„Portal Diskussion:Recht“ – Versionsunterschied
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:Den Löschantrag lässt du bitte stehen. LAE wird widersprochen. --[[Benutzer:Opihuck|Opihuck]] 22:00, 11. Nov. 2015 (CET) |
:Den Löschantrag lässt du bitte stehen. LAE wird widersprochen. --[[Benutzer:Opihuck|Opihuck]] 22:00, 11. Nov. 2015 (CET) |
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::+1 Insbesondere sind solche "unqualifizierten" Kommentare von Dornauge verzichtbar (bitte nachschauen, wann der LA gestellt wurde und wann die Überarbeitung des Artikels erfolgte!), weil zum Zeitpunkt der Löschbeantragung der Artikel in einem untragbaren Zustand verweilte und auch nach der Überarbeitung ist es m.E. kein zwingend behaltenswerter Artikel. [[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 10:53, 12. Nov. 2015 (CET) |
::+1 Insbesondere sind solche "unqualifizierten" Kommentare von Dornauge verzichtbar (bitte nachschauen, wann der LA gestellt wurde und wann die Überarbeitung des Artikels erfolgte!), weil zum Zeitpunkt der Löschbeantragung der Artikel in einem untragbaren Zustand verweilte und auch nach der Überarbeitung ist es m.E. kein zwingend behaltenswerter Artikel. [[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 10:53, 12. Nov. 2015 (CET) |
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:::''"Nicht '''zwingend''' behaltenswert"'' ist freilich eine überzeugende Neukreation eines Löschgrundes. Für diese Bereicherung sehe ich Dir gern nach, dass Du den Rest meines Beitrages offenbar nicht verstanden hast oder verstehen willst. [[Benutzer:Dornauge|Dornauge]] ([[Benutzer Diskussion:Dornauge|Diskussion]]) 22:48, 12. Nov. 2015 (CET) |
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== [[Unentgeltliche Wertabgabe]] == |
== [[Unentgeltliche Wertabgabe]] == |
Version vom 12. November 2015, 22:49 Uhr
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Bearbeitung des Portal:Recht |
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Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
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Einzelabschnitte |
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.
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_______ Neue Einträge bitte hier einfügen _______
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Es gilt wohl Ähnliches, wie ich oben zu der von mir "lancierten" Verhandlungsfähigkeit schrieb, in Bezug auf die Lemmata Verkehrsanschauung/ Verkehrsauffassung. Für jede Rückmeldung dankbar,--Der Spion (Diskussion) 00:42, 1. Dez. 2013 (CET)
Änderungen an der Vorlage:Infobox Gesetz
Hallo werte Portalmitarbeiter, wie im Zuge der Löschdiskussion angekündigt bin ich zur Zeit an der Überarbeitung der Vorlage:Infobox Gesetz. Da es mittlerweile sechs verschiedene Infoboxen gibt und eine gewisse Übereinstimmung mit anderssprachigen Infoboxen geben sollte, zur einfacheren Portierung deren Inhalte, gibt es hier eine entsprechende Gegenüberstellung. Eine entsprechende Diskussion läuft auch schon. Den Entwicklungsfortschritt könnt ihr auf der Seite sehen. Ich würde mich über eine breite Beteiligung von Euch sehr freuen. --Markus S. (Diskussion) 06:37, 30. Dez. 2013 (CET)
- Sehr interessant! (Mir graut jedoch davor, die neue Infobox dann fehlerfrei in alle bestehenden Gesetzesartikel einzufügen...) Magst du die hier mitlesenden Benutzer ab und zu an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es etwas Neues gibt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:46, 4. Jan. 2014 (CET)
- Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
Was ich noch für sinnvoll hielte. Man sollte die Infobox so minimal umgestalten, dass sie auch für deutsche Rechtsverordnungen einsetzbar wird (und so wird sie bereits jetzt benutzt). Man müsste dazu nur den Parameter "Datum des Gesetzes" modifizieren, entweder in "Datum der Norm" umwandeln oder zwei fakultative Einträge "Datum des Gesetzes" und "Datum der Verordnung" nebeneinander schaffen.--DiRit 15:29, 9. Jan. 2014 (CET) - Wichtig wäre auch, zu gewährleisten, dass die Eintragungen wie bisher umfassend durch Verarbeitung des Bundesgesetzblattes und der letzten Änderungen aktuell gehalten werden. Da könnten sich Probleme ergeben. --DiRit 15:38, 9. Jan. 2014 (CET)
- Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)
- Bei einer Angleichung der Infoboxen könnten die teilweise erheblichen nationalen Besonderheiten in der Gesetzgebung eine Schwierigkeit sein. Die Vorlage:Infobox Gesetz ist bisher auf aktuelle und auch historische (!) deutsche Rechtsquellen abgestimmt. Bei einer Angleichung sollte daran gedacht werden, dass Parameter, die (vor allem) für die deutsche Gesetzgebung einschlägig sind, in anderen Rechts- bzw. Gesetzgebungsordnungen so nicht bekannt sein müssen. Eine Frage ist hier wohl, ob man die Infobox an die Rechtsquellen oder die Rechtsquellen an die Infobox anpassen will. ;-) --Alros002 (Diskussion) 18:07, 31. Jan. 2014 (CET)
- Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)
- Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
- Also dass Gesetzestexte in der Infobox verlinkt werden sollen, ist m.E. unpassend. Wie soll man bitte darauf kommen, dass Gesetzeslinks nun nicht mehr unter "Weblinks" stehen sollen, welche an sich wohl ja das erste Suchziel dazu wären?--Philipp1977 (Diskussion) 21:01, 27. Dez. 2014 (CET)
- Weblinks sollten an beiden Stellen stehen: »Bei Artikeln, die eine Infobox-Vorlage mit einem Eintrag für die Website benutzen (Städte, Bands, Unternehmen usw.) sollten die Links sowohl in der Infobox als auch unter der Weblinks-Überschrift eingetragen werden.« (WP:WEB) Aktenstapel (Diskussion) 09:04, 28. Dez. 2014 (CET)
- Stimme dem 100% zu. Beide Verlinkungen machen Sinn. Insbesondere solange noch keine einheitliche Verweisung in den Infoboxen durchgeführt wurde. Aber auch so denke ich, dass die Beibehaltung bei "Weblinks" praktisch ist. Sonst wäre bei Artikeln, wo Infoboxen unpassend sind, aber dennoch ein Verweis auf den Gesetzestext nötig wäre, bezüglich Artikeln mit Infoboxen eine uneinheitliche "Verlink"-Systematik vorhanden.--Philipp1977 (Diskussion) 09:13, 28. Dez. 2014 (CET)
Bitte mal die Zivilrechts-Spezis über den neuen Artikel Beratungsvertrag und auch die dortige Disk schauen. Ich bin mit der (derzeitigen) Definition bzw. Abgrenzung nicht glücklich, aber das ist nicht wirklich mein Interessenschwerpunkt. --gdo 10:23, 6. Mär. 2015 (CET)
APR - Resozialisierungsinteresse - Lebensläufe mit Straftaten
Hi, ich möchte euch auf eine Diskussion aufmerksam machen, die sich um unsere Anwendung des APR dreht. Der konkrete Fall ist der laufende Löschantrag auf Eckhard Wandel. Eine allgemeine Diskussion versuche ich auf WD:BIO#Resozialisierung zu führen. Eure Beteiligung ist an beiden Stellen, aber vor allem auf WD:BIO sehr erwünscht. Grüße --h-stt !? 15:50, 26. Mär. 2015 (CET)
Geschichte des Sozialrechts
Hallo, ich habe folgendes Buch zu verschenken: Michael Stolleis.Geschichte des Sozialrechts in Deutschland: Ein Grundriss. Lucius und Lucius, Stuttgart 2003, ISBN 3-8282-0243-8 (online). Wer hat Interesse? --Forevermore (Diskussion) 22:01, 2. Jun. 2015 (CEST)
eigentlich wollte ich ein nur ein paar Artikel im Begriffsfeld Ungeheuer, Unhold, Fabelwesen usw. usf. putzen, also ganz andere Baustelle, da stieß ich auf diesen Artikel, noch in diesem Zustand, war also als "mythologischer" Artikel aufgezogen, der so tat, als hätte man es mit einem feststehenden Begriff zu tun, was Blödsinn ist, (näheres hier). Wollte den Artikel schon ganz entsorgen, aber zumindest in einem Bereich hat diese an sich total banale Wortkombination eine spezifischere als die offensichtliche wortwörtliche, selbsterklärende Bedeutung, nämlich im § 131 StGB. Deswegen hab ich nu alles außer der Verwendung im Strafrecht rausgeschmissen und ein bisschen was ergänzt, was google books eben so hergibt (bin fachfremd, könnten also durchaus Schnitzer drin sein). Ich kam jedenfalls zu dem Lemma wie die Jungfrau zum Kind und schmeiß ihn euch jetzt in die Babyklappe, bzw. hänge in eure Strafrechtskategorie, weil im Bereich Mythologie war er dann doch eher fehl am Platz, macht damit, was ihr wollt...--Edith Wahr (Diskussion) 06:19, 10. Jun. 2015 (CEST)
