„Johanna Bormann“ – Versionsunterschied

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'''Johanna Bormann''' (* [[10. September]] [[1893]] in Birkenfelde, [[Ostpreußen]]; † [[13. Dezember]] [[1945]] in [[Hameln]]) war eine deutsche Aufseherin in verschiedenen [[Konzentrationslager]]n und gehörte zum [[SS-Gefolge]].
'''Johanna Bormann''' (* [[10. September]] [[1893]] in [[Birkenfelde (Begriffsklärung)#RU|Birkenfelde]], [[Ostpreußen]]; † [[13. Dezember]] [[1945]] in [[Hameln]]) war eine deutsche Aufseherin in verschiedenen [[Konzentrationslager]]n und gehörte zum [[SS-Gefolge]].


== Leben ==
== Leben ==
Vor Gericht sagte Bormann 1945 aus, sie sei dem Gefolge der [[Schutzstaffel|SS]] – Frauen waren als SS-Mitglied nicht zugelassen – aus finanziellen Gründen beigetreten. Ihre erste Anstellung als Aufseherin erhielt sie 1938 im [[KZ Lichtenburg]] in der preußischen [[Provinz Sachsen]], wo sie mit 49 anderen Aufseherinnen unter der Oberaufseherin [[Jane Bernigau]] eingesetzt wurde und zunächst im Küchenbereich tätig war. Im Mai 1939 gelangte sie im Zuge der Auflösung des Frauenkonzentrationslagers Lichtenburg in das neu geschaffene [[KZ Ravensbrück]], um dort Arbeitsgruppen von Häftlingen zu beaufsichtigen, unter anderem war sie dort für Küchen- und Außenkommandos zuständig. Von dort wurde Bormann in das [[KZ Auschwitz-Birkenau]] versetzt, wo sie ab dem 15. Mai 1943 zunächst für drei Wochen dem Außenkommando Babetz zugeteilt war. Danach war sie bis Ende Dezember 1943 – wahrscheinlich als Blockführerin – in Birkenau eingesetzt, wo [[Margot Drechsel]], [[Maria Mandl]] und [[Irma Grese]] zu ihren Vorgesetzten gehörten. Ab Januar 1944 war Bormann in einem Auschwitzer Nebenlager, dem Wirtschaftshof Budy, eingesetzt und überwachte weibliche Häftlinge bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Bei den Häftlingen war sie wegen ihrer Grausamkeit gefürchtet, daher wurde sie meist „Weisel“ oder „Die Frau mit den Hunden“ genannt. Wahrscheinlich ab August 1944 wurde sie in das Nebenlager [[Zabrze|Hindenburg O.S.]] in [[Schlesien]] versetzt, wo sie weibliche Häftlinge, die in der Waffenproduktion eingesetzt waren, beaufsichtigte. Im Zuge der Evakuierung des KZ Auschwitz gelangte Bormann im Januar 1945 wieder in das KZ Ravensbrück und von dort Mitte Februar 1945 in das [[KZ Bergen-Belsen]], wo sie – wie zuvor bereits in Auschwitz-Birkenau – unter [[Josef Kramer]], [[Irma Grese]] und [[Elisabeth Volkenrath]] arbeitete. Sie war verantwortlich für den Schweinestall und beaufsichtigte das dort tätige Arbeitskommando.
Vor Gericht sagte Bormann 1945 aus, sie sei dem Gefolge der [[Schutzstaffel|SS]] – Frauen waren als SS-Mitglied nur im [[SS-Helferinnenkorps|Helferinnenkorps]] zugelassen – aus finanziellen Gründen beigetreten. Ihre erste Anstellung als Aufseherin erhielt sie 1938 im [[KZ Lichtenburg]] in der preußischen [[Provinz Sachsen]], wo sie mit 49 anderen Aufseherinnen unter der Oberaufseherin [[Jane Bernigau]] eingesetzt wurde und zunächst im Küchenbereich tätig war. Im Mai 1939 gelangte sie im Zuge der Auflösung des Frauenkonzentrationslagers Lichtenburg in das neu geschaffene [[KZ Ravensbrück]], um dort Arbeitsgruppen von Häftlingen zu beaufsichtigen, unter anderem war sie dort für Küchen- und Außenkommandos zuständig.


