Wülperode

Ortsteil von Osterwieck
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Wülperode ist eine Gemeinde, die zur Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein im Landkreis Harz des Bundeslandes Sachsen-Anhalt gehört.

Wappen Deutschlandkarte
Wülperode
Deutschlandkarte, Position der Gemeinde Wülperode hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 51° 59′ N, 10° 36′ OKoordinaten: 51° 59′ N, 10° 36′ O
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Landkreis: Harz
Verwaltungs­gemeinschaft: Osterwieck-Fallstein
Höhe: 145 m ü. NHN
Fläche: 12,73 km2
Einwohner: 549 (31. Dez. 2007)Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Noch nicht auf Metavorlage umgestellt
Bevölkerungsdichte: 43 Einwohner je km2
Postleitzahl: 38835
Vorwahl: 039421
Gemeindeschlüssel: 15 0 85 385Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Fehler in Gemeindeschlüssel
Adresse der Verbandsverwaltung: Am Markt 11
38835 Osterwieck
Website: www.osterwieck-fallstein.de
Bürgermeister: Dirk Heinemann (SPD)
Lage der Gemeinde Wülperode im Landkreis Harz
KarteBallenstedtBlankenburg (Harz)DitfurtFalkenstein/HarzGroß QuenstedtHalberstadtHarslebenHarzgerodeHederslebenHuyIlsenburg (Harz)NordharzOberharz am BrockenOsterwieckQuedlinburgSchwanebeckSelke-AueThaleWegelebenWernigerode
Karte

1995 war es zum schönsten Dorf Sachsen-Anhalts gewählt worden und belegte im selben Jahr beim Bundesvergleich den dritten Platz.

Geografische Lage

Der Ort liegt in nördlichen Harzvorland im Okertal am Ecker-Graben, nordwestlich von Osterwieck und südlich der Stadt Hornburg (Niedersachsen). Es handelt sich um die westlichste Gemeinde des Landes Sachsen-Anhalt.

Geschichte

Am 12. November 995 wurde Wendilburgoroth von König Otto III. an das Bistum Meissen geschenkt.[1] Dies gilt als Ersterwähnung des Ortes.

Wülperode gehörte bis 1648 zum Bistum Halberstadt und gelangte dann an das Fürstentum Halberstadt. Der Ort unterstand direkt dem Amt Stötterlingenburg-Wülperode und gelangte 1815 an den Regierungsbezirk Magdeburg der preußischen Provinz Sachsen. Ab 1961 lag der Ort unmittelbar im Grenzgebiet der DDR und war nur mit einer Sondergenehmigung (Passierschein) zu erreichen. Wülperode wurde 1952 mit den Nachbarorten Göddeckenrode und Suderode zum Ort Dreirode umbenannt. Diese Ortsbezeichnung wurde 1990 wieder getilgt.

Zeittafel

  • 1396 Erste Erwähnung der Kirche zu Wülperode
  • 1651 Anlegen des ersten Kirchenbuches durch Pastor Wernecke. Erste Eintragung 1652
  • 1672 Bau des Steinadlerkruges im Steinfeld außerhalb des Ortes
  • 1718 Fertigstellung der derzeitigen Fachwerkkirche
  • 1785 (17. November) Wilhelm Klöpper aus Hoppenstedt erwirbt von Jakob Igel den Steinadlerkrug und gibt ihm seinen Namen
  • 1814 Kleist von Nollendorf erhält vom Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. die Domainen Wülperode und Stötterlingenburg geschenkt
  • 1837 Separation der Gemarkung Wülperode
  • 1844 nach dem Schlesischen Weberaufstand werden im Ort schlesische Weber angesiedelt
  • 1897 Gründung der Freiwilligen Feuerwehr
  • 1898 Gutsübernahme durch die Familie Reckleben
  • 1952 die Orte Göddeckenrode, Suderode und Wülperode werden bei der Kreisreform zur Gemeinde Dreirode zusammengelegt
  • 1952 Errichtung des Sperrgebietes zur BRD
  • 1961 Abriss des Klöpperkruges im Steinfeld
  • 1969 Sprengung des Gutshauses, beginnender Abriss weiterer Gutsgebäude

Wappen

Blasonierung: „Im silbernen Schild mit blauem Wellenschildfuß drei zum Dreipass gestellte rote Rodehacken.“ [2]

Sehenswürdigkeiten

  • Gutskirche mit Dachreiter
  • Bauernhäuser (16.-18. Jahrhundert)
  • Gedenkstein an Ritter Hackelberg / Wilde Jagd (16./17. Jahrhundert)
  • Kriegerdenkmal (1914/18)

Politik

Gemeinderat

(laut amtlichem Endergebnis der Wahl zum Gemeinderat Wülperode am 7. Juni 2009; Wahlbeteiligung: 61,4 %)

  • Wählergruppen - 88,8 %, 9 Sitze
  • CDU - 11,2 %, 1 Sitz

Literatur

  • Unsere Dörfer 1995. Abschlußbericht 18. Bundeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 1996
  • Gerhard Reiche: Die Familien des Dorfes Wülperode 1652 bis 1983, dargestellt auf Grund der Kirchenbücher der Evangelischen Gemeinde zu Wülperode, Osterwieck 1995 [Manuskript im Selbstverlag]

Einzelnachweise

  1. RI II 3 Nr. 1157
  2. Hauptsatzung der Gemeinde § 2 Absatz 1