Mag sich vielleicht jemand zu der auf der auf Diskussion:Rainer_Baasner verhandelten, personenrechtliche und wp:bio betreffenden Frage äußern? -- Peter Hammer 12:34, 18. Jun. 2015 (CEST)
Artikel Urheberrecht (Europäische Union)
Warum ist es eigentlich in Urheberrecht (Europäische Union)#Panoramafreiheit so ruhig (der Disk Link ist rot)? Egal wie die Sache am 9.6. ausgeht, allein der Versuch der Änderung der Panoramafreiheit dürfte doch relevant sein. Ich möchte ja auch nicht, das Artikel auf einen WikiNews Status kommen. Aber ein paar sachkundige Worte dürften doch schon jetzt für die Ewigkeit formuliert werden können. -- Summer • Streicheln • Note 15:04, 26. Jun. 2015 (CEST)
WikiDACH 2015 - Wikipedia tut gut
Hallo Redaktion Recht,
Vom 30. Oktober bis 01. November 2015 findet im Schweriner Schloss die WikiDACH 2015 statt. Informationen zur Konferenz findet ihr auf Seite Wikipedia:WikiDACH/2015
Wir laden Euch ein, die Gelegenheit zu nutzen, um Treffen abzuhalten, Projekte zu beleben und Euch mit anderen Redaktionen, Portalen und WikiProjekten zu vernetzen. Außerdem öffnen wir Euch gern die Türen zur Landesregierung Mecklenburg-Pommern und der Stadt Schwerin. Schreibt bitte gern an mailto:orga@wikidach.org oder auf unserer Diskussionsseite Wikipedia_Diskussion:WikiDACH/2015 --Sebastian Wallroth (Diskussion) 10:28, 2. Aug. 2015 (CEST)
Artikel "Vorführung" >> Qualitätssicherung
Der Artikel Vorführung sollte mE in die Qualitätssicherung. Habe einen groben Fehler ausgebessert, verstehe aber zu wenig davon und habe auch leider nicht die Literatur, um ihn zu überarbeiten. --Loiosch (Diskussion) 23:59, 26. Aug. 2015 (CEST)
Ich habe eine Infobox in den Artikel eingebaut. Da ich mit den juristischen Infoboxen nicht firm bin meine Bitte, kurz drüberzuschauen und ggf an die hiesigen Konventionen anpassen. Merci. -- Bahnwärter (Diskussion) 15:09, 4. Sep. 2015 (CEST)
- Ich habe mich gerade mal mit dem Thema beschäftigt, weil ich die fehlenden Angaben zur Ratifikation in der Infobox nachtragen wollte. Im neuesten Fundstellennachweis B des Bundesgesetzblatts (= alle gültigen völkerrechtlichen Vereinbarungen) ist der Gotthardvertrag nicht eingetragen. Das muss noch nichts heißen, aber der Satz in den Erläuterungen "Der Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vorgängern veröffentlicht wurden und die – soweit ersichtlich – noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können" sollte nachdenklich stimmen. Möglicherweise wird der Vertrag von Deutschland als hinfällig betrachtet. Auch eine Recherche in der UNTS (United Nations Treaty Collection), in der gültige völkerrechtliche Vereinbarungen hinterlegt sind, ergab keinen Treffer (habe allerdings auch nur die allgemeine Schnellsuchmaske verwendet; einen Vertrag in der UNTS zu finden, ist oft mühsam). Ich empfehle dir, mal beim Auswärtigen Amt nachzufragen, ob der Vertrag noch gültig ist oder sich erledigt hat. Der Eintrag in der Systematischen Rechtssammlung der Schweiz (SR) ist zwar ein Hinweis, würde mir aber noch nicht genügen. Denn auch nicht förmlich aufgehobene Verträge können in der Sache hinfällig sein. Das ist dann oft eine Frage der Interpretation. --Opihuck 09:18, 5. Sep. 2015 (CEST)
Neues Wikipedia-Feature: Wiedervorlage
Vielleicht ergeht es euch wie mir und ihr ärgert euch regelmäßig, nicht daran gedacht zu haben, Artikel in denen ihr zum Beispiel Hinweise auf ein laufendes Gesetzgebungsprojekt eingefügt habt, zu aktualisieren, wenn das Gesetz dann raus ist. Wie immer bedacht auf technische Lösungen für meine kognitiven Probleme habe ich einen Vorschlag für ein neues Feature zur "Wiedervorlage" von Artikeln gemacht und würde mich - am besten direkt auf der Seite für Vorschläge (Wikipedia:Verbesserungsvorschläge/Feature-Requests#Wiedervorlage) über Feedback freuen. --Ildottoreverde (Diskussion) 13:24, 19. Sep. 2015 (CEST)
Löschantrag Vorsteuerüberhang
In oben genannter Löschdiskussion erkenne ich das Wort als Praktikerausdruck an. Es ist aber meiner Meinung nach kein Fachbegriff. Mal ganz allgemein zwei Fragen:
Reine Praktikerausdrücke rechtfertigen doch eine Löschung, oder? Ein Fachbegriff ensteht erst, wenn ein Begriff in wissenschaftlicher Literatur, Gesetz oder Rechtsprechung definiert wird, oder? --Mundanus (Diskussion) 11:34, 15. Okt. 2015 (CEST)
- Ein Begriff muss nur ein feststehender Begriff sein, um hier ein Lemma werden zu können. Es muss sich nicht um einen Fachbegriff handeln. In der Tat ist das Phänomen aber keinen Artikel wert: Dass die Steuervorauszahlung größer sein kann als die festgesetzte Steuer, ist etwas vollkommen belangloses. Das kann man in einem Satz in Umsatzsteuer abhandeln. Das erkenne sogar ich als Steuerrechts-Banause. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:41, 15. Okt. 2015 (CEST)
- Ja, sehe ich ähnlich. Bei Juris kein Begriff aus der Gesetzeswelt (0 Treffer), aber immerhin in 28 Verwaltungsvorschriften der OFDs pp. und sogar 155 Treffer in der Rechtsprechung. Kein Burner, aber eine Erwähnung ist er wert. Was gegenwärtig im Artikel steht, dürfte kein enzyklopädisches Niveau haben. Das Thema dürfte in einem Satz bei Vorsteuerabzug abgehandelt werden können. --Opihuck 00:49, 16. Okt. 2015 (CEST)
- Magst du das auch noch in der Löschdiskussion anbringen, Opihuck? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:57, 16. Okt. 2015 (CEST)
- Jo, gerade geschehen. Gruß --Opihuck 18:27, 16. Okt. 2015 (CEST)
- Ich würde das Thema für mich gerne abhaken. Von den Antragsgegnern kommen auch keine neuen Argumente mehr. Kann ich jetzt einen Admin ansprechen und um eine Entscheidung bitten? Oder verstoße ich damit gegen irgendwelche (ungeschriebenen) Regeln?--Mundanus (Diskussion) 09:44, 27. Okt. 2015 (CET)
- Oberste Regel bei Löschdiskussionen: Geduld. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:52, 27. Okt. 2015 (CET)
- Ich würde das Thema für mich gerne abhaken. Von den Antragsgegnern kommen auch keine neuen Argumente mehr. Kann ich jetzt einen Admin ansprechen und um eine Entscheidung bitten? Oder verstoße ich damit gegen irgendwelche (ungeschriebenen) Regeln?--Mundanus (Diskussion) 09:44, 27. Okt. 2015 (CET)
- Jo, gerade geschehen. Gruß --Opihuck 18:27, 16. Okt. 2015 (CEST)
- Magst du das auch noch in der Löschdiskussion anbringen, Opihuck? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:57, 16. Okt. 2015 (CEST)
- Ja, sehe ich ähnlich. Bei Juris kein Begriff aus der Gesetzeswelt (0 Treffer), aber immerhin in 28 Verwaltungsvorschriften der OFDs pp. und sogar 155 Treffer in der Rechtsprechung. Kein Burner, aber eine Erwähnung ist er wert. Was gegenwärtig im Artikel steht, dürfte kein enzyklopädisches Niveau haben. Das Thema dürfte in einem Satz bei Vorsteuerabzug abgehandelt werden können. --Opihuck 00:49, 16. Okt. 2015 (CEST)
Kategorie:RAF-Anwalt
Ich halte diese heute angelegte Kategorie für tendenziös und unbrauchbar. Eine Einteilung von Rechtsanwälten nach ihren Mandanten ist meiner Meinung nach untragbar, schon gar mit einem solchen irreführend etikettierenden Titel.--Mautpreller (Diskussion) 20:46, 15. Okt. 2015 (CEST)
- +1 Stelle Löschantrag.--Taste1at (Diskussion) 21:56, 15. Okt. 2015 (CEST)
- Gelöscht. --Bubo 容 22:08, 15. Okt. 2015 (CEST)
Hallo, falls sich jemand mit diesem Thema auseinandersetzen möchte, freue ich mich über einen Beitrag. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:17, 21. Okt. 2015 (CEST)
Rechtsdienstleistungsgesetz ...