Spätestens im Mai 1943 wurde Bormann in das [[KZ Auschwitz-Birkenau]] versetzt, wo sie zunächst als Aufseherin eingesetzt war und [[Margot Drechsel]] sowie [[Maria Mandl]] zu ihren Vorgesetzten gehörten.<ref>Ernst Klee: ''Auschwitz. Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde. Personenlexikon.'' Frankfurt/M. 2013, S. 60.</ref> In weiteren Einsätzen war Bormann in den [[Landwirtschaftsbetriebe des KZ Auschwitz|Landwirtschaftsbetrieben des KZ Auschwitz]], dem Wirtschaftshof Babitz, dem Wirtschaftshof Budy sowie Rajsko eingesetzt und überwachte weibliche Häftlingskommandos bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten.<ref name="Kramer106">John Cramer: ''„Tapfer, Unbescholten, mit reinem Gewissen“. KZ-Aufseherinnen im ersten Belsen-Prozess eines britischen Militärgerichts 1945''. In: Simone Erpel (Hrsg.): ''Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück''. Berlin 2007, S. 106.</ref> Sie schlug Häftlinge und hetzte ihren Hund auf sie.<ref>[[Wolfgang Benz]], [[Barbara Distel]] (Hrsg.): ''[[Der Ort des Terrors]]. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager.'' Band 5: ''Hinzert, Auschwitz, Neuengamme.'' C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-52965-8, S. 285.</ref> Bei den Häftlingen war sie wegen ihrer Grausamkeit gefürchtet, daher wurde sie meist „Wiesel“ oder „Die Frau mit den Hunden“ genannt.
Am 15. April 1945 wurde das KZ Bergen-Belsen durch britische Truppen befreit, die dort über 10.000 Tote und etwa 60.000 Überlebende vorfanden. Das SS-Lagerpersonal wurde dazu verpflichtet, alle Leichen abzutransportieren und in [[Massengrab|Massengräbern]] zu bestatten.


Im August 1944 wurde sie in das Nebenlager [[Zabrze|Hindenburg O.S.]] in [[Schlesien]] versetzt, wo sie weibliche Häftlinge, die in der Waffenproduktion eingesetzt waren, beaufsichtigte. Im Zuge der Evakuierung des KZ Auschwitz begleitete Bormann im Januar 1945 einen Häftlingstransport über das [[KZ Groß-Rosen]] in das [[KZ Bergen-Belsen]], wo sie Mitte Februar 1945 ankam.<ref name="Kramer106" /> Im KZ Bergen-Belsen –&nbsp;wie zuvor bereits in Auschwitz-Birkenau&nbsp;– arbeitete sie unter [[Josef Kramer]], [[Irma Grese]] und [[Elisabeth Volkenrath]]. Sie war verantwortlich für den Schweinestall und beaufsichtigte das dort tätige Arbeitskommando.
Danach wurde Bormann verhaftet und durch britische Militärangehörige verhört. Im [[Bergen-Belsen-Prozess]] (17. September bis 17. November 1945) wurde sie wegen ihrer im KZ Auschwitz und Bergen-Belsen begangenen Verbrechen angeklagt, die sich auf Zeugenaussagen stützten. In diesen Lagern hatte die Angeklagte des Öfteren ihren [[Diensthunde in Konzentrationslagern|Hund]] auf hilflose Häftlinge gehetzt.


