„Flugdach“ – Versionsunterschied
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Version vom 16. September 2014, 18:53 Uhr
Unter einem Flugdach versteht man ein Dach, das zu schweben oder zu fliegen scheint. Häufig ist damit ein selbständiges Dach-Bauwerk, ein Schutzdach gemeint, das meist lediglich auf Stützen aufliegt oder mit Seilen und Pylonen abgespannt wird und das nicht Teil bzw. oberer Abschluss eines Gebäudes oder eines anderen Bauwerks ist. Ein Flugdach dieser Art überdacht Freiflächen/Flächen des Außenraums, wie Parkplätze, Tankstellen, Bahnsteige, Tribünen, Stadien, Lagerflächen, öffentliche Plätze, Bühnen im Außenraum etc. Teilweise befinden sich unter dem Flugdach auch kleinere (z.B. pavillonartige oder flache) Gebäude. Als Flugdach werden auch Dächer bezeichnet, die sich über der Dachterrasse eines Gebäudes erheben oder die an der Fassade eines Gebäudes angebracht sind. Flugdächer sind oft Flach-, Pult- oder Schmetterlingsdächer, sowie freie kühne oder geschwungene Konstruktionen.