... statt Rechtsberatungsgesetz--ErwinLindemann (Diskussion) 08:32, 23. Okt. 2015 (CEST)
- Das ist zwar dasselbe, aber eben nicht das gleiche! Oder hast du wieder was im NJW gefunden? ...-- schmitty 10:08, 23. Okt. 2015 (CEST)
Damit es auch Schmitty versteht: Das RBerG ist seit 1.7.08 Rechtsgeschichte. Der Inhalt des RBerG wurde seinerzeit weitestgehend in das RDG übernommen, die Änderungen waren nur marginal. Vor diesem Hintergrund macht es m.E. keinen Sinn, noch den Artikel über das alte RBerG mit sich rumzuschleifen. Zudem liegt sehr weitgehend Redundanz zwischen dem Artikel über das RBerG und dem Artikel über das RDG vor. --ErwinLindemann (Diskussion) 10:25, 23. Okt. 2015 (CEST)
- Dann löschen wir auch den Artikel zur DDR? Die ist ja jetzt auch Geschichte! Rechtsdienstleistungsgesetz ist was anderes als Rechtsberatungsgesetz. Diese Diskussion kann beendet werden.-- schmitty 10:31, 23. Okt. 2015 (CEST)
- Ja, das Rechtsberatungsgesetz ist, wie so vieles andere auch, Geschichte. Allein der Umstand, dass ein Gesetz nicht mehr gilt, führt aber nicht dazu, dass es nicht in einem eigenständigen Artikel behandelt werden dürfte. Das sollte sich von selbst verstehen. Das ist wirklich kein Thema, über das es sich lohnen würde, länger zu diskutieren.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 10:39, 23. Okt. 2015 (CEST)
RVG statt BRAGO
Dieselbe Frage kann man sich bei den beiden Artikeln zum RVG und zur BRAGO stellen. Der Artikel über die BRAGO lässt sich vernünftig nur noch dadurch erklären, dass er "historisch gewachsen" ist, heute aber im Grunde genommen längst überflüssig ist. Es würde vollkommen ein rechtshistorischer Hinweis im Rahmen des Artikels über das RVG genügen. Kein Mensch interessiert sich mehr für ein Gesetz, das seit elf Jahren Rechtsgeschichte ist. --ErwinLindemann (Diskussion) 10:06, 26. Okt. 2015 (CET)
- In den letzten 30 Tagen haben sich 420 Nutzer für die ausgediente BRAGO interessiert. Das sind 50% mehr als für - beispielsweise - das nach wie vor geltende Altenpflegegesetz. Das kann man beim besten Willen nicht mit "kein Mensch" bezeichnen. Deshalb und aus grundsätzlichen Erwägungen: Wie oben.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 10:36, 26. Okt. 2015 (CET)
Statt "kein Mensch" hätte ich natürlich korrekt sagen müssen "kein Praktiker". Ich weiß nicht, wieviele Nutzer zwischen den beiden Artikeln über das RVG und die BRAGO hin- und herklicken und sich zunächst die Frage stellen (auch wenn es dort natürlich erklärt ist): Was gilt denn nu? Wie ist das überhaupt auf WP mit jüngerer Rechtsgeschichte? --ErwinLindemann (Diskussion) 10:51, 26. Okt. 2015 (CET)
- Das weiß ich auch nicht; alles, was wir dazu sagen könnten, ist Spekulation. Und ob sich "kein Praktiker" damit beschäftigt, sei mal dahingestellt. Jedenfalls schreiben wir nicht für diesen Kundenkreis. Das hoffe ich zumindest.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 10:59, 26. Okt. 2015 (CET)
Naja, neulich hat Gnom den Artikel "Subsidiarität (Recht)" rausgeschmissen mit der Begründung, es sei keine klare Abgrenzung zum Artikel Subsidiarität gegeben. Ich stelle mir eben bei RDG/RBerG und RVG/BRAGO im Prinzip dieselbe Frage.--ErwinLindemann (Diskussion) 11:05, 26. Okt. 2015 (CET)
- Du merkst aber schon, dass das ein völlig anderer Ansatz ist, oder? "Veraltet" hat mit "keine klare Abgrenzung" nicht das Geringste zu tun.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 12:44, 26. Okt. 2015 (CET)
Das sind zwei verschiedene Sachen, das ist schon klar. Aber der gemeinsame "Oberbegriff" ist Redundanz. Bei der Gelegenheit eine Frage, die mich schon länger interessieren würde: Gibt es eigentlich irgendwelche Rückmeldungen, ob WP-Artikel z.B. von Jurastudenten gelesen werden oder wie sich unser "Kundenkreis" überhaupt zusammensetzt? --ErwinLindemann (Diskussion) 13:00, 26. Okt. 2015 (CET)
- Was mich angeht, kann ich das nur aus dem Kreis der von mir ausgebildeten Referendare berichten. Für die sind die Jura-Artikel der WP - natürlich - völlig uninteressant, weil sie nicht ansatzweise die nötige Tiefe haben, um damit seriös arbeiten zu können. Ich empfehle die WP-Artikel - ebenfalls natürlich - auch nicht. Was keine Aufforderung sein soll, die WP-Artikel juristisch zu perfektioneren. Denn wenn wir die Artikel so schreiben würden, dass Studenten/Referendare sie lesen und Nutzen daraus ziehen würden, dann würden wir es falsch machen: Dann wären sie nämlich für alle anderen Nutzer unbrauchbar. Die WP ist in meinen Augen kein juristischer Kommentar, sondern soll Laien einen verständlichen Überblick verschaffen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 14:42, 26. Okt. 2015 (CET)
Mir wurde nämlich neulich - wenn ich das richtig verstanden habe - vorgeworfen, dass ich "zu juristisch" bin. --ErwinLindemann (Diskussion) 15:01, 26. Okt. 2015 (CET)
- Was auch immer einem hier vorgeworfen wird: Man sollte das nicht zu ernst nehmen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 15:08, 26. Okt. 2015 (CET)
- Lieber ErwinLindemann, diese Artikel sind für mich als Nichtjuristen um einen groben Überblick zu bekommen, vgl. dazu doch den Hinweis auf Wikipedia:Hinweis_Gesundheitsthemen, wenn du so weitermachst, brauchen wir noch einen äquivalenten Hinweis zu Rechtsartikeln! Ich hoffe doch, du beziehst dein juristisches Fachwissen nicht aus der Wikipedia. Beachte dazu doch noch WP:OMA-- schmitty 15:40, 26. Okt. 2015 (CET)
- Zunächst mal gilt auch für den Benutzer ErwinLindemann, dass auf der Diskussionsseite neue Themen chronologisch angelegt werden. Darüber hinaus ist die BRAGO in Randbereichen auch heute noch für Praktiker nicht uninteressant. Auch gibt es natürlich rechtshistorisch interessierte Menschen (ja, auch Praktiker!), weshalb deine ganz subjektive Einschätzung, dass sich da niemand für interessiere, Unfug ist. Ferner ist die Wikipedia eine Enzyklopädie und kein juristischer Wegweiser / Zeitungs-Rechtssparte à la "Frau im Bild", "Hörzu" oder "Auf einen Blick" oder Kommentar- bzw. Lehrbuchersatz. Eine ganz persönliche Anmerkung: Ich habe bislang zu deinen Beiträgen hier geschwiegen, sie beginnen mir aber langsam auf den Wecker zu gehen, da ich den Eindruck gewinne, dass es dir hier rein ums stören geht oder darum, etwas beweisen zu wollen. Da musste ich mal loswerden.--Losdedos (Diskussion) 19:09, 26. Okt. 2015 (CET)
- + 1. Kann ich in jedem Punkt zustimmen. EOD?? --Opihuck 19:17, 26. Okt. 2015 (CET)
WP:BIO
Wir haben mit Causa Bodo Thiesen einen wenig vorteilhaften Artikel zu einer im Sinne unserer Richtlinien nicht relevanten Person. Inwiefern besteht da ein „Recht auf vergessen“, insbesondere da auch die Piratenpartei mittlerweile eher ein Dasein als kaum beachtete Kleinstpartei führt? --V ¿ 15:14, 23. Okt. 2015 (CEST)
- Diese Frage bitte auf der Artikeldisk bzw. auf WD:BIO stellen. – Danke.--Aschmidt (Diskussion) 19:10, 23. Okt. 2015 (CEST)
Der Artikel ist im Moment ziemlich mies, teilweise völlig veraltet und hat aus irgendeinem mir unerfindlichen Grund zwei Geschichtsabschnitte (?). Ich zerbreche mir seit längerem den Kopf daran, wie ich den Artikel weiterentwickeln soll.
Es gab mal eine Redundanz zum Artikel SGB XII, der eher ungünstig dadurch gelöst wurde, dass die einzelnen Leistungen der Sozialhilfe im Artikel Sozialhilfe überhaupt nicht mehr genannt werden, sondern nur noch die Einkommens- und Vermögensanrechnung etwas einsam da steht. Ich fände es besser, hier umgekehrt vorzugehen, also die Beschreibungen raus aus dem Artikel SGB XII und rüber in den Artikel Sozialhilfe. Was dann noch fehlt, sind Grundlagen und einige feinere Details, die man im Artikel erwähnen sollte. Dafür könnten dann diese Details aus den Artikel zu den einzelnen Leistungen der Sozialhilfe (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt#Einkommens-_und_Verm.C3.B6gensanrechnung und Hilfe_zur_Pflege#Anrechnung_von_Einkommen_und_Verm.C3.B6gen) entfernt bzw. durch einen kurzen Verweis ersetzt werden.
