„Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1923 bis 1925“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K Änderungen von 2A02:3037:419:2DAB:A880:26DF:F030:A5A6 (Diskussion) auf die letzte Version von Wheeke zurückgesetzt
Markierung: Zurücksetzung
 
(39 dazwischenliegende Versionen von 8 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1923 bis 1925''' zeigt die Verkehrszeichen im [[Deutsches Reich|Deutschen Reich]] während der [[Weimarer Republik]], zeigen die Neufassung der 1909 erlassenen ''Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen'', die nun als ''Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 15. März 1923'' gültig wurde.<ref name="Reichsgesetzblatt_1923_175">''Reichsgesetzblatt'', Jahrgang 1923, Nr. 21, Tag der Ausgabe: Berlin, 23.&nbsp;März 1923, S.&nbsp;175.</ref>
Die '''Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1923 bis 1925''' zeigt die Verkehrszeichen im [[Deutsches Reich|Deutschen Reich]] während der [[Weimarer Republik]], zeigen die Neufassung der 1909 erlassenen ''Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen'', die nun als ''Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 15. März 1923'' gültig wurde.<ref name="Reichsgesetzblatt_1923_175">''Reichsgesetzblatt'', Jahrgang 1923, Nr. 21, Tag der Ausgabe: Berlin, 23.&nbsp;März 1923, S.&nbsp;175.</ref>


Weiterhin gültig blieben die 1910 eingeführten internationalen Warnungstafeln. In den zu den Punkten ''C. Der Führer des Kraftfahrzeuges'' und ''D. Benutzung öffentlicher Wege und Plätze'' gehörenden Paragraphen 18 und 23 wird 1923 auf Geschwindigkeitsbegrenzungen eingegangen. Bei Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von unter 5,5 Tonnen durfte die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften nun nicht mehr unter 30 Stundenkilometer begrenzt werden. Regionale Verwaltungsbehörden hatten das Recht, die innerörtliche Geschwindigkeit auf bis zu 40 Stundenkilometer heraufzusetzen. Fahrzeuge über 5,5 Tonnen durften eine Ortschaft mit maximal 25 Stundenkilometern durchfahren. [[Zugmaschine]]n mit Anhänger durften in diesem Fall nicht schneller als 16 Stundenkilometer fahren.<ref name="Reichsgesetzblatt_1923_180-181">''Reichsgesetzblatt'', Jahrgang 1923, Nr. 21, Tag der Ausgabe: Berlin, 23.&nbsp;März 1923, S.&nbsp;180–181.</ref> Insgesamt schenkt die Verordnung von 1923 den Verkehrszeichen nur oberflächlichen Raum, während beispielsweise die Nummernschilder in allen Details beschrieben werden.
Weiterhin gültig blieben die 1910 eingeführten internationalen Warnungstafeln. In den zu den Punkten ''C. Der Führer des Kraftfahrzeuges'' und ''D. Benutzung öffentlicher Wege und Plätze'' gehörenden Paragraphen 18 und 23 wird 1923 auf Geschwindigkeitsbegrenzungen eingegangen. Bei Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von unter 5,5 Tonnen durfte die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften nun nicht mehr unter 30 [[Kilometer pro Stunde]] begrenzt werden. Regionale Verwaltungsbehörden hatten das Recht, die innerörtliche Geschwindigkeit auf bis zu 40 Kilometer pro Stunde heraufzusetzen. Fahrzeuge über 5,5 Tonnen durften eine Ortschaft mit maximal 25 Kilometer pro Stunde durchfahren. [[Zugmaschine]]n mit Anhänger durften in diesem Fall nicht schneller als 16 Kilometer pro Stunde fahren.<ref name="Reichsgesetzblatt_1923_180-181">''Reichsgesetzblatt'', Jahrgang 1923, Nr. 21, Tag der Ausgabe: Berlin, 23.&nbsp;März 1923, S.&nbsp;180–181.</ref> Insgesamt schenkt die Verordnung von 1923 den Verkehrszeichen nur oberflächlichen Raum, während beispielsweise die [[Kfz-Kennzeichen (Deutschland)|Nummernschilder]] in allen Details beschrieben werden.


