Rechtsinformationssystem des Bundes

Online-Dokumentation der Rechtsetzung Österreichs
(Weitergeleitet von Ris.bka)

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS; vormals Rechtsinformationssystem der Republik Österreich) ist eine im Rahmen des e-Governments der Allgemeinheit unentgeltlich und ohne Registrierung zugängliche Online-Dokumentation (Rechtsinformationssystem) des österreichischen Rechtswesens.

Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Rechtsinformationssystem der Republik Österreich
Sprachen Deutsch
Sitz Wien
Gründer Bundeskanzleramt
Betreiber Bundesministerium für Finanzen
Redaktion Bundesministerium für Finanzen
Registrierung nein
Online seit Juni 1997
(aktualisiert 21. Aug. 2022)
https://www.ris.bka.gv.at/

Aufbau und Entwicklung

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Ursprünglich ging das Rechtsinformationssystem (RIS) nur als verwaltungsinterne Online-Applikation in Betrieb. Im Weiteren wurde vom Bundeskanzleramt beschlossen – nach abgeschlossener Pilotphase – das System in seinen wesentlichen Teilen im Juni 1997 zur kostenfreien Benützung im Internet zur Verfügung zu stellen.[1] In der Folge verbreitete sich als Bezeichnung Rechtsinformationssystem der Republik Österreich. Seit 1. Jänner 2004 erfolgt die rechtswirksame Kundmachung des geltenden Rechts ausschließlich über das Rechtsinformationssystem (authentische Fassung des Bundesgesetzblatts). Spätestens mit Ende November 2004 wurde das Portal auf Rechtsinformationssystem des Bundes umbenannt.[2] Im Frühjahr 2008 wurde das System vollständig überarbeitet (RIS2, RIS neu), sodass es die Vorgaben WAI-A nach WCAG 1.0 für Barrierefreiheit voll erfüllt.

Im Jänner 2018 wurde das RIS aus dem Verantwortungsbereich des Bundeskanzleramts in das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort überführt. Seit Juli 2022 wird es – wie auch das bekanntere Schwesterprojekt oesterreich.gv.at – vom Bundesministerium für Finanzen betreut.[3]

Umfang und Leistung

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Das RIS umfasst das aktuelle und teilweise auch das historische österreichische Bundes- und Landesrecht. Außerdem enthält es in großem Umfang die Judikatur der Höchstgerichte und anderer Gerichte und Spruchkörper, wie etwa der Unabhängigen Verwaltungssenate, des Unabhängigen Finanzsenats, des Unabhängigen Bundesasylsenats und der Datenschutzbehörde sowie weitere Rechtsquellen und Entwürfe.

Zur Verfügung gestellt werden die Daten in den Datenformaten HTML (Webseite online), PDF, RTF. Den konsolidierten Gesetzestexten in der geltenden Fassung kommt keine Rechtskraft zu, sie dienen lediglich der Information.

Bundesrecht

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Das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich wird unter Bundesrecht vollständig angeboten, zu 99 % auch in Form einer durchsuchbaren Datenbank. Rechtlich verbindlich ist das geltende Recht seit 1. Jänner 2004 ausschließlich nurmehr durch die unter Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 kundgemachten Bundesgesetzblätter, die in Form von elektronisch signierten Dokumenten abrufbar sind. Die vormals von der Österreichischen Staatsdruckerei als rechtlich verbindliche Papierversion publizierten und kostenpflichtig vertriebenen Bundesgesetzblätter von 1945 bis 2003 wurden mit Texterkennung digitalisiert und ebenfalls online zur Verfügung gestellt.[4]

Landesrecht

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Die Rechtsvorschriften der österreichischen Bundesländer finden sich unter dem Menüpunkt Landesrecht. In den Jahren 2014 und 2015 wurden die Landesgesetzblätter ebenfalls auf die nur im RIS authentischen Fassungen umgestellt (Landesgesetzblätter authentisch). Die bis dahin nicht authentischen und noch nicht historischen Landesgesetzblätter (Landesgesetzblätter nicht authentisch) finden sich, mit Ausnahme von Wien, ebenfalls im RIS.[4] Die nicht authentischen Wiener Landesgesetzblätter bis 31. Dezember 2013 sind weiterhin nur in der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates online verfügbar.[5]

Bezirks- und Gemeinderecht

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Seit 2021 werden die Verordnungen einiger Bezirksverwaltungsbehörden rechtsverbindlich im RIS kundgemacht. Aktuell (Stand: August 2022) ist dies in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg der Fall. Auch die Rechtsvorschriften einiger Gemeinden sind (rechtlich allerdings nicht verbindlich) im RIS verfügbar.

Historische Gesetzblätter

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Ältere Bundes-, Staats- und Reichsgesetzblätter sowie Landesgesetzblätter finden sich digitalisiert in ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online, betreut und herausgegeben von der Österreichischen Nationalbibliothek, und sind über eine jeweilige Zwischenseite auch über das RIS abrufbar.

Siehe auch

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  • Verwaltungswiki (BKA-Wiki) – Dokumentationswiki des Bundeskanzleramtes
  • Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
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Einzelnachweise

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  1. Liebe „RIS im Internet“-Benutzerin, lieber „RIS im Internet“-Benutzer ! (Memento vom 12. Juni 1998 im Internet Archive). Informationsseite des damals noch als Rechtsinformationssystem (RIS) angebotenen Online-Angebotes der Republik Österreich in erster archivierter Fassung: „Nach Abschluß des Pilotprojektes hat sich das Bundeskanzleramt im Juni 1997 entschlossen, wesentliche Teile des verwaltungsinternen Rechtsinformationssystems (RIS) über das Internet kostenlos anzubieten.“
  2. Herzlich Willkommen! (Memento vom 26. November 2004 im Internet Archive): „Sie befinden sich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Es handelt sich dabei um eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank. Diese dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich.“
  3. RIS - Offenlegung. Abgerufen am 21. August 2022.
  4. a b Zusätzliche Informationen zum RIS. In: Informationsseite des RIS mit der Gesamtübersicht der angebotenen Leistungen, ohne Datum, abgerufen am 10. Jänner 2021.
  5. Wiener Landesgesetzblätter bis 2013. In: wien.gv.at. Stadt Wien – Presse- und Informationsdienst (Hrsg.), ohne Datum, abgerufen am 10. Jänner 2021.