„Verweis“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[ungesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K ..
K Abschnittlink korrigiert
 
(46 dazwischenliegende Versionen von 26 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Verweis''' oder '''Verweisung''' steht für:
Ein '''Verweis''' ist:
* ein Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe [[Querverweis]]<!--dort steht alles weitere!-->
* einen Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe [[Querverweis]]
* eine Technologie der Vernetzung in IT im Allgemeinen, siehe [[Verknüpfung (Computer)]]
* ein elektronischer Verweis (Verlinkung) in einem Hypertext, siehe [[Hyperlink]]
* in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Vorschrift, Weiterverweisung, siehe [[Renvoi]]
* in Computerprogrammen die Referenz auf ein Objekt, siehe [[Referenz (Programmierung)]]

* eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe [[Tadel]] und auch [[Verschärfter Verweis]]
''Verweis'', leichte Strafe:
* im Disziplinarrecht eine schriftliche [[Rüge]]
* im deutschen Disziplinarrecht die schriftliche Rüge eines Beamten, siehe [[Dienstlicher Verweis]]
* im Strafvollzug den Verweis als schwächste Stufe der [[Disziplinarmaßnahme (JVA)|Disziplinarmaßnahme]]
* im deutschen Strafvollzug die schwächste Stufe der Disziplinarmaßnahme, siehe [[Disziplinarrecht#Gefangene|Disziplinarrecht]]
* bei der Bundeswehr eine Disziplinarmaßnahme, siehe [[Wehrdisziplinarordnung]]
* bei der Bundeswehr eine Disziplinarmaßnahme, siehe [[Wehrdisziplinarordnung]]


''Verweisung'', Anweisung zum Verlassen:
{{Anker|Verweisung}}
Als '''Verweis''' oder '''Verweisung''' bezeichnet man ferner die Anweisung zum Verlassen:
* von öffentlichem Grund im Polizeirecht, siehe [[Platzverweis]]
* von öffentlichem Grund im Polizeirecht, [[Platzverweis]]
* von einer Schule, siehe [[Verschärfter Verweis]]
* des Spielfeldes im Mannschaftssport, Platzverweis, Feldverweis, siehe [[Rote Karte]]
* von einer öffentlichen Einrichtung oder einem Lokal, siehe [[Hausverbot]]
* von einer Privatwohnung, siehe [[Wohnungsverweisung]]
* einer Schule, [[Schulverweis]]
* einer öffentlichen Einrichtung oder eines Lokals, siehe [[Hausverbot]]
* einer Privatwohnung, siehe [[Wohnungsverweisung]]
* des Landes, siehe [[Ausweisung]]
* des Landes, siehe [[Ausweisung]]
* vom Spielfeld im Mannschaftssport, Feldverweis, siehe [[Rote Karte]]



'''Verweisung''' bedeutet in der Rechtswissenschaft außerdem:
* im Prozessrecht die Übergabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht, siehe [[Verweisung (Recht)]]
* im Prozessrecht die Übergabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht, siehe [[Verweisung (Recht)]]
* in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Rechtsnorm, siehe [[Rechtsgrundverweisung]], [[Rechtsfolgenverweisung]]
* oder die kollisionsrechtliche Weiterverweisung im Internationalen Privatrecht, siehe [[Verweisungsnorm]], [[Gesamtverweisung|Renvoi]]
* Weisung der Versicherung an den Versicherungsnehmer, im Schadensfall einen anderen als den ursprünglich ausgeübten Beruf auszuüben, siehe [[Berufsunfähigkeitsversicherung]], [[Gesetzliche_Rentenversicherung_(Deutschland)|Rentenversicherung]]



''Siehe auch''
'''Siehe auch:'''
* [[Referenz]]
* [[Referenz]]
* [[Verwarnung]]
* [[Verweisen]]
* [[Verzeigerung]]


{{Wiktionary|Verweis}}
{{Begriffsklärung}}
{{Begriffsklärung}}

Aktuelle Version vom 31. März 2022, 08:15 Uhr

Ein Verweis ist:

Als Verweis oder Verweisung bezeichnet man ferner die Anweisung zum Verlassen:


Verweisung bedeutet in der Rechtswissenschaft außerdem:


Siehe auch:

Wiktionary: Verweis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen