Internationales Übereinkommen zur Regelung des Walfangs

völkerrechtlicher Vertrag

Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs (englisch International Convention for the Regulation of Whaling) ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag, welcher 1946 geschlossen wurde, um den Walfang zu regulieren. Es wurde am 2. Dezember 1946 von 42 Nationen in Washington, D.C. (USA) unterzeichnet und trat am 19. November 1948 in Kraft. Das Protokoll, in dem erstmals die genaue Definition eines Walfängers aufgeführt wurde, um sowohl Helikopter als auch Walfangschiffe zu erfassen, wurde am 19. November 1956 unterzeichnet. Die Konvention stellt eine Nachfolgerin des International Agreement for the Regulation of Whaling vom 8. Juni 1937 (London) dar; dessen Protokolle wurden am 24. Juni 1938 und am 26. November 1946 unterzeichnet.

Das Ziel der Konvention ist „die angemessene und wirksame Erhaltung und Erschließung der Walbestände“. Eine Gefährdung von Walarten durch eine übermäßige Bejagung durch den internationalen Walfang soll vermieden werden. Durch die Konvention sollte entsprechend ein System zur internationalen Regulation des Walfangs geschaffen werden, um den notwendigen Schutz und die Entwicklung der Walpopulationen zu ermöglichen. Als Hauptinstrument wurde die Internationale Walfangkommission (engl. International Whaling Commission, IWC) bestimmt, durch die regelmäßig die sich ändernden wirtschaftlichen, ökologischen und kommerziellen Interessen reflektiert und entsprechende Änderungen der Konvention durchgeführt werden.

Fangbeschränkungen

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Das Ziel, kommerziellen Walfang dauerhaft und ganz zu verbieten, wird bestritten, insbesondere von Norwegen und Japan, und ist Thema wiederkehrender Diskussionen.

Erlaubt im Rahmen der Fangbeschränkungen ist der Walfang jedoch für einige indigene Bevölkerungen zur Deckung des Eigenbedarfes (Stand Mai 2004):

Seit 1986 gibt es darüber hinaus Sondergenehmigungen für den Fang von Walen zu wissenschaftlichen und traditionellen Zwecken. Zu wissenschaftlichen Zwecken hat insbesondere Japan, aber auch Island (bis 2006), und (bis 1994) Norwegen Gebrauch gemacht. Island und Norwegen erkennen das Verbot heute nicht mehr an und betreiben einen offenen kommerziellen Walfang. Grönland ist der Walfang aus traditionellen Zwecken erlaubt. Seit Jahren steigt die Zahl der getöteten Wale an, lag zuletzt (2004) bei 780 im Jahr, was von Umweltschützern als Missbrauch des Instruments der wissenschaftlichen Genehmigungen angesehen wird, sowie als Beleg dafür, dass die Konvention heute noch relativ „zahnlos“ sei.

Unterzeichner

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Unterzeichner des Übereinkommens
Unterzeichnerstaaten
*angegeben ist das Jahr, in dem der Vertrag für das jeweilige Land wirksam wurde
1948 Australien  Australien 1993 Grenada  Grenada
Frankreich  Frankreich Salomonen  Salomonen
Norwegen  Norwegen 1994 Osterreich  Österreich
Sowjetunion  Sowjetunion 1998 Italien  Italien
Sudafrika  Südafrika 2000 Guinea-a  Guinea
Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich 2001 Marokko  Marokko
Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten Panama  Panama
1949 Mexiko  Mexiko 2002 Benin  Benin
1950 Danemark  Dänemark Gabun  Gabun
1951 Japan  Japan Island  Island
1960 Argentinien  Argentinien Mongolei  Mongolei
1974 Brasilien  Brasilien Portugal  Portugal
1976 Neuseeland  Neuseeland Palau  Palau
1977 Niederlande  Niederlande San Marino  San Marino
1978 Korea Sud  Südkorea 2003 Belize  Belize
1979 Chile  Chile Mauretanien  Mauretanien
Peru  Peru Nicaragua  Nicaragua
Spanien  Spanien 2004 Belgien  Belgien
Schweden  Schweden Elfenbeinküste  Elfenbeinküste
1980 Oman  Oman Ungarn  Ungarn
China Volksrepublik  Volksrepublik China Kiribati  Kiribati
Schweiz  Schweiz Mali  Mali
1981 Costa Rica  Costa Rica Suriname  Suriname
Indien  Indien Tuvalu  Tuvalu
Kenia  Kenia 2005 Kamerun  Kamerun
Saint Lucia  St. Lucia Tschechien  Tschechien
Saint Vincent Grenadinen  St. Vincent und die Grenadinen Luxemburg  Luxemburg
1982 Antigua und Barbuda  Antigua und Barbuda Nauru  Nauru
Deutschland  Deutschland Slowakei  Slowakei
Monaco  Monaco Gambia  Gambia
Senegal  Senegal Togo  Togo
1983 Finnland  Finnland 2006 Kambodscha  Kambodscha
1985 Irland  Irland Guatemala  Guatemala
1992 Dominica  Dominica Israel  Israel
Saint Kitts Nevis  St. Kitts und Nevis Marshallinseln  Marshallinseln

Internationale Walfangkommission

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Das Sekretariat der Kommission hat seinen Sitz in Impington nördlich von Cambridge. Die Kommission besteht aus den Repräsentanten (Kommissare) der derzeit 88 Unterzeichnerstaaten. Diese wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden und einen Vizevorsitzenden. Bis 2012 bekleideten die Gewählten ihr Amt je drei Jahre lang. Seither bleiben der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende in der Regel insgesamt vier Jahre im Amt, die ersten zwei Jahre als stellvertretender Vorsitzender und dann zwei weitere Jahre als Vorsitzender.[1]

Die Kommission hat unter anderem die Aufgabe, Fangquoten für Wale in den Weltmeeren festzulegen. Auch werden von der IWC Schutzzonen definiert, in denen Walfang untersagt ist.

