Als Gehgips bezeichnet man einen Gipsverband, der am Fuß und Bein eines Patienten angelegt wird, um eine Ruhigstellung des Körperteiles zu erwirken, jedoch kann der Patient im Gegensatz zu einem Liegegips mit dem eingegipsten Fuß unter Zuhilfenahme von zwei Unterarmgehstützen gehen.
Als Gehhilfe wird entweder ein Gehstollen an der Sohle des Gipsverbandes oder ein Gehgipsabsatz einmodeliert. Beide Möglichkeiten haben den Vorteil, dass der Patient den gebrochenen oder verletzten Fuß am Boden aufsetzen und sich daher auf zwei Beinen fortbewegen kann.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine Lauf- oder Gehsohle zu verwenden. Diese wird mittels Klettverschlüssen an einem als Liegegips angelegten Gipsverband mit der Gehfläche nach unten zum Boden gerichtet am Gips festgeschnallt. Die Laufsohle wird oft in Kombination mit einem Kunststoffgips angewendet.
Bei einem konservativen Gehgips wird fast immer ein Gehstollen oder noch häufiger ein kleiner Gehgipsabsatz verwendet.
Der Vorteil der Laufsohle liegt darin, dass der Patient den Fuß fast normal abrollen kann.