Kommentare? -- Liliana • 17:53, 28. Okt. 2015 (CET)
- Dazu gibt es viel zu sagen. Ich teile deine Einschätzung, dass das so, wie es ist, eigentlich nicht geht. Die ganze Konzeption ist unglücklich. M.E. ist die Redundanz der Artikel Sozialhilfe (Deutschland) und SGB XII im Grunde nicht gelöst. Zugespitzt formuliert: Eigentlich brauchen wir nur einen der beiden Artikel. Das zeigt sich schon daran, dass das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch den "offiziellen" Untertitel Sozialhilfe trägt. Sozialhilfe und SGB XII sind also gewissermaßen "das gleiche". Sozialhilfe ist ja entgegen landläufiger Meinung eben nicht nur "die Stütze", also Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherungsleistung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Sozialhilfe ist gemäß § 8 SGB XII weit mehr, nämlich auch Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Hilfe in anderen Lebenslagen, z.B. Hilfe im Alter. Das kennt nur - außer denen, die davon betroffen sind - keiner.
Nach meiner Wunschvorstellung sollte man die Artikel (Deutschland) und SGB XII inhaltlich miteinander verschmelzen, d.h. den gesamten Inhalt in einem der beiden Artikel zusammenfassen, auf den dann der, der keinen Inhalt (mehr) hat, verweisen sollte. Was den Artikel "mit Inhalt" angeht, läge meine Präferenz bei SGB XII; Sozialhilfe sollte einen Redirect darauf enthalten. Inhaltlich könnte dieser Artikel dann als Klammer dienen, d.h. das beschreiben, was für alle Leistungsarten der Sozialhilfe gleichermaßen gilt. Er sollte ferner eine Übersicht über die Geschichte "der Sozialhilfe" enthalten (z.B. die Entwicklung vom BSHG zum SGB XII), und er sollte auch überblicksartig und zusammenfassend die einzelnen Leistungen der Sozialhilfe darstellen, für die dann allerdings einzelne Hauptartikel die Details darstellen.
So viel als erste Gedankensammlung.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 18:47, 28. Okt. 2015 (CET)
- Wir haben häufig das Problem, dass zum einen ein Artikel über das Gesetz und zum anderen ein Artikel über das Sachgebiet, den das Gesetz regelt, existieren. Die Abgrenzung ist dann oft schwierig. Tendenziell sollte aus meiner Sicht im Gesetzesartikel die Entwicklung (Geschichte) des Gesetzes, ggf. der Änderungsgesetze beschrieben werden und eine kurze Inhaltsübersicht (Gliederung) gegeben werden, damit klar wird, worum es im Gesetz geht. Die literarische Aufbereitung sollte dann aus meiner Sicht im zugehörigen Sachartikel erfolgen. Hier ist die Richtschnur nicht die Paragrafenreihenfolge, sondern die vom Gesetz behandelten Themenkreise (z. B. die verschiedenen Leistungsarten), die auch themenübergreifend dargestellt werden können, wobei auch historische Bezüge (BSHG) möglich sind. Für mich ist der themenbezogene Artikel in der Regel der wichtigere, im Gesetzesartikel würde ich vor allem Infos über die Historie des Gesetzes und Fundstellen erwarten. --Opihuck 19:56, 28. Okt. 2015 (CET)
- Sorry für die späte Antwort... +1 zu Opihuck: Im Artikel zum Gesetz sollte die Entwicklung des Gesetzes anhand der Materialien beschrieben werden: wie kam es zu dem Gesetz, wie verlief die rechtspolitische Diskussion, wie das Gesetzgebungsverfahren, Zitierung der Parlamentsdrucksachen (Verlinkung eher sparsam, denn das kann sich ändern und wäre nur schwer zu pflegen), wie war die Materie vorher geregelt, warum kam es zu welchen Änderungen? Bei älteren Gesetzen ggf. auch eine zeitgeschichtliche Einordnung. Also das, was am Anfang der Kommentare vor § 1 steht. Das ist bei einem Gesetz von enzyklopädischem Interesse, auch für andere Fächer relevant, Politologie, Soziologie, (Rechts-) Geschichte... In vielen Artikeln zu Gesetzen steht bis heute eine bloße Gliederung, die mittlerweile – in Zeiten von Juris, bundesgesetzblatt.de, EUR-Lex, dejure und, sorry, Buzer ;) – völlig obsolet geworden ist. Es gibt keinen Mangel an solchen Angaben. Damit müßte tatsächlich mal aufgeräumt werden. Wenn in einem Artikel zu einem Gesetz die Sachmaterie beschrieben wird, sollte das entfernt und nur in dem Artikel zur Sachmaterie gepflegt werden. Mit entsprechenden Verweisen auf den jeweiligen Hauptartikel. Eine Verschmelzung der Artikel zum Gesetz und zur Sachmaterie fände ich nicht gut, denn die Materie bleibt ja dieselbe, auch wenn sie in einem neuen Gesetz anders geregelt wird. Es ist grundsätzlich schon sinnvoll, separate Artikel zu Gesetzen zu pflegen. – Wenn wir uns darüber einig wären, würde ich auch gerne im Sozialrecht mitarbeiten, um das umzusetzen.
Was konkret die Sozialhilfe angeht: Ach, wenn es nur die Sozialhilfe wäre. Auch die Artikel zu den Sozialversicherungszweigen entsprechen nicht dem üblichen dogmatischen Aufbau, sondern sind wie Kraut und Rüben entstanden und bis heute so gegliedert. Maßstab sollte eigentlich die Lehrbuchliteratur sein, also aus neuerer Zeit Schulin/Igl/Welti oder auch Muckel/Ogorek.
Und natürlich wäre es wünschenswert, wenn sich an juristischen Artikeln nur Juristen mitschreiben würden. Bei Medizin ist das selbstverständlich. Laien-Beteiligung kann durchaus in einem zweiten Schritt für Verständlichkeit sorgen, führt aber bei der Redaktion vor allem zu Reibungsverlusten und zu Verdruß...--Aschmidt (Diskussion) 00:43, 31. Okt. 2015 (CET)
- Sorry für die späte Antwort... +1 zu Opihuck: Im Artikel zum Gesetz sollte die Entwicklung des Gesetzes anhand der Materialien beschrieben werden: wie kam es zu dem Gesetz, wie verlief die rechtspolitische Diskussion, wie das Gesetzgebungsverfahren, Zitierung der Parlamentsdrucksachen (Verlinkung eher sparsam, denn das kann sich ändern und wäre nur schwer zu pflegen), wie war die Materie vorher geregelt, warum kam es zu welchen Änderungen? Bei älteren Gesetzen ggf. auch eine zeitgeschichtliche Einordnung. Also das, was am Anfang der Kommentare vor § 1 steht. Das ist bei einem Gesetz von enzyklopädischem Interesse, auch für andere Fächer relevant, Politologie, Soziologie, (Rechts-) Geschichte... In vielen Artikeln zu Gesetzen steht bis heute eine bloße Gliederung, die mittlerweile – in Zeiten von Juris, bundesgesetzblatt.de, EUR-Lex, dejure und, sorry, Buzer ;) – völlig obsolet geworden ist. Es gibt keinen Mangel an solchen Angaben. Damit müßte tatsächlich mal aufgeräumt werden. Wenn in einem Artikel zu einem Gesetz die Sachmaterie beschrieben wird, sollte das entfernt und nur in dem Artikel zur Sachmaterie gepflegt werden. Mit entsprechenden Verweisen auf den jeweiligen Hauptartikel. Eine Verschmelzung der Artikel zum Gesetz und zur Sachmaterie fände ich nicht gut, denn die Materie bleibt ja dieselbe, auch wenn sie in einem neuen Gesetz anders geregelt wird. Es ist grundsätzlich schon sinnvoll, separate Artikel zu Gesetzen zu pflegen. – Wenn wir uns darüber einig wären, würde ich auch gerne im Sozialrecht mitarbeiten, um das umzusetzen.
