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* der [[Elternschaft#Rechtliche Elternschaft|''rechtliche'' Vater]] hat [[Schutz von Ehe und Familie#Elternrecht|Elternrechte]] und -pflichten und trägt die [[Verantwortung#Juristische Verantwortung|rechtliche Verantwortung]] für den Menschen, auch im Falle seiner [[Adoption]] durch ihn
* der [[Elternschaft#Soziale Elternschaft|''soziale'' Vater]] übernimmt persönliche Verantwortung und [[Fürsorge|umsorgt]] den Menschen.
 
* .Ein Mensch kann folglich mehr als nur einen Vater haben. In der [[Kernfamilie]] und bei [[Alleinerziehender|alleinerziehenden biologischen Vätern]] werden alle drei Teilbereiche der Vaterschaft wahrgenommen. Der [[Stiefvater]], der Vater in einer [[Gleichgeschlechtliche Ehe|gleichgeschlechtlichen Ehe]], der [[Pflegeeltern|Pflegevater]], der biologische Vater ohne [[Elterliche Sorge (Deutschland)|Sorgerecht]] oder der [[Samenbank#Humanmedizin|Samenspender]] haben nur Teilbereiche inne.
 
== Wortherkunft ==