Am 15. April 1945 wurde das KZ Bergen-Belsen durch britische Truppen befreit, die dort über 10.000 Tote und etwa 60.000 Überlebende vorfanden. Das SS-Lagerpersonal wurde dazu verpflichtet, alle Leichen abzutransportieren und in [[Massengrab|Massengräbern]] zu bestatten.<ref>[[Karin Orth]]: ''Die Konzentrationslager-SS''. München 2004, S. 266f.</ref> Danach wurde Bormann verhaftet, ins Gefängnis Celle verbracht und durch britische Militärangehörige verhört. Im auf Zeugenaussagen gestützten [[Bergen-Belsen-Prozess]] (17.&nbsp;September bis 17.&nbsp;November 1945) wurde sie wegen ihrer in Auschwitz und Bergen-Belsen begangenen [[Kriegsverbrechen|Verbrechen]] angeklagt. Sie gab an, Häftlinge nicht mit Gegenständen geschlagen zu haben; Gummiknüppel habe sie erst bei britischen Soldaten gesehen. Von fünf ehemaligen Häftlingen und einer Mitangeklagten wurde sie beschuldigt, des Öfteren ihren [[Diensthunde in Konzentrationslagern|Hund]] auf hilflose Häftlinge gehetzt zu haben, um so Häftlinge zu verletzen oder zu töten. Die internationale Presse nannte sie daraufhin in der Berichterstattung gerne „The woman with the dog“.<ref>{{Literatur |Autor=J.M. Müller |Titel=Angeklagte Nr. 9: Die „Hyäne von Auschwitz“ im Kreuzverhör. Das Protokoll. |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag= |Ort= |Datum=Oktober 2020 |ISBN=978-3-7519-9549-8 |Seiten=41}}</ref> Sie behauptete diesbezüglich, dass der Lagerkommandant [[Friedrich Hartjenstein]] mit ihrem Hund zwar jagen gegangen sei; die ihr unterstehenden Häftlinge hätten mit dem Tier jedoch gespielt.<ref>John Cramer: ''„Tapfer, Unbescholten, mit reinem Gewissen“. KZ-Aufseherinnen im ersten Belsen-Prozess eines britischen Militärgerichts 1945''. In: Simone Erpel (Hrsg.): ''Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück''. Berlin 2007, S. 108.</ref>
Bormann, die auf „nicht schuldig“ plädierte, wurde am 17. November 1945 schuldig gesprochen und [[Todesstrafe|zum Tod]] durch den [[Erhängen|Strang]] verurteilt. Der britische Henker [[Albert Pierrepoint]] vollstreckte das Urteil am 13. Dezember 1945 im [[Gefängnis Hameln|Zuchthaus Hameln]]. Am selben Tag wurden auch Irma Grese und Elisabeth Volkenrath [[Hinrichtung|hingerichtet]].

Bormann, die zu Beginn der Verhandlung auf „nicht schuldig“ plädiert hatte,<ref>Claudia Taake: ''Angeklagt: SS-Frauen vor Gericht''. Oldenburg 1998, S. 54.</ref> wurde am 17.&nbsp;November 1945 schuldig gesprochen und [[Todesstrafe|zum Tod]] durch den [[Erhängen|Strang]] verurteilt. Der britische Henker [[Albert Pierrepoint]] vollstreckte das Urteil am 13.&nbsp;Dezember 1945 im [[Gefängnis Hameln|Zuchthaus Hameln]], ihr Todeszeitpunkt wurde auf 10.38&nbsp;Uhr datiert. Am selben Tag wurden unter anderem auch [[Irma Grese]] und [[Elisabeth Volkenrath]] [[Hinrichtung|hingerichtet]].<ref>Claudia Taake: ''Angeklagt: SS-Frauen vor Gericht''. Oldenburg 1998, S. 66.</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==
* {{BibISBN|9783100393333}}
* [[United Nations War Crimes Commission]] (Hrsg.): ''Law reports of trials of war criminals, selected and prepared by the United Nations War Crimes Commission.'' 3 Bände, William S. Hein Publishing, Buffalo (New York) 1997, ISBN 1-57588-403-8 (Reprint der Originalausgabe von 1947–1949)
* [[United Nations War Crimes Commission]] (Hrsg.): ''Law reports of trials of war criminals, selected and prepared by the United Nations War Crimes Commission.'' 3 Bände. William S. Hein Publishing, Buffalo NY 1997, ISBN 1-57588-403-8 (Reprint der Originalausgabe von 1947–1949).
* John Cramer: ''„Tapfer, Unbescholten, mit reinem Gewissen“. KZ-Aufseherinnen im ersten Belsen-Prozess eines britischen Militärgerichts 1945''. In: Simone Erpel (Hrsg.): ''Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück'', Redaktion: Jeanette Toussaint, Johannes Schwartz und Lavern Wolfram (''Schriftenreihe der [[Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten]]'', Band 17). Metropol Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-938690-19-2.
* J. M. Müller: ''Angeklagte Nr. 9: Die „Hyäne von Auschwitz“ im Kreuzverhör. Das Protokoll.'' 1. Auflage. BoD, Norderstedt 2020, ISBN 978-3-7519-9549-8.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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*[http://www.bergenbelsen.co.uk/pages/Staff/Staff.asp?CampStaffID=54 Kurzbiografie Johanna Bormann]
*[http://www.mazal.org/OtherTrials/BelsenTrial/T207.htm Aussage Johanna Bormann am 12. Oktober 1945]
* [http://www.bergenbelsen.co.uk/pages/Staff/Staff.asp?CampStaffID=54 Kurzbiografie Johanna Bormann]

