Regentschaft

Herrschaft durch ein nicht gekröntes Staatsoberhaupt in einer Monarchie an Stelle des Herrschers.
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Eine Regentschaft (lateinisch regere ‚regieren‘, ‚lenken‘, ‚leiten‘) ist die stellvertretende Herrschaft eines nicht gekrönten Staatsoberhauptes in einer Monarchie.

Der Grund der Regentschaft ist häufig die Minderjährigkeit des legitimen Monarchen, seltener seine Verhinderung durch schwere Krankheit (insbesondere Geisteskrankheit) oder Gefangenschaft.

Regent wird meist der nach der Primogenitur­ordnung nächstberufene, regierungsfähige Agnat. Dieser regiert dann als Prinzregent. Alternativ kommt auch ein Regentschaftsrat in Frage. Im Heiligen Römischen Reich oblag den Reichsvikaren die Fortführung der laufenden Geschäfte für die Zeit zwischen dem Tod eines Kaisers und der Wahl eines neuen.

Beispiele

Historisch bedeutsam sind unter anderem die Regentschaft von

00223–253 Zhuge Liang, Jiang Wan und Fei Yi für den chinesischen Shu Han-Kaiser Liu Shan
00249–265 Sima Yi, Sima Shi und Sima Zhao für die chinesischen Wei-Kaiser
00395–408 Stilicho für den weströmischen Kaiser Honorius
00425–437 Galla Placidia für ihren Sohn, den weströmischen Kaiser Valentinian III.
10. und 11. Jh. japanische Regenten der Familie Fujiwara
1560–1589 Caterina de’ Medici für ihre Söhne Karl IX. und Heinrich III. von Frankreich
1715–1723 Régence: Philippe d’Orléans für Ludwig XV. von Frankreich
1811–1820 Regency: Georg IV. für seinen wahnsinnigen Vater
1833–1840 Maria Christina von Neapel-Sizilien für ihre Tochter Isabella II. von Spanien
1885–1902 Maria Christina von Österreich für ihren Sohn Alfons XIII. von Spanien
1886–1912 Prinzregentenzeit: Luitpolds von Bayern für Ludwig II. und Otto
1916–1918 Regentschaftskönigreich Polen, Wiedergründung des Königreichs Polen noch ohne Einsetzung eines Monarchen unter Kontrolle der Mittelmächte im Ersten Weltkrieg
1945–1950 Karl von Belgien für seinen Bruder Leopold III.