„Bezirksamtsleiter“ – Versionsunterschied
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'''Bezirksamtsleiter'''
== Hamburg ==
In [[Hamburg]] ist der '''Bezirksamtsleiter''' der jeweilige Kopf der örtlichen Verwaltung in den
Aufgrund der verfassungsmäßigen Besonderheit, dass die Freie und Hansestadt sowohl [[Bundesland (Deutschland)|Bundesland]] als auch Gemeinde ist ("Einheitsgemeinde"), sind die Bezirksämter keine eigenständigen Verwaltungseinheiten; sie unterstehen vielmehr dem Senatsamt für Bezirksangelegenheiten (Rechtsaufsicht) und ihre Dezernate zudem den jeweiligen Fachbehörden (Fachaufsicht). Außerdem sind sie fiskalisch von den im Landesparlament ([[Hamburgische Bürgerschaft]]) beschlossenen Haushaltsplänen abhängig.
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==Siehe auch==
* [[Altonaer Bürgermeister]]
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[[Kategorie:Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes]]
[[Kategorie:Hamburg]]
[[Kategorie:Bezirk (Hamburg)|!]]
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