Färöisches Übernahmegesetz

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Das färöische Übernahmegesetz (färöisch Yvirtøkulóg) wurde am 4. April 2005 in Kopenhagen zwischen dem Staatsminister Anders Fogh Rasmussen und dem Løgmaður Jóannes Eidesgaard unterzeichnet. Es trat zum färöischen Nationalfeiertag, der Ólavsøka am 29. Juli in Kraft.

In der Geschichte der Färöer hat es den größten Stellenwert seit dem Autonomiegesetz von 1948. Künftig haben die Färöer das Recht, alle Institutionen Dänemarks auf dem Archipel zu übernehmen, solange sie die bestehenden Arbeitsverhältnisse der Beamten und Angestellten respektieren (übernehmen oder abfinden) und diese Institutionen selber finanzieren.

Dieses Recht bestand schon vorher in dem Sinne, dass im konkreten Fall darüber verhandelt werden musste. Alleine die Übernahme des Rechts über die färöischen Bodenschätze 1992 bedeutete einen Schlussstrich unter 17 Jahre zäher Verhandlungen zwischen beiden Regierungen. Eine Zustimmung der dänischen Regierung in solchen Fällen ist seit dem neuen Übernahmegesetz nicht mehr erforderlich.

Gleichzeitig mit der Unterzeichnung dieses historischen Dokuments übernehmen die Färöer den Flughafen Vágar. Als weiterer Schritt erfolgte die Übernahme der evangelisch-lutherischen Volkskirche am 29. Juli 2007.

Innerhalb einer Woche haben die Färöer zusammen mit dem Vertrag von Fámjin einen wichtigen Schritt hin zur staatlichen Souveränität (fullveldi) vollzogen. Vorerst bleibt es bei der Union mit Dänemark (rigsfælleskab). Von dem Übernahmegesetz sind daher ausgeschlossen:

  • Die Staatsverfassung Dänemarks
  • Die Staatsbürgerschaft
  • Das Oberste Gericht
  • Die Außen- und Sicherheitspolitik
  • Die Geldpolitik

Bei den beiden letzten Punkten ist zu beachten, dass die Färöer seit dem Vertrag von Fámjin aber als gleichberechtigter Partner in der Außen- und Sicherheitspolitik angesehen werden und künftig in allen dänischen Botschaften Büros einrichten können und dass die Färöer nicht vom Beitritt Dänemarks zur Eurozone betroffen sein werden, wenn sie die färöische Krone weiterhin behalten wollen.