- Ich kann auch mit der Trennung im vorstehend beschriebenen Sinn leben; das hört sich ja ganz schlüssig an. Dann bleiben also beide Artikel an sich bestehen. Das, was Sozialhilfe ist (also der gegenwärtig vom SGB XII geregelte Bereich) wird dann im Artikel "Sozialhilfe (Deutschland)" beschrieben. Dorthin gehört dann auch die Vermögens- und Einkommensanrechnung und dergleichen. Der Artikel "Sozialhilfe (Deutschland") wird seinerseits durch speziellere (Haupt-) Artikel zu Themen wie Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe usw. ergänzt. Habe ich die Struktur richtig verstanden? --06:29, 31. Okt. 2015 (CET)
- Der letzte Absatz in meinem Beitrag war genaugenommen der wichtigste Teil. Die „Struktur“ folgt der Dogmatik, und die kennt man, wenn man ein Fachstudium absolviert hat und daher mit der Literatur arbeiten kann.--Aschmidt (Diskussion) 12:35, 31. Okt. 2015 (CET)
- Ich kann auch mit der Trennung im vorstehend beschriebenen Sinn leben; das hört sich ja ganz schlüssig an. Dann bleiben also beide Artikel an sich bestehen. Das, was Sozialhilfe ist (also der gegenwärtig vom SGB XII geregelte Bereich) wird dann im Artikel "Sozialhilfe (Deutschland)" beschrieben. Dorthin gehört dann auch die Vermögens- und Einkommensanrechnung und dergleichen. Der Artikel "Sozialhilfe (Deutschland") wird seinerseits durch speziellere (Haupt-) Artikel zu Themen wie Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe usw. ergänzt. Habe ich die Struktur richtig verstanden? --06:29, 31. Okt. 2015 (CET)
- Ich meinte nicht die Gesetzesstruktur oder die „Dogmatik“; die habe ich in der Tat kapiert. Mir ging es um die Struktur der Darstellung bei WP. Das muss ja nicht das gleiche sein. Ich verstehe das mal als "ja".--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 11:47, 1. Nov. 2015 (CET)
- Gerne. Die Darstellung der Sachmaterie folgt Dogmatik und Begriffen der Sachmaterie. Der Artikel erklärt das Lemma, und wenn die Darstellung zu einem Unterpunkt (gesetzlicher oder dogmatischer Begriff) zu umfangreich wird, kann man das abschichten und in einem eigenen Artikel abhandeln.--Aschmidt (Diskussion) 13:28, 1. Nov. 2015 (CET)
- Ich meinte nicht die Gesetzesstruktur oder die „Dogmatik“; die habe ich in der Tat kapiert. Mir ging es um die Struktur der Darstellung bei WP. Das muss ja nicht das gleiche sein. Ich verstehe das mal als "ja".--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 11:47, 1. Nov. 2015 (CET)
Terminhinweis: Monsters of Law zu freier Software
"10 populäre Irrtümer über Freie Software": Am Donnerstag, den 19.11., 18 Uhr, spricht Dr. Till Jaeger, Partner der Kanzlei JBB Rechtsanwälte, Mitbegründer des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open-Source-Software (ifrOSS) und Lehrbeauftragter an der Leibniz-Universität Hannover über das Lizenzmodell freier Software. Diese nutzt im Gegensatz zu proprietärer Software das Urheberrecht, um eine umfassende Nutzung sicherzustellen, statt um Lizenzgebühren zu generieren. Die Andersartigkeit des Lizenzmodells freier Software hat zahlreiche Mythen erzeugt, die einer Überprüfung nicht immer standhalten. Alle sind herzlich eingeladen! Wie immer wird die Veranstaltung im Livestream gezeigt und danach auf der Webseite als Video verfügbar gemacht. Grüße, --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 12:23, 2. Nov. 2015 (CET)
Hallo,
ich möchte den Artikel Durchbrechung der Rechtskraft ind das gleichlautende Kapitel des Artikels Rechtskraft (Deutschland) überführen, damit der Artikel Durchbrechung der Rechtskraft anschließend gelöscht werden kann.
Kann mir jemand sagen, wie ich das anstelle, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen?
Vielen Dank. Dornauge (Diskussion) 11:36, 3. Nov. 2015 (CET)
- Ich würd mir in dem Fall schon mit der Schöpfungshöhe schwertun. --Ildottoreverde (Diskussion) 12:10, 3. Nov. 2015 (CET)
- Sonst: → Hilfe:Artikel zusammenführen --Bubo 容 17:56, 3. Nov. 2015 (CET)
Der separate Artikel Durchbrechung der Rechtskraft macht aus mehreren Gründen Sinn: Zum einen macht der Überblick Sinn, im Zusammenhang diejenigen Fälle aufzuzählen, in denen eine Durchbrechung der Rechtskraft vorliegt. Zum anderen macht der separate Artikel Sinn, weil es sich bei der Durchbrechung der Rechtskraft dogmatisch um einen "weißen Raben" handelt. Ich brauche in diesem Forum nicht zu erläutern, dass der Rechtskraft prozessual überragende Bedeutung beikommt. Vor diesem dogmatischen Hintergrund ist es angebracht, diejenigen Fälle zu erläutern, die das - sonst geschlossene - System durchbrechen. --ErwinLindemann (Diskussion) 17:46, 3. Nov. 2015 (CET)
- Und was genau spricht jetzt dagegen, das im Artikel Rechtskraft zu behandeln, wo es thematisch hingehört?--Losdedos (Diskussion) 19:38, 3. Nov. 2015 (CET)
Es gibt keinen Grund, ausgerechnet die Durchbrechung der Rechtskraft in einem eigenen Artikel darzustellen. Das ist im Artikel Rechtskraft genau richtig, insbesondere deshalb, weil das, was zurzeit bei "Durchbrechung der Rechtskraft" steht, nicht mehr als eine kurze Übersicht ist, die noch nicht einmal vollständig ist. Wollten wir hierfür einen eigenen Artikel zulassen, könnte man mit gleichem Recht auch einen Artikel zum Thema Regelung (Verwaltungsakt) oder Analoge Anwendung der Fortsetzungsfeststellungklage schreiben. Lasst (oder besser: fügt) zusammen, was zusammengehört!--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 20:09, 3. Nov. 2015 (CET)
- Genau. Warum ist EL nur für zwei Wochen gesperrt worden? Von dem kommt nicht ein Satz Vernünftiges oder Brauchbares. Ein Dauerstörenfried. --Opihuck 23:37, 3. Nov. 2015 (CET)
Ich habe hier einen Löschantrag gestellt.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 08:23, 4. Nov. 2015 (CET)
- Der Antrag war erfolgreich. Soeben ist die Löschung erfolgt. Dies für die Interessierten z.K.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 12:41, 11. Nov. 2015 (CET)
Großartig! Ich frage eingangs, wie man die Inhalte aus dem jetzt geläöschten Artikel regelkonform in den Hauptartikel integrieren kann und dabei die Autorenschaft von Benutzer:Erwin Lindemann respektiert wird und in der Konsequenz wird hier ein Löschantrag gestellt, Benutzer:Opihuck demonstriert selbstverliebt seine vermeintliche oder tatsächliche Überlegenheit über den ihm missliebigen Autor Lindemann und zu guter Letzt usurpiert Administrator Karsten11 die von Lindemann geschaffenen Inhalte zu eigenem Namen und Benutzerraum. Letzteres hätte ich wohl auch ohne Konsultation des Portals gekonnt.
mir scheint, der Fachbereich "Recht" hat sich wirklich fabelhaft präsentiert.
Wie auch immer: Das Dornauge schwimmt weiter. Dornauge (Diskussion) 19:20, 11. Nov. 2015 (CET)
- Das, was im gelöschten Artikel stand, war eine Aufzählung, bei der als solche schon die Schöpfungshöhe zweifelhaft ist. Es steht dir frei, den Artikel Rechtskraft (Deutschland) zu ergänzen. Deine Behauptung, ich würde selbstverliebt [m]eine vermeintliche oder tatsächliche Überlegenheit über den [mir] missliebigen Autor Lindemann demonstrieren, ist abwegig. Dass der Fachbereich "Recht" ... sich wirklich fabelhaft präsentiert hat, wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass du weiterschwimmst auch. --Opihuck 19:30, 11. Nov. 2015 (CET)
- @Dornauge: Na ja, man wird nicht verhindern können, dass sich eine einmal angestoßene Diskussion weiterentwickelt und sich dabei ggf. auch von der Initialfrage entfernt. So ist es im Leben, und so ist es auch hier. Von "usurpieren" würde ich bezüglich der Verschiebung nicht sprechen.
Zur Sache selbst war die Meinungsverteilung sodann bemerkenswert klar: Auf der einen Seite stand Erwin, auf der anderen Seite alle anderen. So ist das übrigens meistens, wenn Erwin hier tätig wird. Man kann dann fragen, wer falsch liegt: Der eine oder alle anderen.
Selbstverständlich muss das nichts heißen. Es gibt immer mal wieder Genies, die sich gegen etablierte Meinungen durchsetzen und das Weltgeschehen revolutionieren: Galileo Galilei zum Beispiel, Christoph Columbus und meinetwegen auch Albert Einstein. Es steht Dir frei, den Benutzer ErwinLindemann in diese Reihe einzugliedern. Ich für meinen Teil täte mich nach allem, was ich bis jetzt von ihm gelesen habe, schwer damit.
Man kann es ja auch so sehen: Die Löschdiskussion und deren Ergebnis hat bewirkt, dass eine schlüssige Lösung umgesetzt wurde. Und darin muss ja nichts Schlechtes liegen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 19:41, 11. Nov. 2015 (CET)
- @Dornauge: Na ja, man wird nicht verhindern können, dass sich eine einmal angestoßene Diskussion weiterentwickelt und sich dabei ggf. auch von der Initialfrage entfernt. So ist es im Leben, und so ist es auch hier. Von "usurpieren" würde ich bezüglich der Verschiebung nicht sprechen.
