„Bezirksamtsleiter“ – Versionsunterschied

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'''Bezirksamtsleiter'''
 
== Hamburg ==
 
In [[Hamburg]] ist der '''Bezirksamtsleiter''' der jeweilige Kopf der örtlichen Verwaltung in den 7sieben Bezirken; dieser Posten wird normalerweise öffentlich ausgeschrieben, ein(e) Kandidat(in) von der [[Bezirksversammlung]] gewählt und dann in der Regel von der Hamburgischen Landesregierung, dem [[Senat]], für 6 Jahre eingesetzt.
 
Aufgrund der verfassungsmäßigen Besonderheit, dass die Freie und Hansestadt sowohl [[Bundesland (Deutschland)|Bundesland]] als auch Gemeinde ist ("Einheitsgemeinde"), sind die Bezirksämter keine eigenständigen Verwaltungseinheiten; sie unterstehen vielmehr dem Senatsamt für Bezirksangelegenheiten (Rechtsaufsicht) und ihre Dezernate zudem den jeweiligen Fachbehörden (Fachaufsicht). Außerdem sind sie fiskalisch von den im Landesparlament ([[Hamburgische Bürgerschaft]]) beschlossenen Haushaltsplänen abhängig.
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==Siehe auch==
 
* [[Hamburg]]
* [[Altonaer Bürgermeister]]
 
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[[Kategorie:Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes]]
[[Kategorie:Hamburg]]
[[Kategorie:Bezirk (Hamburg)|!]]