Regentschaft
Eine Regentschaft (lateinisch regere ‚regieren‘, ‚lenken‘, ‚leiten‘) ist die stellvertretende Herrschaft eines nicht gekrönten Staatsoberhauptes in einer Monarchie.
Der Grund der Regentschaft ist häufig die Minderjährigkeit des legitimen Monarchen, seltener seine Verhinderung durch schwere Krankheit (insbesondere Geisteskrankheit) oder Gefangenschaft.
Regent wird meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene, regierungsfähige Agnat. Dieser regiert dann als Prinzregent. Alternativ kommt auch ein Regentschaftsrat in Frage. Im Heiligen Römischen Reich oblag den Reichsvikaren die Fortführung der laufenden Geschäfte für die Zeit zwischen dem Tod eines Kaisers und der Wahl eines neuen.
Beispiele
Historisch bedeutsam sind unter anderem die Regentschaft von