- Du hast weitgehend recht und im Übrigen nicht unrecht. Das Ergebnis entspricht dem, was ich mit meinem ersten Beitrag wollte und auch ich stand in der Löschdiskussion nicht auf Seiten von Erwin Lindemann, sondern auf Seiten der anderen. Ebenso halte ich Lindemann nicht für ein verkanntes Genie und habe Zweifel, dass er einen Weg zu konstruktiver Mitarbeit an diesem Projekt finden wird. Das ist die eine Seite.
- Die andere Seite: Erwin Lindemann hat einige Fallbeispiele zusammengetragen, die inhaltlich richtig sind und an der richtigen Stelle (im Hauptartikel) ihren Platz haben sollten und jetzt auch haben. Lindemann war diese Aufstellung wichtig. Ist es fair, einem Mitarbeiter, der sich hier schwer tut, diese Aufstellung zu nehmen und unter dem Namen eines anderen Mitarbeiters in den Hauptartikel einzugliedern? Ist es notwendig, diesem Mitarbeiter, wie der von sich überzeugte Benutzer:Opihuck es getan hat, eine Persönlichkeitsstörung zu unterstellen? Kann man hier nicht - gerade wegen der Eindeutigkeit der Diskussion - ein wenig menschliche Größe zeigen?
- Ich hätte mir das gewünscht - und deswegen bin ich enttäuscht. Dornauge (Diskussion) 19:49, 11. Nov. 2015 (CET)
- Ich weiß gar nicht, ob es Erwin wirklich um die "Urheberschaft" an dieser - inhaltlich dürftigen - Aufstellung ging. Es wurden ihm ja genug Möglichkeiten aufgezeigt, seine "Urheberschaft" zu retten, beispielsweise indem er selbst den in Rede stehenden Abschnitt in den Artikel Rechtskraft (Deutschland) integriert. Das hat er explizit abgelehnt. Seine Formulierung dazu war, glaube ich: „Hier wird nichts verschoben“.
Was die angesprochene menschliche Größe angeht, kann man das recht schnell fordern. Nun ist es ja beileibe nicht so, dass diese Löschdiskussion am Anfang der Beziehung zwischen Erwin und dem Portal steht. Ich glaube, das Portal war in der Vergangenheit ausnehmend geduldig mit Erwin - und ist dabei konsequent auf Beratungsresistenz, Lernverweigerung und nicht zuletzt auch destruktives Verhalten gestoßen. Irgendwann verliert selbst der gutmütigste Mensch seine Geduld. Und ich darf daran erinnern, dass es Erwin war, der vor zwei Monaten unter anderem mir öffentlich mit einer Zivilklage gedroht hat und dafür zeitweise gesperrt wurde. Lange Rede, kurzer Sinn: Menschliche Größe ist schön und gut und ganz sicher auch wünschenswert, aber die Bereitschaft zu konstruktivem Umgang kann keine Einbahnstraße sein. Nach meiner Wahrnehmung lief es hier aber darauf hinaus.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 20:02, 11. Nov. 2015 (CET)
- Ich weiß gar nicht, ob es Erwin wirklich um die "Urheberschaft" an dieser - inhaltlich dürftigen - Aufstellung ging. Es wurden ihm ja genug Möglichkeiten aufgezeigt, seine "Urheberschaft" zu retten, beispielsweise indem er selbst den in Rede stehenden Abschnitt in den Artikel Rechtskraft (Deutschland) integriert. Das hat er explizit abgelehnt. Seine Formulierung dazu war, glaube ich: „Hier wird nichts verschoben“.
Lemma-Beratung Yukos-Schiedsverfahren
Ich arbeite in meinem Benutzernamensraum gerade an einem Artikel über das Yukos-Schiedsverfahren (das hier: [1], wobei der Artikel die Fakten nicht sauber auseinander dividiert). Nun such ich nach einem geeigneten Lemma. Das Problem dabei ist, dass es technisch eigentlich drei Schiedsverfahren waren und parallel auch noch diverse andere Verfahren von ehemaligen Eignern von Yukos gegen Russland liefen und laufen. Mein Arbeitstitel "Yukos-Anteilseigner gegen Russische Föderation" ist damit nicht präzise genug. Vielleicht "Yukos-Mehrheitsanteilseigner gegen Russische Föderation (Schiedsverfahren)"? Ich bin für Vorschläge offen. Note bene: Bisherige wichtige Investitionsschiedsverfahren haben wir meistens einfach als "A gegen B" bezeichnet (Vattenfall gegen Bundesrepublik Deutschland, Philip Morris gegen Uruguay). --Ildottoreverde (Diskussion) 23:26, 3. Nov. 2015 (CET)
- Nenn es doch einfach Yukos-Schiedsverfahren, dann bleibt offen, ob das Singular oder Plural ist. Grüße --h-stt !? 18:08, 4. Nov. 2015 (CET)
- +1 zu h-stt. Die genauen Rubra (so ein schönes Wort, oder?) kannst du ja in der Einleitung nennen, Ildottoreverde. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:24, 4. Nov. 2015 (CET)
- Euer Wille (ist) geschehe(n). Anmerkungen zum Artikel nehm ich jederzeit gern entgegen. :) --Ildottoreverde (Diskussion) 23:34, 7. Nov. 2015 (CET)
- +1 zu h-stt. Die genauen Rubra (so ein schönes Wort, oder?) kannst du ja in der Einleitung nennen, Ildottoreverde. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:24, 4. Nov. 2015 (CET)
Artikel Betreuung (Recht) und Benutzer:Belabtr65
Mit fehlen Zeit und Nerven dafür. Vielleicht mag ja dem Benutzer jemand anderes erklären, dass man ohne juristische Vorbildung die Finger von einem solchen Artikel lassen sollte, wenn einfachste Grundsätze der Rechtswissenschaft nicht geläufig sind.--Losdedos (Diskussion) 20:32, 5. Nov. 2015 (CET)
- Strittig sind meine Ausführungen zum Einwilligungsvorbehalt, da der unbeduldige Nutzer Losdedos meint, der Gesetzgeber wollte die Betreuten durch den Einwilligungsvorbehalt mit beschränkt Geschäftsfähigen gleichstellen. Aber wäre dem tatsächlich so, würde der Gesetzgeber in § 1903 BGB (Einwilligungsvorbehalt) nicht eine Analogie formulieren: "Die §§ 108 bis 113 [...] gelten ensprechend", sondern dies klar benennen, wie z.B. in § 105 BGB "Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt". Losdedos hat in seinem Eifer übersehen: "Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts setzt voraus, dass der Betreute aufgrund einer psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann. Typische Situationen sind z. B. Menschen mit Wahnerkrankungen, besonders in manischen Phasen, in denen diese sich und insbesondere ihre finanziellen Möglichkeiten völlig überschätzen."(Quelle: Wikipedia). Zusätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass zwischen Betreuer und Betreutem eine vorherige Kommunikation stattfindet, in welchem der Betreuer eine Vielzahl von individuellen Rechtsgeschäften zustimmt. (und spricht von Einwilligungsvorbehalt, nicht von Zustimmungsvorbehalt). Da bereits die Voraussetzung zur Erteilung eines Einwilligungsvorbehalts der Dissens zwischen Betreuer und Betreutem ist, ist aus Sicht des Betreuten als Rechtsfolge eines Einwilligungsvorbehalts zu formulieren: 1) Die Willenserklärungen des Betreuten sind ohne Einwilligung (besser: vorherige oder nachträgliche Zustimmung) nichtig (Einwilligungsvorbehalt bei Dissens). Für den Ausnahmefall, dass der Betreuer nachträglich zustimmt, gelten §§ 108 bis 113 BGB (wobei letzte Aussage obsolet, da selbsterklärend). Link zum Artikel [2] --Belabtr65 (Diskussion) 18:00, 6. Nov. 2015 (CET)
- Losdedos hat in seinem Eifer nichts übersehen, sondern beschäftigt sich aus beruflichen Gründen mit dem Betreuungsrecht und teilt dir letztmals mit, dass zum einen deine zwischenzeitlich rückgängig gemachte Einleitungsabänderung haarsträubende juristische Fehler enthielten, die darauf schließen lassen, dass dir grundlegende Voraussetzungen zur Bearbeitung rechtswissenschaftlicher Artikel fehlen. Die Artikel-Diskussionsseite zeigt dies ebenfalls auf. Zum anderen ist es mitnichten so, dass per angeordnetem Einwilligungsvorbehalt der Betreute einem Geschäftsunfähigen gleichgestellt wird. Er wird hinsichtlich des Einwilligungsvorbehalts einem beschränkt Geschäftsfähigen gleichgestellt! Auch kann er selbstverständlich nach wie vor Verträge schließen, sie sind allerdings bei nicht erteilter Einwilligung/Genehmigung nicht wirksam. (§ 1903 Abs. 1 S. 2 BGB: "Die §§ 108 bis 113, 131 Abs. 2 und § 210 gelten entsprechend."; § 108 Abs.1 BGB: "Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.") Mache deine Änderung wieder rückgängig, ich werde es nicht tun, um keinen Editwar zu führen. Ansonsten lasse bitte die Finger von rechtswissenschaftlichen Artikeln, wenn dir offensichtlich die entsprechende Ausbildung und somit Befähigung dazu fehlt. Danke.--Losdedos (Diskussion) 20:01, 6. Nov. 2015 (CET)
- Losdedos: "angeordnetem Einwilligungsvorbehalt der Betreute einem Geschäftsunfähigen gleichgestellt wird". Das habe ich auch nicht geschrieben, sondern fehlt die vorherige und nachträgliche Zustimmung des Betreuers UND wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, so sind die Verträge nichtig (laienhaft ausgedrückt: Betreuter wird in diesem Fall so gestellt wie ein Geschäftsunfähiger). Losdedos: "Er wird hinsichtlich des Einwilligungsvorbehalts einem beschränkt Geschäftsfähigen gleichgestellt!" Sicher nicht, Begründung siehe unter anderem oben. Zusätzlich: Während es beim beschränkt Geschäftsfähigem an Wissen und Erfahrung mangelt, ist hingegen beim Betreuten der Wille durch eine Krankheit nicht frei. Analoge Abwicklung der Rechtsgeschäfte heißt noch lange nicht, dass der Betreute bezüglich der Fähigkeit zur Begründung von Rechten und Pflichten an gleicher Stelle steht, wie der beschränkt Geschäftsfähige. Einmal abgesehen davon, dass man bereits aus dem Gesetzestext herauslesen kann, dass eine rechtliche Gleichstellung mit einem beschränkt Geschäftsfähigem nicht beabsichtigt ist, würde es spätestens im Kommentar zum Betreuungsrecht stehen, wenn dem so wäre.
