Bitte entferne diese Markierung nicht, solange die Diskussion nicht beendet wurde.
Grund des Löschantrags:
Photos of various German military figures from the 1940s, apparently acquired from records of the Bundesarchiv (German Federal Archive), uploaded here with CC-BY licenses which are bogus. They are not old enough for PD-old-assumed, so without more any information about the context they were taken from, time and place of first publication etc. we cannot determine the copyright status of these photos in both Germany and the US, and the files should be deleted.
Weitere Informationen zeigen
Solltest du diesen Löschantrag mit dem Werkzeug Löschantrag eröffnen erstellt haben, vergewissere dich bitte, dass das Programm alle Schritte richtig ausgeführt und die notwendige Unterseite erstellt hat. Hast du den Löschantrag manuell erstellt, führe bitte die folgenden Schritte aus:
{{subst:delete2|image=Files uploaded by Zyronical|reason=Photos of various German military figures from the 1940s, apparently acquired from records of the Bundesarchiv (German Federal Archive), uploaded here with CC-BY licenses which are bogus. They are not old enough for PD-old-assumed, so without more any information about the context they were taken from, time and place of first publication etc. we cannot determine the copyright status of these photos in both Germany and the US, and the files should be deleted.}} ~~~~
Informiere den Uploader des Bildes bzw. den Ersteller der Seite auf seiner Diskussionsseite: {{subst:idw|File:Hans Gollnick.png|Files uploaded by Zyronical}} ~~~~
Für Gruppenlöschungen: Zur Beantragung der Löschung einer Gruppe von Dateien oder Seiten in einer Diskussion bitte einen Gruppenlöschantrag starten, indem du folgenden Text auf allen Seiten platzierst {{delete|reason=Begründung|subpage=Die Unterseite in Commons:Deletion requests/<Unterseite>|year=2024|month=October|day=4}} (Hilfe zu Gruppenlöschungen).
Beachte: Diese Vorlage dient der Löschung im Anschluss an eine Diskussion. Sollte ein Schnelllöschgrund entsprechend den Commons:Löschrichtlinien vorliegen, kannst du {{speedy|reason}} verwenden.
date QS:P,+1943-00-00T00:00:00Z/8,P1319,+1943-00-00T00:00:00Z/9,P1326,+1945-00-00T00:00:00Z/9
Quelle
Bundesarchiv BArch PERS 6/299729
Urheber
Autor/-in unbekanntUnknown author
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Medium (Bild, Gegenstand, Tondokument, …) ist gemeinfrei, da das Urheberrecht abgelaufen ist und die Autoren anonym sind.
Das gilt in der EU und solchen Ländern, in denen das Urheberrecht 70 Jahre nach anonymer Veröffentlichung erlischt.
Wichtig: Gib immer so gut wie möglich an, woher diese Mediendatei stammt, und stelle sicher, dass niemand Urheberrechtschaftsansprüche geltend gemacht hat, der Urheber sich nie zu seiner Urheberschaft bekannt hat und bei Werken vor 1995 auch nicht auf andere Weise als Urheber bekannt geworden ist. Dies ist im Zweifelsfall zu belegen.
Hinweis: In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden, bis zu 70 Jahren nach Ableben des Autors geschützt. Siehe Frühere Rechtslage in Deutschland / Übergangsrecht.
In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden.
Wenn dieses Werk anonym oder pseudoanonym ist, benutze diese Vorlage für Medien, die Werke zeigen, welche vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht wurden.
Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).
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Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.