„Giovanni da Legnano“ – Versionsunterschied
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Giovanni da Legnano studierte zunächst [[Philosophie]], [[Sieben Freie Künste|Artes liberales]], [[Medizin]] und [[Astrologie]], anschließen in Bologna die [[Rechtswissenschaft|Rechte]]. 1350 ist er erstmals als ''Doctor legum'' belegt. Ein Jahr später wurde er als ''Doctor utriusque iuris'' („Doktor beider Rechte“, also sowohl des [[Zivilrecht]]s als auch des [[Kanonisches Recht|kanonischen Rechts]]) an die [[Universität von Bologna]] berufen, einige Jahre später folgte die Beförderung auf den [[Lehrstuhl]] für kanonisches Recht. Darüber hinaus war er eng befreundet mit den [[Papst|Päpsten]] [[Urban V.]] und [[Gregor XI.]] sowie einer der profiliertesten Unterstützer von Papst [[Urban VI.]] während des [[Abendländisches Schisma|Abendländischen Schismas]]. Wegen dieser Beziehungen wurde er von Bologna ab 1358 mehrfach als Unterhändler der Stadt nach [[Rom]] geschickt. 1368 wurde Giovanni da Legnano durch [[Karl IV. (HRR)|Karl IV.]] die [[Pfalzgraf]]enwürde verliehen. Gregor XI. ernannte ihn 1377 erstmalig zum päpstlichen [[Vikar]] von Bologna.
Zu seinen bekanntesten Veröffentlichungen zählte die um 1360 erschienene Schrift „Tractatus de Bello, de Represaliis et de Duello“ („Abhandlung über den Krieg, über Repressalien und über das Duell“), die als Frühwerk in der Entwicklung des modernen [[Humanitäres Völkerrecht|humanitären Völkerrechts]] angesehen wird. Das dem [[Kardinal]] [[Gil Álvarez Carillo de Albornoz|Aegidius Albornoz]] gewidmete Werk war der erste Versuch, sich im [[Abendland]] mit dem Wesen des
== Literatur ==
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