- Losdedos hat in seinem Eifer nichts übersehen, sondern beschäftigt sich aus beruflichen Gründen mit dem Betreuungsrecht und teilt dir letztmals mit, dass zum einen deine zwischenzeitlich rückgängig gemachte Einleitungsabänderung haarsträubende juristische Fehler enthielten, die darauf schließen lassen, dass dir grundlegende Voraussetzungen zur Bearbeitung rechtswissenschaftlicher Artikel fehlen. Die Artikel-Diskussionsseite zeigt dies ebenfalls auf. Zum anderen ist es mitnichten so, dass per angeordnetem Einwilligungsvorbehalt der Betreute einem Geschäftsunfähigen gleichgestellt wird. Er wird hinsichtlich des Einwilligungsvorbehalts einem beschränkt Geschäftsfähigen gleichgestellt! Auch kann er selbstverständlich nach wie vor Verträge schließen, sie sind allerdings bei nicht erteilter Einwilligung/Genehmigung nicht wirksam. (§ 1903 Abs. 1 S. 2 BGB: "Die §§ 108 bis 113, 131 Abs. 2 und § 210 gelten entsprechend."; § 108 Abs.1 BGB: "Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.") Mache deine Änderung wieder rückgängig, ich werde es nicht tun, um keinen Editwar zu führen. Ansonsten lasse bitte die Finger von rechtswissenschaftlichen Artikeln, wenn dir offensichtlich die entsprechende Ausbildung und somit Befähigung dazu fehlt. Danke.--Losdedos (Diskussion) 20:01, 6. Nov. 2015 (CET)
- Frau Dr. Brosey weist ausdrücklich darauf hin, dass der rechtliche Status des Betreuten keinesfalls übereinstimmt mit dem Status des beschränkt Geschäftsfähigen:
- Der Einwilligungsvorbehalt bewirkt damit eine Änderung des rechtlichen Status des Betreuten. Dies ist zwar nicht der Status eines in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Minderjährigen, es ist aber eine Abweichung von der Regel, nach der Volljährige mündig sind und ohne Begrenzung im Rahmen der Rechtsordnung handeln können. Quelle: Dissertation von Dagmar Brosey, Hamburg Jahr 2009, "Wunsch und Wille des Betreuten bei Einwilligungsvorbehalt und Aufenthaltsbestimmungsrecht" Seite 37 Absatz 2 . --Belabtr65 (Diskussion) 18:39, 9. Nov. 2015 (CET)
Neuordnung der Umsatzsteuerartikel
Ich habe hier eine Neuordnung der folgenden Umsatzsteuerartikel nach den Redaktionsgrundsätzen angeregt:
- Mehrwertsteuer wird wieder Weiterleitung auf Umsatzsteuer
- Umsatzsteuer beleuchtet die metasprachlich länderübergreifende finanzwissenschaftliche Sicht iSd des Rechtsvergleichs
- Umsatzsteuer (Deutschland) behandelt die deutsche Rechtslage unter Berücksichtigung des Europarechts
- Umsatzsteuergesetz (Deutschland) sollte die rechtsgeschichtliche und politische Entwicklung thematisieren siehe hier
Keine Ahnung, ob ich mit diesem Mammutprojekt jemals fertig werde, aber da die Wikipedia insgesamt wohl niemals fertig wird, ist das ja auch egal. --Mundanus (Diskussion) 21:38, 6. Nov. 2015 (CET)
- Cool, viel Erfolg! Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:28, 6. Nov. 2015 (CET)
- Interessante Überlegung. Zumindest in meinem Creifelds, Rechtswörterbuch findet sich eine gewisse Bestätigung für die Unselbstständigkeit des Begriffs der Mehrwertsteuer. Dort heißt es bei Mehrwertsteuer nur knapp: "→ Umsatzsteuer". Unter "Umsatzsteuer" findet sich dann: "Die Umsatzsteuer wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, da im Ergebnis nur der unternehmerische Mehrwert, d. h. der Unterschied zwischen Eingangs- und Ausgangsleistung (z. B. Einkaufs-/Verkaufspreis) erfasst wird. Der Unternehmer stellt dem Abnehmer die Umsatzsteuer in Rechnung, führt diese an das Finanzamt ab, darf jedoch seinerseits die ihm vom Lieferer in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen (Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug). Die Umsatzsteuer belastet somit den Unternehmer nicht als Aufwand, sog. Steuerneutralität. Die Umsatzsteuer ist eine fraktionierte, d. h. in Teilbeträgen erhobene Konsumsteuer, die wirtschaftlich vom Verbraucher zu tragen ist." Wenn so was ähnliches bei Umsatzsteuer oder Umsatzsteuer (Deutschland) zu finden wäre, und der Leser den Begriff damit erklärt bekommt, kann aus "Mehrwertsteuer" aus meiner Sicht eine Weiterleitung werden. --Opihuck 22:59, 6. Nov. 2015 (CET)
- Mehrwertsteuer ist die Sonderform eines Umsatzsteuersystems. Umsatzsteuer ist der übergeordnete Begriff, die Mehrwertsteuer eine spezielle Form der Besteuerung von Umsätzen. --Belabtr65 (Diskussion) 15:23, 7. Nov. 2015 (CET)
#Sozialhilfe (Deutschland) zur Abgrenzung von Artikeln über die Sachmaterie und über das Gesetz. Die Rechtsgeschichte gehört m.E. zur Sachmaterie; zum Gesetz dagegen nur die gesetzgeberische Aktivität und die rechtspolitische Diskussion zum Umsatzsteuergesetz. Die Unterscheidung hielte ich für sehr wichtig.--Aschmidt (Diskussion) 23:10, 8. Nov. 2015 (CET)
Info: Siehe unsere Diskussion oben unter- @Belabtr65 Wenn du einen Beleg dafür hättest, wäre ich dir dankbar. Dann bitte gleich unter Diskussion:Mehrwertsteuer angeben. Aber selbst, wenn du Recht hättest, wäre das speziellere Thema "Mehrwertsteuer" meiner Ansicht nach besser unter Umsatzsteuer aufgehoben.
- Beleg wäre z.B. dieses Buch --Belabtr65 (Diskussion) 18:51, 11. Nov. 2015 (CET)
- @Aschmidt: Ich habe nichts dagegen die Rechtsgeschichte der Sachmaterie zuzuordnen. Ich frage mich nur, ob dann die Redaktionsrichtlinien noch stimmen oder präziser formuliert werden müssten. Dort heißt es:"Artikel zu Rechtsgebieten und -instituten enthalten im Schwerpunkt das materielle Recht, Artikel zu Rechtsquellen die rechtspolitischen und rechtsgeschichtlichen Hintergründe der jeweiligen Rechtsquelle."--Mundanus (Diskussion) 15:49, 9. Nov. 2015 (CET)
- Diese „Richtlinien“ waren schon immer umstritten, und keiner hielt sich daran. ;)--Aschmidt (Diskussion) 23:35, 10. Nov. 2015 (CET)
- @Belabtr65 Die Quelle spricht konsequent von "Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug". Das spricht für meine These, dass der Begriff Mehrwertsteuer alleinstehend noch nicht eindeutig ein bestimmtes System kennzeichnet und deshalb als Synonym für Umsatzsteuer anzusehen ist. --Mundanus (Diskussion) 09:31, 12. Nov. 2015 (CET)
- @Aschmidt, also wenn man die Richtlinien mit Betonung auf "Schwerpunkt" liest, sind wir uns doch alle einig, oder?