Konferenzen der IWC

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Die Mitglieder der Internationalen Walfangkommission treffen sich seit 1949 jährlich. Im Jahr 2012 beschloss die Kommission, von jährlichen zu zweijährlichen Kommissionssitzungen überzugehen. Der Wissenschaftliche Ausschuss tagt weiterhin jährlich. Jede Tagung dauert etwa zwei Wochen. In den Jahren, in denen beide Sitzungen stattfinden, liegen mindestens 100 Tage zwischen den beiden Sitzungen, um den Kommissionsmitgliedern Zeit zu geben, die Berichte des Wissenschaftlichen Ausschusses vor der Kommissionssitzung zu lesen und zu verarbeiten.

An der Tagung des Wissenschaftlichen Ausschusses nehmen bis zu 200 Wissenschaftler teil, an der Tagung der Kommission rund 400 Personen, darunter Regierungsdelegierte, Beobachter von Nichtmitgliedsregierungen, andere zwischenstaatliche Organisationen, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Medienvertreter. Die Öffentlichkeit kann die Plenarsitzungen auf dem YouTube-Kanal der IWC verfolgen.[2]

Die 58. Jahrestagung der Kommission fand vom 16. bis 20. Juni 2006 auf der Karibikinsel St. Kitts und Nevis statt.

Die 59. Tagung fand vom 4. bis 31. Mai 2007 in Anchorage (Alaska) statt und wurde begleitet von wissenschaftlichen Veranstaltungen zu Krankheiten der Meeressäugetiere.

Dabei setzten sich die Walfanggegner mit 37:4 Stimmen durch und bestätigten das seit 1986 bestehende Verbot der kommerziellen Jagd.[3] Japan droht mit seinem Austritt aus der Kommission.[4] Island und Norwegen erkennen weiterhin das Verbot nicht an.

Die 62. Jahrestagung fand vom 21. bis 25. Juni 2010 in Agadir statt. Es kam ein Vorschlag zur Abstimmung, wonach Japan, Island und Norwegen der Walfang mit festen Quoten für zehn Jahre erlaubt werden sollte. Der Vorschlag wurde jedoch abgelehnt.[5]

Die Jahrestagung 2018 fand in Florianópolis, Brasilien statt. Erstmals hat mit Joji Morishita ein Japaner den Vorsitz der Kommission. Japan reichte im Vorfeld eine Reihe von Anträgen ein, unter anderem wollte das Land die Abstimmungsregeln der Kommission ändern. Zudem wollte Japan das Walfangmoratorium kippen und Fangquoten für eine „nachhaltige Jagd“ auf Wale festlegen. Brasilien beantragte dagegen, ein großes Schutzgebiet für Wale im Südatlantik einzurichten.[6] In seiner Eröffnungsansprache forderte Brasiliens Umweltminister Edson Duarte den Umbau der Organisation zu einer Walschutzkommission.[7] Neuer Kommissionspräsident wird Andrej Bibić, Slowenien.

Die Jahrestagung 2020 fiel infolge der Covid-19-Pandemie aus.[8]

Die 68. Tagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) fand im Oktober 2022 in Portorož, Slowenien, statt. An der Tagung nahmen 57 von 88 Vertragsregierungen, eine Nicht-Mitgliedsregierung, drei zwischenstaatliche Organisationen und 25 Nichtregierungsorganisationen teil. Über einen von Argentinien, Brasilien und Uruguay erneut eingebrachten Vorschlag zur Einrichtung eines Walschutzgebiets im Südatlantik konnte nicht abgestimmt werden, da einige Delegationen den Raum verließen und das notwendige Quorum nicht mehr erreicht wurde. Hingegen wurde eine Resolution über die Plastikverschmutzung der Meere (Resolution on Marine Plastic Pollution) angenommen. Neuer Kommissionspräsident wird Amadou Télivel Diallo, Guinea[9]

Die 69. Tagung ist vom 23. bis 27. September 2024 in Lima, Peru geplant.[10]

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Einzelnachweise

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  1. https://iwc.int/members
  2. IWC Meetings. International Whaling Commission, abgerufen am 20. Februar 2024 (englisch).
  3. IWC-Resolution 2007-4
  4. www.diepresse.com - „Niederlage für Walfangländer“
  5. www.spiegel.de - Kommission stoppt Waljäger
  6. Stefanie Peyk, Sarah Neumeyer: Japan will Walfang-Verbot kippen, SWR aktuell, 10. September 2018.
  7. Deutschlandfunk: Tagung der Walfangkommission hat begonnen, 11. September 2018.
  8. Intersessional Report of the International Whaling Commission Sept 2018 - Oct 2022. IWC, 2022, abgerufen am 20. Februar 2024 (englisch).
  9. Chair’s Report of the 68th Meeting of the International Whaling Commission. IWC, 21. Dezember 2022, abgerufen am 20. Februar 2024 (englisch).
  10. IWC Events and workshops