== Einzelnachweise ==
<references />


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Aktuelle Version vom 14. Juli 2024, 06:47 Uhr

Johanna Bormann (1945)

Johanna Bormann (* 10. September 1893 in Birkenfelde, Ostpreußen; † 13. Dezember 1945 in Hameln) war eine deutsche Aufseherin in verschiedenen Konzentrationslagern und gehörte zum SS-Gefolge.

Vor Gericht sagte Bormann 1945 aus, sie sei dem Gefolge der SS – Frauen waren als SS-Mitglied nur im Helferinnenkorps zugelassen – aus finanziellen Gründen beigetreten. Ihre erste Anstellung als Aufseherin erhielt sie 1938 im KZ Lichtenburg in der preußischen Provinz Sachsen, wo sie mit 49 anderen Aufseherinnen unter der Oberaufseherin Jane Bernigau eingesetzt wurde und zunächst im Küchenbereich tätig war. Im Mai 1939 gelangte sie im Zuge der Auflösung des Frauenkonzentrationslagers Lichtenburg in das neu geschaffene KZ Ravensbrück, um dort Arbeitsgruppen von Häftlingen zu beaufsichtigen, unter anderem war sie dort für Küchen- und Außenkommandos zuständig.

Spätestens im Mai 1943 wurde Bormann in das KZ Auschwitz-Birkenau versetzt, wo sie zunächst als Aufseherin eingesetzt war und Margot Drechsel sowie Maria Mandl zu ihren Vorgesetzten gehörten.[1] In weiteren Einsätzen war Bormann in den Landwirtschaftsbetrieben des KZ Auschwitz, dem Wirtschaftshof Babitz, dem Wirtschaftshof Budy sowie Rajsko eingesetzt und überwachte weibliche Häftlingskommandos bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten.[2] Sie schlug Häftlinge und hetzte ihren Hund auf sie.[3] Bei den Häftlingen war sie wegen ihrer Grausamkeit gefürchtet, daher wurde sie meist „Wiesel“ oder „Die Frau mit den Hunden“ genannt.

Im August 1944 wurde sie in das Nebenlager Hindenburg O.S. in Schlesien versetzt, wo sie weibliche Häftlinge, die in der Waffenproduktion eingesetzt waren, beaufsichtigte. Im Zuge der Evakuierung des KZ Auschwitz begleitete Bormann im Januar 1945 einen Häftlingstransport über das KZ Groß-Rosen in das KZ Bergen-Belsen, wo sie Mitte Februar 1945 ankam.[2] Im KZ Bergen-Belsen – wie zuvor bereits in Auschwitz-Birkenau – arbeitete sie unter Josef Kramer, Irma Grese und Elisabeth Volkenrath. Sie war verantwortlich für den Schweinestall und beaufsichtigte das dort tätige Arbeitskommando.

Am 15. April 1945 wurde das KZ Bergen-Belsen durch britische Truppen befreit, die dort über 10.000 Tote und etwa 60.000 Überlebende vorfanden. Das SS-Lagerpersonal wurde dazu verpflichtet, alle Leichen abzutransportieren und in Massengräbern zu bestatten.[4] Danach wurde Bormann verhaftet, ins Gefängnis Celle verbracht und durch britische Militärangehörige verhört. Im auf Zeugenaussagen gestützten Bergen-Belsen-Prozess (17. September bis 17. November 1945) wurde sie wegen ihrer in Auschwitz und Bergen-Belsen begangenen Verbrechen angeklagt. Sie gab an, Häftlinge nicht mit Gegenständen geschlagen zu haben; Gummiknüppel habe sie erst bei britischen Soldaten gesehen. Von fünf ehemaligen Häftlingen und einer Mitangeklagten wurde sie beschuldigt, des Öfteren ihren Hund auf hilflose Häftlinge gehetzt zu haben, um so Häftlinge zu verletzen oder zu töten. Die internationale Presse nannte sie daraufhin in der Berichterstattung gerne „The woman with the dog“.[5] Sie behauptete diesbezüglich, dass der Lagerkommandant Friedrich Hartjenstein mit ihrem Hund zwar jagen gegangen sei; die ihr unterstehenden Häftlinge hätten mit dem Tier jedoch gespielt.[6]

Bormann, die zu Beginn der Verhandlung auf „nicht schuldig“ plädiert hatte,[7] wurde am 17. November 1945 schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt. Der britische Henker Albert Pierrepoint vollstreckte das Urteil am 13. Dezember 1945 im Zuchthaus Hameln, ihr Todeszeitpunkt wurde auf 10.38 Uhr datiert. Am selben Tag wurden unter anderem auch Irma Grese und Elisabeth Volkenrath hingerichtet.[8]

  • Ernst Klee: Auschwitz. Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde. Ein Personenlexikon. S. Fischer, Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3-10-039333-3.
  • United Nations War Crimes Commission (Hrsg.): Law reports of trials of war criminals, selected and prepared by the United Nations War Crimes Commission. 3 Bände. William S. Hein Publishing, Buffalo NY 1997, ISBN 1-57588-403-8 (Reprint der Originalausgabe von 1947–1949).
  • John Cramer: „Tapfer, Unbescholten, mit reinem Gewissen“. KZ-Aufseherinnen im ersten Belsen-Prozess eines britischen Militärgerichts 1945. In: Simone Erpel (Hrsg.): Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück, Redaktion: Jeanette Toussaint, Johannes Schwartz und Lavern Wolfram (Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Band 17). Metropol Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-938690-19-2.
  • J. M. Müller: Angeklagte Nr. 9: Die „Hyäne von Auschwitz“ im Kreuzverhör. Das Protokoll. 1. Auflage. BoD, Norderstedt 2020, ISBN 978-3-7519-9549-8.
Commons: Johanna Bormann – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Ernst Klee: Auschwitz. Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde. Personenlexikon. Frankfurt/M. 2013, S. 60.
  2. a b John Cramer: „Tapfer, Unbescholten, mit reinem Gewissen“. KZ-Aufseherinnen im ersten Belsen-Prozess eines britischen Militärgerichts 1945. In: Simone Erpel (Hrsg.): Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück. Berlin 2007, S. 106.
  3. Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Band 5: Hinzert, Auschwitz, Neuengamme. C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-52965-8, S. 285.
  4. Karin Orth: Die Konzentrationslager-SS. München 2004, S. 266f.
  5. J.M. Müller: Angeklagte Nr. 9: Die „Hyäne von Auschwitz“ im Kreuzverhör. Das Protokoll. 2020, ISBN 978-3-7519-9549-8, S. 41.
  6. John Cramer: „Tapfer, Unbescholten, mit reinem Gewissen“. KZ-Aufseherinnen im ersten Belsen-Prozess eines britischen Militärgerichts 1945. In: Simone Erpel (Hrsg.): Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück. Berlin 2007, S. 108.
  7. Claudia Taake: Angeklagt: SS-Frauen vor Gericht. Oldenburg 1998, S. 54.
  8. Claudia Taake: Angeklagt: SS-Frauen vor Gericht. Oldenburg 1998, S. 66.