„Diplom“ – Versionsunterschied
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==== Diplomstudium ====
Den organisatorischen Ablauf eines Diplomstudienganges regelt die Diplom-[[Prüfungsordnung]], die in Deutschland vom [[Kultusministerium]] des jeweiligen [[Bundesland (Deutschland)|Bundeslandes]] geprüft und zugelassen wird. Diplomstudiengänge gliedern sich in ein zwei- bis viersemestriges [[Grundstudium]], in dem Grundkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt werden und das der Orientierung dienen kann, sowie ein drei- bis sechssemestriges [[Hauptstudium]], in dem eine Differenzierung und Spezialisierung stattfinden kann. Das Grundstudium wird mit dem [[Diplom-Vorprüfung|Vordiplom]] abgeschlossen, das nach Ablegen von zumeist schriftlichen, teils aber auch mündlichen Prüfungen in den relevanten Fächern verliehen wird. Einige Studienordnungen sehen eine studienbegleitende Diplomvorprüfung vor, die sich aus zu erbringenden Teilleistungen während des Grundstudiums zusammensetzt
==== Geschichte des Diploms in Deutschland ====
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