Das ''Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 21. Juli 1923'' bezog sich in Paragraph 5a auf das Aufstellen von Warnungstafeln. Danach sollten gefährliche Straßenabschnitte, die dem Durchgangsverkehr dienten, durch Warnungstafeln gesichert werden. Dazu zählten unter anderem Bahnübergänge, Straßenkrümmungen und Kurven.
== Internationale Warnungstafeln ==

Die Farbtöne und die Typographie der Zeichen war nicht vereinheitlicht, somit war die Ausführung im Einzelnen von den Vorgaben der deutschen Länder, der Hersteller und der Automobilvereine abhängig. Auch die Texte auf den Tafeln konnten trotz offizieller Vorgaben abweichend ausgeführt sein.

== Amtlich verordnete Tafeln ==
=== Internationale Warnungstafeln ===
<gallery style="text-align:center">
<gallery style="text-align:center">
Querrinne, StVO 1925.svg|'''Querrinne'''
Querrinne, StVO 1925.svg|'''Querrinne'''
Zeile 11: Zeile 16:
</gallery>
</gallery>


== Tafeln für Höchstgeschwindigkeiten ==
=== Tafel für Höchstgeschwindigkeiten ===
<gallery style="text-align:center">
<gallery style="text-align:center">
Verkehrszeichen - Kraftfahrzeuge 30 km.svg|'''Kraftfahrzeuge 30 km Höchstgeschwindigkeit'''
Verkehrszeichen - Kraftfahrzeuge 30 km.svg|'''Kraftfahrzeuge 30 km/h Höchstgeschwindigkeit'''
</gallery>
</gallery>


== Sperrtafeln ==
=== Sperrtafeln ===
<gallery style="text-align:center">
<gallery style="text-align:center">
Verkehrszeichen - Verbot für Kraftfahrzeuge an Sonn- und Festtagen.svg|'''Verbot für Kraftfahrzeuge an Sonn- und Festtagen von ... bis ...'''
Verkehrszeichen - Verbot für Kraftfahrzeuge an Sonn- und Festtagen.svg|'''Verbot für Kraftfahrzeuge an Sonn- und Festtagen von ... bis ...'''
Zeile 24: Zeile 29:


== Weitere Beschilderung ==
== Weitere Beschilderung ==

Die weitere Beschilderung der Straßen wurde in vielen Bereichen regional ausgeführt und war daher vielfach sehr uneinheitlich.
Die weitere Beschilderung der Straßen wurde in vielen Bereichen regional ausgeführt und war daher vielfach sehr uneinheitlich.

=== Initiativen örtlicher Behörden ===


<gallery style="text-align:center">
<gallery style="text-align:center">
Verkehrszeichen - 10 km Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen.svg|'''Lastwagen 10 km Höchstgeschwindigkeit''' Lokal eingesetzte Variante der offiziellen, schwarz-blauen Geschwindigkeitstafeln für Fahrzeuge über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Verkehrszeichen - 10 km Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen.svg|'''Lastwagen 10 km/h Höchstgeschwindigkeit''' Lokal eingesetzte Variante der offiziellen, schwarz-blauen Geschwindigkeitstafeln für Fahrzeuge über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht.
</gallery>

=== Initiativen der Automobilclubs ===
[[Datei:Historischer Wegweiser Schlosswirtschaft Maxlrain-2.jpg|mini|Die im 19. Jahrhundert gestalteten [[Königreich Bayern|bayerischen]] Wegweiser und Ortstafeln bestanden im großen Stil zumeist noch bis in die 1930er Jahre.]]
Seit 1912 stellte unter anderem der [[ADAC|Allgemeine Deutsche Automobil-Club]] Ortstafeln und Wegweisertafeln in privater Initiative auf, da staatliche Stellen keine Notwendigkeit darin sahen, eine autofahrergerechte neuzeitliche Beschilderung zu verordnen. Meist standen in den 1920er Jahren noch die in der Regel aus [[Gusseisen]] gefertigten Ortstafeln und Wegweiser aus dem 19.&nbsp;Jahrhundert.

