„Decamethylcyclopentasiloxan“ – Versionsunterschied

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== Risikobewertung ==
Decamethylcyclopentasiloxan war basierend auf einer Stoffbeurteilung durch [[Environment Canada]] und [[Health Canada]] im Jahr 2008 als gefährlich für die aquatische Umwelt bewertet worden und auf die entsprechende Liste gesetzt worden.<ref>Environment Canada and Health Canada: ''[http://ec.gc.ca/ese-ees/default.asp?lang=En&n=13CC261E-1 Screening assessment for the challenge decamethylcyclopentasiloxane (D5)]'', 2008.</ref> Die Industrie hat den Entscheid, dass die Stoffbeurteilung zu Restriktionen führen sollte, angefochten, und verlangte ein „Board of Review“. Dieses kam im Oktober 2011 zum Schluss, dass Decamethylcyclopentasiloxan zwar die Grenzwerte bezüglich [[Persistenz (Chemie)|Persistenz]] und [[Bioakkumulation]] übersteige, der Stoff jedoch nicht [[Biomagnifikation|biomagnifiziere]]. Weiter gäbe es keine Hinweise, dass der Stoff bis zur Löslichkeitsgrenze gegenüber Organismen toxisch wirke. Demnach wurden adverse Effekte für Organismen in Luft, Wasser und Sedimenten ausgeschlossen. Der zuständige Minister akzeptierte die Schlussfolgerungen, so dass Decamethylcyclopentasiloxan aus der Liste genommen wurde.<ref>[[Donald Mackay (Chemiker)|]]: ''Risk assessment and regulation of D5 in Canada: Lessons learned.'' In: ''Environmental Toxicology and Chemistry.'' 2015, {{DOI|10.1002/etc.2934}}.</ref>
 
== Einzelnachweise ==