„Diplom-Vorprüfung“ – Versionsunterschied

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Mit dem durch Vergabe eines [[Zeugnis]]ses bestätigten Bestehen der '''Diplom-Vorprüfung''' (umgangssprachlich ''Vordiplom'') hat der [[Student]] eines [[Diplom-Studiengang]]s in Deutschland die Grundlagen seines [[Studienfach]]s erlernt und damit das [[Diplom#Diplomstudium|Grundstudium]] beendet. Im sich anschließenden [[Hauptstudium]] erfolgt die Spezialisierung innerhalb des Fachs. Das Studium wird mit der [[Diplom]]-[[Prüfung]] beendet. Das Vordiplom (auch ''Zwischenprüfung'') ist hochschulrechtlichein keinakademischer Abschluss, es wird mit dem Bestehen auch kein akademischer Grad verliehen. Die Vordiplome erhalten häufig je nach Institut anders lautende Bezeichnungen; Assessment Record, Pre-Diploma, Intermediate Diploma, Intermediate Examination Certificate.
 
In der Regel ist die Diplom-Vorprüfung nicht eine einzelne Blockprüfung, sondern besteht aus studienbegleitenden Prüfungen, die im Laufe der [[Semester]] abgelegt werden. Für die Verwaltung des Vordiploms (An- und Abmeldung zu Prüfungen, Erfassung der Prüfungsergebnisse, Ausstellen der Vordiplom-Zeugnisse usw.) sind die Prüfungssekretariate der Hochschulen zuständig. Die Regularien für das Erlangen des Vordiploms sind in der [[Prüfungsordnung|Diplomprüfungsordnung]] (DPO) für den betreffenden Studiengang festgelegt.
 
Das Vordiplom wird meist nach dem vierten Semester abgeschlossen.
 
==Siehe auch==
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[[Kategorie:Studium]]
[[Kategorie:Akademische Bildung]]
 
== Einzelnachweise ==
[https://drive.google.com/file/d/1zta6z4HnLjseewHhpKAtA6hLgJpcykUv/view?usp=sharing/ § 3 Abs. 1 und Abs. 4 der Prüfungsordnung der Universität Mannheim]