„Vereidigung“ – Versionsunterschied
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⚫ | Bei einer '''Vereidigung''' leistet eine Person einen [[Eid]]. Von einer ''Beeidigung'' wird dagegen gesprochen, wenn Personen generell Aussagen und Gutachten „durch Eid versichert“ werden. Der Sprachgebrauch ist uneinheitlich. Für eine feierliche Vereidigung wird im [[Sprachgebrauch in Österreich|österreichischen Sprachgebrauch]] auch der Begriff ''[[Angelobung]]'', in der Schweiz auch ''Anlobung'' verwendet. |
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Vereidigt werden in der Regel (mit einer jeweils den Umständen entsprechenden [[Eidesformel]]): |
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* in einigen Ländern alle Personen, die die [[Staatsbürgerschaft]] des betreffenden Landes erlangen, so z. B. in den [[Vereinigte Staaten|USA]] |
* in einigen Ländern alle Personen, die die [[Staatsbürgerschaft]] des betreffenden Landes erlangen, so z. B. in den [[Vereinigte Staaten|USA]] |
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Gegen die Vereidigung vor [[Gericht]] kann sich der [[Zeuge]] in der Regel nicht wehren. |
Gegen die Vereidigung vor [[Gericht]] kann sich der [[Zeuge]] in der Regel nicht wehren. Einwände könnten die [[Verwandtschaft]]/[[Schwägerschaft]] zum [[Angeklagter|Angeklagten]] bzw. einer [[Partei (Recht)|Partei]] oder eine vorausgegangene Verurteilung wegen [[Meineid]]es sein. Ferner gilt, dass ein Zeuge, der angibt, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, stattdessen nach {{§|65|StPO|juris}} [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]] die Wahrheit seiner Aussage zu bekräftigen hat. Diese [[Bekräftigung]] steht dem Eid gleich. |
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Die unberechtigte Verweigerung der Eidesleistung oder Bekräftigung kann mit [[Ordnungsmittel]]n geahndet werden. |
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== Eidesformeln == |
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Je nach Staat und Anlass der Vereidigung (gerichtliche Vereidigung von Zeugen, Sachverständigen, Laienrichtern oder Amtseid von Staatsoberhäuptern, Regierungsmitgliedern, Abgeordneten, Beamten, Soldaten usw.) werden unterschiedliche, oftmals gesetzlich festgelegte Eidesformeln verwendet. |
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=== Eidesformel in Deutschland === |
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Im deutschsprachigen Raum ist es in der Regel möglich, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten bzw. den Eid durch eine andere Form der Bekräftigung zu ersetzen, die aber rechtlich dem Eid gleichgestellt wird. |
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Die Vereidigung wird durch die Wiederholung der [[Eidesformel]] oder durch deren Bestätigung mit den Worten „Ich schwöre es!“ (ggfs. mit der religiösen Bekräftigung „so wahr mir Gott helfe“) beschlossen. |
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==Im Militär== |
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=== Eidesformel in Österreich === |
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{{Hauptartikel|Fahneneid}} |
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⚫ | Die [[Soldat]]en der meisten Länder legen einen Eid darauf ab, ihr Land zu verteidigen und die [[Militärischer Befehl|Befehle]] ihrer Vorgesetzten zu befolgen. Im Militär der [[Demokratie|demokratischen Staaten]] enthält die [[Eidesformel]] in der Regel auch Bekenntnisse zur verfassungsmäßigen Ordnung und zur [[Rechtsstaatlichkeit]]. |
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In Österreich hat der Zeuge stehend vor einem Kruzifix und zwei brennenden Kerzen den folgenden Eid zu schwören: |
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„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid, dass ich über Alles, worüber ich von dem Gerichte befragt worden bin (werde befragt werden), die reine und volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit ausgesagt habe (aussagen werde); so wahr mir Gott helfe!“ |
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Wegen des zeitlichen Aufwands dieser Prozedur wird die Vereidigung nicht mehr praktiziert, die betreffenden Gesetze sind jedoch noch in Kraft. |
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=== Eidesformel in der Schweiz === |
