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Eine '''Abzweigstelle''' ([[Abkürzungen/Eisenbahn|Abkürzung]]: ''Abzw'') ist eine [[Bahnanlage|Betriebsstelle]] der [[Eisenbahn]] an der [[Eisenbahnstrecke|freien Strecke]], wo [[Zug (Eisenbahn)|Züge]] auf eine andere [[Eisenbahnstrecke|Strecke]] übergehen können. Sie begrenzt mehrere [[Blockstrecke]]n und ist damit auch eine [[Blockstelle]]. Ist eine Abzweigstelle mit einem [[Haltepunkt]] verbunden, wird sie auch [[Haltestelle]] genannt.
 
Die durchgehende Strecke, von der die ''abzweigende Strecke'' abzweigt, wird ''Stammstrecke'' genannt. Je nachdem, ob die Stammstrecke und/oder die abzweigende Strecke ein- oder zweigleisig sind, benötigt man an einer Abzweigstelle unterschiedlich viele [[Eisenbahnweiche|Weichen]] und/oder [[Kreuzung (Bahn)|Kreuzungen]].
 
An einer Abzweigstelle kann sich ein [[Stellwerk]] befinden, das von einem [[Fahrdienstleiter]] bedient wird. Im Stellbereich moderner Stellwerke sind Abzweigstellen in der Regel von einem benachbarten [[Stellwerk|Zentralstellwerk]] aus ferngestellt oder ferngesteuert.
 
Die Abzweigstelle ist in § 4 Absatz 5 der [[Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung]] (EBO) beschrieben.
 
[[Kategorie:Bahnbetrieb]]