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→‎Nach der Scharia: Die Scharia ist kein Werk in dem etwas drinne stehen könnte, es ist ein Leitfaden an dem man sich halten kann
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Der Begriff ist ein [[Verbalsubstantiv]] und leitet sich aus dem [[Transitivität (Grammatik)|transitiven]] Verb ''amma(hu)'' / ''taʾammama(-hu)'', etwas beabsichtigen, anstreben, etwas vorhaben (zu tun), durch die Ersetzung der [[Hamza]] durch ein [[Yāʾ]] als tayammama<ref>Siehe [[Edward William Lane]]: ''An Arabic – English Lexicon.'' London 1863. Band 1, S. 88.</ref> ab. Der koranische Imperativ ''„fa-tayammamū ṣaʿīdan ṭayyiban“'' (''dann sucht einen sauberen, hochgelegenen Platz auf...'') bedurfte in der juristischen Literatur einer genaueren Erklärung. „Im Allgemeinen“ – so [[Ibn ʿAbd al-Barr]], der [[Al-Andalus|andalusische]] Jurist und Kommentator des ''Muwaṭṭaʾ'' von [[Mālik ibn Anas]] – „bedeutet ''tayammum'': die Absicht, das Streben (nach etwas)“.
 
== InNach der Scharia ==
Im [[Scharia|Gesetz]] bedeutet es speziell die Absicht, „nach einem sauberen Platz zu suchen, um dort (durch die Anwendung von etwas Erde, Sand, Staub) die rituelle Reinheit für das Gebet zu erlangen, wenn kein Wasser vorhanden ist.“ Durch Beispiele aus der altarabischen Poesie grenzt er die ursprüngliche Bedeutung des Verbs, die im Koran an einer Stelle vorkommt<ref>Sure 2, Vers 267: „Und sucht euch nicht das Schlechte davon aus“: wa-lā tayammamū l-ḫabīṯa min-hu</ref>, von dessen juristischer Anwendung ab.<ref>''al-Istiḏkār'', Band 3, S. 156; so auch in seinem ''Tamhīd li-mā fī l-Muwaṭṭaʾ min al-maʿānī wal-asānīd'' (ed. Saʿīd Aḥmad Aʿrāb. Rabat 1988), Band 19, S. 280–281. Siehe auch [[Ibn Qudama|Ibn Qudāma]]: ''al-Muġnī'', Band 1, S. 310; ''al-mausūʿa al-fiqhīya'', Band 14, S. 248</ref>