In den 1920er Jahren begann der [[Deutscher Touring-Club|Deutsche Touring-Club]] mit der Aufstellung von Wegweisern in den wichtigsten deutschen Verkehrsregionen.<ref>''Der Deutsche Touring-Club (D.&nbsp;T.&nbsp;C.). Vom Radfahrer-Verein zum machtvollen Kraftfahrer-Verband''. In: ''Deutsche Presse'' 20. Jahrgang (1930), S.&nbsp;314&nbsp;ff.; hier: S.&nbsp;315.</ref> Die Schilder besaßen eine einheitliche Gestaltung; das untere Feld war den Firmen vorbehalten, die sich an der Herstellung der Tafel finanziell beteiligt hatten. Der [[Bayerischer Automobil-Club|Bayerische Automobil-Club]] stellte zusätzlich in Bayern blau-weiße Warnungstafeln auf, die sich in ihrer grundsätzlichen Form an den staatlichen Tafeln für Höchstgeschwindigkeiten orientierten.

<gallery style="text-align:center">
Verkehrszeichen - Ortstafel Rohrbach, Amt Sinsheim (Baden), ADAC.svg|'''Ortstafel des [[ADAC|Allgemeinen Deutschen Automobil-Club]]'''
Verkehrszeichen - Wegweisertafel, DTC.svg|'''Wegweisertafel des Deutschen Touring-Clubs'''
Verkehrszeichen - Automobile Vorsicht! BAC.svg|'''Warnungstafel des Bayerischen Automobil-Clubs'''
</gallery>

== Warnungstafeln für Wegübergänge ==
Die ursprünglich von der [[Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft|Preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft]] an [[Bahnübergang (Deutschland)|Wegübergängen]] angebrachten Warnungstafeln, deren Schrift erhaben ausgeführt sein musste<ref>Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): ''Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden'', Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig 1913, S.&nbsp;85.</ref> blieben auch nach 1918 in den ursprünglichen Bemessungen erhalten.<ref>W. Cauer: ''Sicherungsanlagen im Eisenbahnbetriebe''. In: ''Handbibliothek für Bauingenieure.'' Teil 2, Eisenbahnwesen und Städtebau, Bd. 7, Springer, Berlin/Heidelberg 1922, S.&nbsp;422.</ref> Nach Gründung der [[Deutsche Reichsbahn (1920–1945)|Deutschen Reichseisenbahnen]] ab 1.&nbsp;April 1920 und erneut nach Gründung der Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft ab 30.&nbsp;August 1924 wurden diese Tafeln reichsweit gültig.

<gallery>
Warnungstafel für Wegübergänge mit Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906.svg|Warnungstafel für Wegübergänge mit Schranken
Warnungstafel für Wegübergänge ohne Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906.svg|Warnungstafel für Wegübergänge ohne Schranken
Warnungstafel für Wegübergänge an Nebenbahnen mit ständigem Läutewerk, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906.svg|Warnungstafel für Wegübergänge an Nebenbahnen mit ständigem selbsttätigem Läutewerk
</gallery>
</gallery>


Zeile 41: Zeile 70:
{{Navigationsleiste Bildtafeln deutscher Verkehrszeichen}}
{{Navigationsleiste Bildtafeln deutscher Verkehrszeichen}}


[[Kategorie:Verkehrszeichen|!Deutschland]]
[[Kategorie:Bildtafel (Verkehrszeichen)|Deutschland]]
[[Kategorie:Liste (Straßenverkehr)|!Verkehrszeichen, Bildtafel]]
[[Kategorie:Liste (Straßenverkehr)|!Verkehrszeichen, Bildtafel]]
[[Kategorie:Straßenverkehr (Deutschland)|Verkehrszeichen, Bildtafel]]
[[Kategorie:Verkehrszeichen (Deutschland)|Verkehrszeichen, Bildtafel]]
[[Kategorie:Bildtafel|Verkehrszeichen In Deutschland]]
[[Kategorie:Recht (Weimarer Republik)]]
[[Kategorie:Recht (Weimarer Republik)]]
[[Kategorie:Verkehr (Weimarer Republik)]]

Aktuelle Version vom 16. Juni 2024, 13:34 Uhr

Die Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1923 bis 1925 zeigt die Verkehrszeichen im Deutschen Reich während der Weimarer Republik, zeigen die Neufassung der 1909 erlassenen Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, die nun als Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 15. März 1923 gültig wurde.[1]

