Ein Berggeschworener war ein vereidigter Bediensteter des Bergamtes, dem die Aufsicht der Bergwerke unterstand. Er war ein Helfer des Bergmeisters und hatte Sitz und Stimme im Bergamt. Über die Ergebnisse seiner Befahrungen erstattete er dem Bergmeister Rapport.[1] Ferner war er Beisitzer an einem Berggericht.
Voraussetzungen und Aufgaben
Zum Berggeschworenen wurden meist ältere Bergleute mit einer großen Berufserfahrung aus der Mitte der Knappschaft gewählt. Sie standen sowohl bei der Knappschaft, als auch bei den Gewerken in großem Ansehen. Sie nahmen gelegentlich auch an Befahrungen in fremden Gruben teil. Für ihren Dienst erhielten sie eine kleine Entschädigung.[2]
Damit ein Bergmann zum Berggeschworenen bestellt werden konnte, musste er bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So musste er die nötigen bergmännischen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen. Auch musste er Kenntnisse vom Rechnungswesen haben. Weitere Voraussetzungen waren Redlichkeit und Verantwortungsbewusstsein.
Zu seinen Aufgaben gehörte die regelmäßige Befahrung der Schächte, Stollen und Strecken der Gruben in dem ihm anvertrauten Revier. Er kontrollierte den Zustand der Gruben auf sicherheitliche Mängel. Auch die Menge und die Qualität der angeschafften Materialien kontrollierte er und überprüfte, ob die entstandenen Kosten vom Schichtmeister ordnungsgemäß eingetragen waren.[3]
Bekannte Berggeschworene
- Carl Amandus Kühn war Berggeschworener in Annaberg (Erzgebirge).
- Karl Gottfried Baldauf war Berggeschworener in Schneeberg (Erzgebirge).
Literatur
- Hermann Brassert: Berg-Ordnungen der Preussischen Lande. F.C. Eisen's Königliche Hof-Buch- und Kunsthandlung, Köln 1858
Einzelnachweise
- ↑ Carl Friedrich Richter: Neuestes Berg-und Hütten-Lexikon. Erster Band, Kleefeldsche Buchhandlung, Leipzig 1805
- ↑ Robert R. v. Srbik: Tiroler Bergverwandte
- ↑ Johann Karl Gottfried Jacobson: Technologisches Wörterbuch, alphabetische Erklärung aller nützlichen mechanischen Künste, Manufakturen, Fabriken und Handwerker. Friedrich Nicolai, Berlin und Stettin 1781