„Gehgips“ – Versionsunterschied
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Als '''Gehgips''' (Gehgipsverband) bezeichnet man einen geschlossenen, gepolsterten [[Gipsverband]], der am Unterschenkel oder am kompletten Bein eines Patienten angelegt wird. Der Patient kann, im Gegensatz zu einem [[Liegegips]], mit dem eingegipsten Fuß auftreten, je nach medizinischer Indikation unter Zuhilfenahme von [[Unterarmgehstütze]]n. Ein Gehips wird angewandt, wenn eine Ruhigstellung nötig, jedoch eine gewisse Belastung und Mobilität möglich ist.
Als Gehhilfe wird entweder ein Gehstollen oder ein Gehgipsabsatz an der Sohle des [[Gipsverband]]es einmodeliert. Bei beiden Möglichkeiten kann der Patient den gebrochenen oder verletzten Fuß am Boden aufsetzen und sich daher auf zwei Beinen fortbewegen
Diese wird mittels [[Klettverschluss|Klettverschlüssen]] an einem als Liegegips angelegten Gipsverband mit der Gehfläche nach unten zum Boden gerichtet am Gips festgeschnallt. Die Laufsohle wird oft in Kombination mit einem [[Kunststoffgips]] angewendet. Früher wurde bei Gehgipsen fast immer ein Gehstollen verwendet, seit einiger Zeit haben sich jedoch Laufsohlen durchgesetzt, deren Vorteil darin liegt, dass der Patient den Fuß fast normal abrollen kann.
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