Die Römischen Verträge (außer in Deutschland und Italien vereinfacht Vertrag von Rom genannt) wurden am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden im Konservatorenpalast in Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom, EAG) unterzeichnet. Die Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.
Die genannten Gemeinschaften bildeten zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die Europäischen Gemeinschaften. Erst mit dem Fusionsvertrag (1965) wurden auch die Kommissionen und die Ministerräte zusammengelegt.
Zeitliche Einordnung
Unterz. In Kraft Vertrag |
1948 1948 Brüsseler Pakt |
1951 1952 Paris |
1954 1955 Pariser Verträge |
1957 1958 Rom |
1965 1967 Fusions- vertrag |
1986 1987 Einheitliche Europäische Akte |
1992 1993 Maastricht |
1997 1999 Amsterdam |
2001 2003 Nizza |
2007 2009 Lissabon |
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Europäische Gemeinschaften | Drei Säulen der Europäischen Union | ||||||||||||||||||||
Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) | → | ← | |||||||||||||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) | Vertrag 2002 ausgelaufen | Europäische Union (EU) | |||||||||||||||||||
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||||||||||||||||
→ | Justiz und Inneres (JI) | ||||||||||||||||||||
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ← | ||||||||||||||||||||
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | → | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | ← | ||||||||||||||||||
Westunion (WU) | Westeuropäische Union (WEU) | ||||||||||||||||||||
aufgelöst zum 1. Juli 2011 | |||||||||||||||||||||
Ziele der gegründeten Gemeinschaften
EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft)
- sichere und effektive Kernenergie
- Weitergabe von wichtigem technischen Wissen
- friedliche Verwendung
- gemeinsame Forschung und Entwicklung
- gemeinsames Vorgehen, um Leistungen zu verwirklichen
- Modernisierung; Zugang zu den besten technischen Mitteln
- Sicherheitsnormen
- gemeinsamer Markt für verwendete Stoffe
- Aufgaben wahrgenommen durch Rat, Kommission, Versammlung und EuGH
EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)
- Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts
- Beseitigung europäischer Schranken; Abschaffung der Zölle
- Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbestimmungen
- beständige Wirtschaftsausweitung, ausgewogener Handelsverkehr, redlicher Wettbewerb
- gemeinsame Handels-, Landwirtschafts- und Verkehrspolitik
- Wahrung von Frieden und Freiheit
- größere Stabilität, engere Beziehungen zwischen den Staaten
- freier Personen-, Dienstleistungs-, Kapital-, und Warenverkehr
- Angleichung innerstaatlicher Rechtsvorschriften
- innere und äußere finanzielle Stabilität
Die Annäherung der Wirtschaftspolitiken (Steuerangleichung, Umweltauflagen, Arbeitslosigkeit, Mindestlöhne,...) sollte innerhalb von 12 Jahren schrittweise erfolgen.
Jubiläen
Münzen
- 1987
- Eine 10-DM-Münze-Gedenkmünze aus dem Jahre 1987 erinnert an den dreißigsten Jahrestag der Vertragsunterzeichnungen.
- 2007
- Anlässlich der 50-Jahr-Feier der Römischen Verträge prägte jedes der seinerzeit dreizehn Länder der Eurozone im Jahr 2007 eine motivgleiche 2-Euro-Gedenkmünze mit jeweils nationaler Beschriftung. Bei zwölf Münzvarianten sind die Vertragsunterschriften erhaben geprägt, nur bei der Version Italiens vertieft. Die Münzausgabe von Luxemburg enthält auf der unteren linken Bildseite zusätzlich ein Latentbild des Profils Großherzog Henris.
- Deutschland erinnert an den Jahrestag der Verträge zusätzlich mit der Ausgabe einer 10-Euro-Silber-Gedenkmünze „50 Jahre Römische Verträge“, die von Carsten Mahn gestaltet wurde. Auch andere Länder würdigten den Jahrestag mit Gedenkmünzen.
Postwertzeichen
- 1982
- Zum 25. Jubiläum brachte die Deutsche Bundespost eine Sonderbriefmarke heraus. Ausgabetag der von Blase gestalteten Marke war der 5. Mai 1982.
- 2007
- Deutschland brachte zum 50-jährigen Jubiläum am 1. März 2007 eine Sonderbriefmarke heraus, die von Werner Hans Schmidt gestaltet wurde.
Organe der EWG und Euratom
EWG und Euratom hatten dieselben vier Hauptorgane:
- Das Parlament, deren Abgeordnete von den nationalen Abgeordneten entsandt wurden, übt ein Beratungs- und Kontrollrecht aus.
- Die Entscheidungen werden durch den Rat getroffen, der aus den jeweils zuständigen Fachministern besteht.
- Zur Durchführung von Beschlüssen und zur Fortentwicklung wird eine Kommission eingerichtet, für die jedes EWG-Land ihr Mitglied nennt.
- Der Gerichtshof ist für alle Streitigkeiten innerhalb der 3 Europäischen Gemeinschaften zuständig.
Neben den genannten Organen besitzen EWG und Euratom auch noch eine Reihe von Hilfsorganen wie z.B. den Wirtschafts- und Sozialausschuss oder den Währungsausschuss.
Weblinks
- Die europäische 'Relance' und die Römischen Verträge – Historischer Zusammenhang CVCE (Flash-Animation)
- Europäische Kommission: Gründungsverträge
- 50 Jahre Römische Verträge Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (PDF; 151 kB)
- Europa hat Geburtstag! – 50 Jahre Römische Verträge (2007)
- Herzlichen Glückwunsch, Europa! ( vom 21. Dezember 2007 im Internet Archive) - Ein Rückblick auf 50 Jahre Römische Verträge (2007)
- 50 Jahre Römische Verträge Die Säulen der Europäischen Union
- Bundesarchiv: 50 Jahre Römische Verträge
- Der Weg nach Rom. (PDF; 77 kB) Entstehung und Bedeutung der Römischen Verträge. Von Wilfried Loth. Aus der Vierteljahreszeitschrift Integration, H. 1, Hg. Institut für Europäische Politik, Berlin. Nomos Verlag, Baden-Baden 2007