer die Kosten für die Beförderung einer Sendung trägt. Zusätzlich gibt die Frankatur Hinweise auf den Ort der Verbringung. Einige Logistikdienstleister erweitern die Frankatur mit Hinweisen zu Final Mile Services.
Vor der Einführung von Briefmarken musste die Zustellung von Briefen vom Empfänger bezahlt werden (ähnlich wie heute noch bei der Nachnahmezustellung von Paketen) – falls nicht der Absender schon bei der Einlieferung die Beförderungsgebühr bezahlt und den Brief damit für den Empfänger „frei gemacht“ hatte.
Im internationalen Geschäftsverkehr empfiehlt sich die Anwendung von Incoterms. Diese betreffen jedoch Regelungen zwischen Verkäufer und Käufer. Frankatur bezieht sich auf Regelungen zwischen Versender und Beförderer.
Frei Haus bedeutet, dass der Empfänger bei der Übergabe keine Frachtkosten tragen muss. Das schließt jedoch nicht aus, dass dem Empfänger bei der Bestellung ein Versandkostenanteil berechnet wird.
Unfrei bedeutet, dass der Empfänger bei der Übergabe die Frachtkosten tragen muss.
Beispiele:
- frei Haus
- unfrei
- frei Verwendungsstelle
- unfrei Verwendungsstelle
- Rechnung an 3. rechtliche Person
- frei deutsche Grenze
Bundesrepublik Deutschland
Mit dem Bekleben einer Sendung durch vorher bezahlte Briefmarken kann heute die Beförderungsgebühr entrichtet werden.
Alle seit dem 1. Januar 1969 ausgegebenen Briefmarken in der Währungsbezeichnung DM waren unbeschränkt frankaturgültig; es gab kein Ablaufdatum mehr, wie in den vorhergehenden Jahren. (Es gab allerdings auch zuvor schon einige Ausnahmen; die Dauermarkenserien Deutsche Bauwerke aus zwölf Jahrhunderten, Brandenburger Tor und die Sondermarken zu Ehren der Olympischen Sommerspiele 1968 in der Stadt Mexiko waren unbeschränkt gültig. Diese Briefmarken wurden vor 1969 ausgegeben.)
Durch die Einführung des Euro als europäische Gemeinschaftswährung zum 1. Januar 2002 wurde diese Regelung hinfällig. Die Briefmarken konnten danach noch bis zum 30. Juni 2002 genutzt werden; ein Umtausch war allerdings bis zum 30. Juni 2003 in den Filialen oder direkt bei der Deutschen Post möglich.[1][2]
Ab dem Jahr 2000 herausgegebene Briefmarken, die eine Wertangabe sowohl in Pfennig als auch in Euro tragen, sind weiterhin unbeschränkt frankaturgültig.
Österreich
Mit der Einführung des Euro als Bargeld wurden auch Portogebühren und Postwertzeichen auf Euro umgestellt. Eine gewisse Zeit lang wurden postfrische, also ungestempelte Briefmarken und Postkarten mit Schilling-Werten noch umgetauscht.
Frankiert, also mit Postwertzeichen beklebt werden nur Briefsendungen samt Karten. Der Versand von Paketen, Massensendungen, Zeitungen und (ehemals) Telegrammen erfolgte gegen Bezahlung, etwa in bar.
Postkarten und zeitweise auch Fertigbriefe werden bzw. wurden von der Post samt passendem Wertzeichenaufdruck verkauft. Auslandspostkarten haben einen dem Portotarif entsprechend höheren Aufdruck als Inlandspostkarten, diese Karten im Format A6 kosten gerade so viel wie das Porto. Reicht das Porto laut Aufdruck etwa nach einer Tariferhöhung nicht aus, kann ein ergänzender Wert aufgeklebt werden.
Briefe (samt allen eventuellen Zusatzgebühren für Einschreiben, Flugpost und Expresszustellung) können mit Briefmarken zum Portowert beklebt werden. Betriebe mit viel Postausgang verwenden sogenannte Freistempler, mit Gebührenhöhe zum Einstellen und Gebührenzähler. Am Postamt wird seit Jahren schon in der Regel mit einem ausgedruckten Selbstklebeetikett und nicht mehr mit Einzelmarken aus dem etwa 25 x 30 cm großen Briefmarkenbuch frankiert. Mittelgroße am Postschalter aufgegebene Briefmengen können auch mit dem Vermerk P.b.b. ("Postgebühr bar bezahlt") versehen und bar bezahlt werden, diese werden durch Abstempelung mit dem Tagesstempel freigemacht für den Transport.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Umstellung bei Briefmarken von der DM zum € ( vom 6. Oktober 2013 im Internet Archive)
- ↑ Umtauschfrist für DM-Briefmarken