Weiterhin gültig blieben die 1910 eingeführten internationalen Warnungstafeln. In den zu den Punkten C. Der Führer des Kraftfahrzeuges und D. Benutzung öffentlicher Wege und Plätze gehörenden Paragraphen 18 und 23 wird 1923 auf Geschwindigkeitsbegrenzungen eingegangen. Bei Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von unter 5,5 Tonnen durfte die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften nun nicht mehr unter 30 Kilometer pro Stunde begrenzt werden. Regionale Verwaltungsbehörden hatten das Recht, die innerörtliche Geschwindigkeit auf bis zu 40 Kilometer pro Stunde heraufzusetzen. Fahrzeuge über 5,5 Tonnen durften eine Ortschaft mit maximal 25 Kilometer pro Stunde durchfahren. Zugmaschinen mit Anhänger durften in diesem Fall nicht schneller als 16 Kilometer pro Stunde fahren.[2] Insgesamt schenkt die Verordnung von 1923 den Verkehrszeichen nur oberflächlichen Raum, während beispielsweise die Nummernschilder in allen Details beschrieben werden.

Das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 21. Juli 1923 bezog sich in Paragraph 5a auf das Aufstellen von Warnungstafeln. Danach sollten gefährliche Straßenabschnitte, die dem Durchgangsverkehr dienten, durch Warnungstafeln gesichert werden. Dazu zählten unter anderem Bahnübergänge, Straßenkrümmungen und Kurven.

Die Farbtöne und die Typographie der Zeichen war nicht vereinheitlicht, somit war die Ausführung im Einzelnen von den Vorgaben der deutschen Länder, der Hersteller und der Automobilvereine abhängig. Auch die Texte auf den Tafeln konnten trotz offizieller Vorgaben abweichend ausgeführt sein.

Amtlich verordnete Tafeln

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Internationale Warnungstafeln

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tafel für Höchstgeschwindigkeiten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weitere Beschilderung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die weitere Beschilderung der Straßen wurde in vielen Bereichen regional ausgeführt und war daher vielfach sehr uneinheitlich.

Initiativen örtlicher Behörden

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Initiativen der Automobilclubs

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die im 19. Jahrhundert gestalteten bayerischen Wegweiser und Ortstafeln bestanden im großen Stil zumeist noch bis in die 1930er Jahre.

Seit 1912 stellte unter anderem der Allgemeine Deutsche Automobil-Club Ortstafeln und Wegweisertafeln in privater Initiative auf, da staatliche Stellen keine Notwendigkeit darin sahen, eine autofahrergerechte neuzeitliche Beschilderung zu verordnen. Meist standen in den 1920er Jahren noch die in der Regel aus Gusseisen gefertigten Ortstafeln und Wegweiser aus dem 19. Jahrhundert.

In den 1920er Jahren begann der Deutsche Touring-Club mit der Aufstellung von Wegweisern in den wichtigsten deutschen Verkehrsregionen.[3] Die Schilder besaßen eine einheitliche Gestaltung; das untere Feld war den Firmen vorbehalten, die sich an der Herstellung der Tafel finanziell beteiligt hatten. Der Bayerische Automobil-Club stellte zusätzlich in Bayern blau-weiße Warnungstafeln auf, die sich in ihrer grundsätzlichen Form an den staatlichen Tafeln für Höchstgeschwindigkeiten orientierten.

Warnungstafeln für Wegübergänge

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die ursprünglich von der Preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft an Wegübergängen angebrachten Warnungstafeln, deren Schrift erhaben ausgeführt sein musste[4] blieben auch nach 1918 in den ursprünglichen Bemessungen erhalten.[5] Nach Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen ab 1. April 1920 und erneut nach Gründung der Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft ab 30. August 1924 wurden diese Tafeln reichsweit gültig.

  • Dietmar Fack: Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885–1945. Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3810023868
  1. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1923, Nr. 21, Tag der Ausgabe: Berlin, 23. März 1923, S. 175.
  2. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1923, Nr. 21, Tag der Ausgabe: Berlin, 23. März 1923, S. 180–181.
  3. Der Deutsche Touring-Club (D. T. C.). Vom Radfahrer-Verein zum machtvollen Kraftfahrer-Verband. In: Deutsche Presse 20. Jahrgang (1930), S. 314 ff.; hier: S. 315.
  4. Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden, Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig 1913, S. 85.
  5. W. Cauer: Sicherungsanlagen im Eisenbahnbetriebe. In: Handbibliothek für Bauingenieure. Teil 2, Eisenbahnwesen und Städtebau, Bd. 7, Springer, Berlin/Heidelberg 1922, S. 422.