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==== Diplomstudium ====
Den organisatorischen Ablauf eines Diplomstudienganges regelt die Diplom-[[Prüfungsordnung]], die in Deutschland vom [[Kultusministerium]] des jeweiligen [[Bundesland (Deutschland)|Bundeslandes]] geprüft und zugelassen wird. Diplomstudiengänge gliedern sich in ein zwei- bis viersemestriges [[Grundstudium]], in dem Grundkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt werden und das der Orientierung dienen kann, sowie ein drei- bis sechssemestriges [[Hauptstudium]], in dem eine Differenzierung und Spezialisierung stattfinden kann. Das Grundstudium wird mit dem [[Diplom-Vorprüfung|Vordiplom]] abgeschlossen, das nach Ablegen von zumeist schriftlichen, teils aber auch mündlichen Prüfungen in den relevanten Fächern verliehen wird. Einige Studienordnungen sehen eine studienbegleitende Diplomvorprüfung vor, die sich aus zu erbringenden Teilleistungen während des Grundstudiums zusammensetzt. Anders als der Bachelor ist das Vordiplom allerdings kein berufsbefähigender Abschluss. Das Hauptstudium kann entweder mit großen schriftlichen oder mündlichen Diplomprüfungen abschließen oder mit studienbegleitenden Teilleistungen. Bei beiden Verfahren ist außerdem eine [[Diplomarbeit]] anzufertigen, die die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachweist. Werden sowohl die Diplomarbeit als auch die Prüfungen mit Noten von mindestens „ausreichend“ bewertet, wird das Diplom verliehen.
 
==== Geschichte des Diploms in Deutschland ====