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==== Betreten der Bahnanlagen ====
[[Datei:Gleislatscher.jpg|thumb|right|Verbotenes Betreten des Gleisbereichs]]
Im Interesse der Sicherheit des Bahnbetriebes wie auch der Benutzer stellt die EBOEBA für das Verhalten auf Bahnanlagen besondere Regeln auf. Verstöße dagegen sind [[Ordnungswidrigkeit]]en im Sinne von § 64b EBO und werden im Bereich der Eisenbahnen des Bundes von der [[Bundespolizei (Deutschland)|Bundespolizei]] mit einem Verwarnungsgeld oder mit einem Bußgeld belegt. Insbesondere handelt ordnungswidrig, wer
*ohne Befugnis und ohne ein besonderes Nutzungsverhältnis eine Bahnanlage betritt oder benutzt, die nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient,
*sich innerhalb der Gleise aufhält, es sei denn, es ist zur Erfüllung amtlicher Aufgaben notwendig oder es besteht ein Nutzungsverhältnis,