- Diese „Richtlinien“ waren schon immer umstritten, und keiner hielt sich daran. ;)--Aschmidt (Diskussion) 23:35, 10. Nov. 2015 (CET)
Probleme mit einem Benutzer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer's nicht schon gesehen hat, den möchte ich gerne auf dies und dies aufmerksam machen. Gruß --Opihuck 17:06, 7. Nov. 2015 (CET)
- Schwierige Frage. Einerseits der uneinsichtige Benutzer, was man auch mal deutlich ansprechen muß, andererseits die mögliche Bewertung als PA. Es gibt keine Verfahren, um mit solchen Konflikten umzugehen, außer den Ausschluß des Benutzers, gegen dessen Mitarbeit sich die Mehrheit ausspricht. Vor etwa einem Jahr gab es einen ähnlichen Konflikt in den Artikeln rund um Esperanto. Mittlerweile ist der Benutzer, der sich dort in, ich sage einmal: nicht unproblematischer Weise betätigt hatte, inaktiv, was zur Beruhigung geführt hat.--Aschmidt (Diskussion) 23:05, 8. Nov. 2015 (CET)
- Ich verfolge das schon ne Weile so am Rande mit. Vielleicht solltet ihr mal daran denken? --DWI (Diskussion) 15:52, 9. Nov. 2015 (CET)
Dorsey & Whitney in der Löschdiskussion
Der oben genannte Artikel wird gerade zur Löschung vorgeschlagen. Im englischen Artikel steht jede Menge, was die Kanzlei eventuell als relevant auszeichnen würde, ich kenne mich mit Rechtsartikeln allerdings überhaupt nicht aus, weiß auch nicht, ob das Portal diesen Artikel überhaupt als relevant bzw. sich dafür zuständig sieht. Just my 5 Cents... --سلوك Saluk 16:20, 9. Nov. 2015 (CET)
Bitte hier drüberschauen und korrigierend eingreifen. Danke. Der zweifelhafte Benutzer:Mgrasek100, der in der Vergangenheit bereits mit seinen laienhaften Edits – nicht nur sprachlich, sondern vor allem inhaltlich – negativ aufgefallen ist [3][4][5], hat sich wieder in juristische Gefilde begeben und einen überarbeitungswürdigen Artikel erstellt. Gruß 141.68.110.188 17:06, 9. Nov. 2015 (CET)
- An dem Artikel erscheint aus meiner Sicht kein Satz erhaltungswürdig. Geschwurbel. Ich hatte ihm schon mal geraten, die Finger von juristischen Artikeln zu lassen. Scheint nichts zu nützen. Löschantrag? --Opihuck 23:07, 9. Nov. 2015 (CET)
- Komplett neu schreiben halte ich für die einzig sinnvolle Variante. Verwertbares aus den verworrenen Texten des Benutzers herauszufiltern steht als Alternative zum Neuschreiben in keinem akzeptablen Verhältnis. Ich hatte eigentlich gehofft, er würde uns mit Bearbeitungen im rechtlichen Themenbereich verschonen. Interessant auch seine Literaturauswahl zum laut Artikel 2015 in Kraft getretenen Gesetz...--Losdedos (Diskussion) 23:56, 9. Nov. 2015 (CET)
- Oha. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:54, 10. Nov. 2015 (CET)
- Das mit dem Löschen sehe ich ganz genauso. Habe daher einen LA gestellt und bitte um Unterstützung, danke. Benatrevqre …?! 11:05, 10. Nov. 2015 (CET)
- Komplett neu schreiben halte ich für die einzig sinnvolle Variante. Verwertbares aus den verworrenen Texten des Benutzers herauszufiltern steht als Alternative zum Neuschreiben in keinem akzeptablen Verhältnis. Ich hatte eigentlich gehofft, er würde uns mit Bearbeitungen im rechtlichen Themenbereich verschonen. Interessant auch seine Literaturauswahl zum laut Artikel 2015 in Kraft getretenen Gesetz...--Losdedos (Diskussion) 23:56, 9. Nov. 2015 (CET)
Im Gegensatz zu dem unqualifizierten Löschantrag hat Benutzer:Forevermore gezeigt, was das Wikiprinzip bedeutet: Verbessern statt löschen. Der löschantrag kann somit entfernt und dieser Abschnitt archiviert werden. Dornauge (Diskussion) 21:49, 11. Nov. 2015 (CET)
- Den Löschantrag lässt du bitte stehen. LAE wird widersprochen. --Opihuck 22:00, 11. Nov. 2015 (CET)
- +1 Insbesondere sind solche "unqualifizierten" Kommentare von Dornauge verzichtbar (bitte nachschauen, wann der LA gestellt wurde und wann die Überarbeitung des Artikels erfolgte!), weil zum Zeitpunkt der Löschbeantragung der Artikel in einem untragbaren Zustand verweilte und auch nach der Überarbeitung ist es m.E. kein zwingend behaltenswerter Artikel. Benatrevqre …?! 10:53, 12. Nov. 2015 (CET)
- "Nicht zwingend behaltenswert" ist freilich eine überzeugende Neukreation eines Löschgrundes. Für diese Bereicherung sehe ich Dir gern nach, dass Du den Rest meines Beitrages offenbar nicht verstanden hast oder verstehen willst. Dornauge (Diskussion) 22:48, 12. Nov. 2015 (CET)
Den obigen Artikel habe ich überarbeitet. Es reißt sicher noch niemanden vom Hocker, aber vielleicht reicht das Niveau aus, um wenigstens den QS-Baustein zu entfernen? Wer das immer noch QS-würdig findet, hat vielleicht auch noch etwas Zeit mir möglichst konkrete Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten? Auf einen Abschnitt mit Quellen und Einzelnachweisen haben ich übrigens verzichtet, weil der Artikel im Wesentlichen nur die Gesetzeslage wiedergibt und die wesentlichen Vorschriften verlinkt sind. --Mundanus (Diskussion) 22:18, 9. Nov. 2015 (CET)
- Vielen Dank, Mundanus!
POG
Mit Erschrecken mußte ich feststellen, das zu ein Artikel bisher fehlt. Nun ist das ja nicht irgendein Gesetz. Läßt sich da auf die Schnelle was machen?--scif (Diskussion) 20:12, 10. Nov. 2015 (CET)
- Äääh, POG steht für: bayerisches, mecklenburg-vorpommersches, nordrhein-westfälisches, rheinland-pfälzisches, schleswig-holsteinisches, thüringisches Polizeiorganisationsgesetz? Need more information. --Opihuck 20:22, 10. Nov. 2015 (CET)
- Wir haben Polizeirecht (Deutschland), Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Berlin), Ordnungsbehördengesetz (Nordrhein-Westfalen) und Bundespolizeigesetz. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:43, 10. Nov. 2015 (CET)
- ich setze dann mal als Erläuterung den Link Pog. Sieht nicht so wirklich glücklich gelöst aus.--scif (Diskussion) 22:58, 10. Nov. 2015 (CET)
- ...ist das ja nicht irgendein Gesetz... Eben, es sind mehrere. Läßt sich da auf die Schnelle was machen? Nein. --Opihuck 23:13, 10. Nov. 2015 (CET)
- ich setze dann mal als Erläuterung den Link Pog. Sieht nicht so wirklich glücklich gelöst aus.--scif (Diskussion) 22:58, 10. Nov. 2015 (CET)
- Wir haben Polizeirecht (Deutschland), Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Berlin), Ordnungsbehördengesetz (Nordrhein-Westfalen) und Bundespolizeigesetz. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:43, 10. Nov. 2015 (CET)
Mir ging es als ersten Schritt erstmal um die BKL. Das wäre ein Anfang.--scif (Diskussion) 23:18, 10. Nov. 2015 (CET)
- Das ist was anderes. Das geht auf die Schnelle. --Opihuck 23:26, 10. Nov. 2015 (CET)
- Nun ja ... --Bubo 容 19:41, 11. Nov. 2015 (CET)
- Ich bin ganz Ohr....--scif (Diskussion) 20:08, 11. Nov. 2015 (CET)
- Das ging zwar „auf die Schnelle“, entspricht aber nicht den üblichen Anforderungen an eine Begriffsklärungsseite. --Bubo 容 20:26, 11. Nov. 2015 (CET)
- Es steht dir frei, es besser zu machen. Die Rotlinks gab's bereits vor meiner Ergänzung. --Opihuck 20:59, 11. Nov. 2015 (CET)
- Es geht nicht um die Rotlinks. --Bubo 容 21:01, 11. Nov. 2015 (CET)
- Na, das ist doch mal ein sachliche Reaktion! --Bubo 容 21:27, 11. Nov. 2015 (CET)
- Es steht dir frei, es besser zu machen. Die Rotlinks gab's bereits vor meiner Ergänzung. --Opihuck 20:59, 11. Nov. 2015 (CET)
- Das ging zwar „auf die Schnelle“, entspricht aber nicht den üblichen Anforderungen an eine Begriffsklärungsseite. --Bubo 容 20:26, 11. Nov. 2015 (CET)
- Ich bin ganz Ohr....--scif (Diskussion) 20:08, 11. Nov. 2015 (CET)
- Nun ja ... --Bubo 容 19:41, 11. Nov. 2015 (CET)
Ich sehe, ihr versteht euch bestens.--scif (Diskussion) 22:43, 11. Nov. 2015 (CET)
@Gnom Danke dir. --Opihuck 23:19, 11. Nov. 2015 (CET)
- Ich hoffe, das ist okay so. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:29, 12. Nov. 2015 (CET)