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== Vereidigung in den Streitkräften == |
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⚫ | Die [[Soldat]]en der meisten Länder legen einen Eid darauf ab, ihr Land zu verteidigen und die [[Militärischer Befehl|Befehle]] ihrer Vorgesetzten zu befolgen. |
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Für die Einzelheiten siehe: |
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* [[Vereidigung und Gelöbnis von Soldaten der Bundeswehr]] in Deutschland |
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* [[Angelobung]] im [[Bundesheer|Österreichischen Bundesheer]] |
* [[Angelobung]] im [[Bundesheer|Österreichischen Bundesheer]] |
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* In der deutschen [[Bundeswehr]] leisten Grundwehrdienstleistende und Freiwillig länger Wehrdienstleistende ein [[Vereidigung und Gelöbnis von Soldaten der Bundeswehr|Gelöbnis]]. Zeit- und Berufssoldaten werden [[Vereidigung und Gelöbnis von Soldaten der Bundeswehr|vereidigt]]. |
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* [[Vereidigung (Schweiz)#Vereidigung in der Armee|Vereidigung in der Schweizer Armee]] |
* [[Vereidigung (Schweiz)#Vereidigung in der Armee|Vereidigung in der Schweizer Armee]] |
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== Siehe auch == |
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* [[Amtseid]] (Beamte, Politiker) |
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* [[Abgeordneteneid]] (Abgeordnete) |
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* [[Vereidigung (Schweiz)]] |
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== Weblinks == |
== Weblinks == |
Aktuelle Version vom 13. März 2023, 17:11 Uhr
Bei einer Vereidigung leistet eine Person einen Eid. Von einer Beeidigung wird dagegen gesprochen, wenn Personen generell Aussagen und Gutachten „durch Eid versichert“ werden. Der Sprachgebrauch ist uneinheitlich. Für eine feierliche Vereidigung wird im österreichischen Sprachgebrauch auch der Begriff Angelobung, in der Schweiz auch Anlobung verwendet.
Personenkreis
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vereidigt werden in der Regel (mit einer jeweils den Umständen entsprechenden Eidesformel):
- die Inhaber politischer Ämter, in einigen Ländern sogar alle Beamten
- Angehörige der Polizei und des Militärs (siehe unten)
- ggf. die Zeugen in einem Gerichtsverfahren
- in einigen Ländern alle Personen, die die Staatsbürgerschaft des betreffenden Landes erlangen, so z. B. in den USA
- Dolmetscher und Übersetzer
Gegen die Vereidigung vor Gericht kann sich der Zeuge in der Regel nicht wehren. Einwände könnten die Verwandtschaft/Schwägerschaft zum Angeklagten bzw. einer Partei oder eine vorausgegangene Verurteilung wegen Meineides sein. Ferner gilt, dass ein Zeuge, der angibt, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, stattdessen nach § 65 StPO die Wahrheit seiner Aussage zu bekräftigen hat. Diese Bekräftigung steht dem Eid gleich.
Die unberechtigte Verweigerung der Eidesleistung oder Bekräftigung kann mit Ordnungsmitteln geahndet werden.
Eidesformeln
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Je nach Staat und Anlass der Vereidigung (gerichtliche Vereidigung von Zeugen, Sachverständigen, Laienrichtern oder Amtseid von Staatsoberhäuptern, Regierungsmitgliedern, Abgeordneten, Beamten, Soldaten usw.) werden unterschiedliche, oftmals gesetzlich festgelegte Eidesformeln verwendet.
Im deutschsprachigen Raum ist es in der Regel möglich, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten bzw. den Eid durch eine andere Form der Bekräftigung zu ersetzen, die aber rechtlich dem Eid gleichgestellt wird.
Im Militär
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Soldaten der meisten Länder legen einen Eid darauf ab, ihr Land zu verteidigen und die Befehle ihrer Vorgesetzten zu befolgen. Im Militär der demokratischen Staaten enthält die Eidesformel in der Regel auch Bekenntnisse zur verfassungsmäßigen Ordnung und zur Rechtsstaatlichkeit.
Für die Einzelheiten siehe:
- Vereidigung und Gelöbnis von Soldaten der Bundeswehr in Deutschland
- Fahneneid der ehemaligen Nationalen Volksarmee der DDR
- Angelobung im Österreichischen Bundesheer
- Vereidigung in der Schweizer Armee
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Amtseid (Beamte, Politiker)
- Abgeordneteneid (Abgeordnete)
- Vereidigung (Schweiz)