„Krankenversicherung“ – Versionsunterschied

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Eine '''Krankenversicherung''' (KV) ist die Absicherung gegen die mit einer Erkrankung verbundenen Folgerisiken Leistungsausfall, Pflege und Heilbehandlung.<ref>Fritz Dross et al.: ''Krankenversicherung.'' In: [[Werner E. Gerabek]], Bernhard D. Haage, [[Gundolf Keil]], Wolfgang Wegner (Hrsg.): ''Enzyklopädie Medizingeschichte.'' De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 796 f.</ref> Die [[Krankenkasse]] erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die [[Therapie|Behandlung]] bei [[Erkrankung]]en, bei [[Mutterschaft]] und oft auch nach [[Unfall|Unfällen]]. In den meisten Industrieländern besteht die Möglichkeit, sich nicht nur staatlich, sondern auch privat für den Krankheits- oder Pflegefall abzusichern. Die private Absicherung tritt dort neben die – zumeist die gesamte oder den größeren Teil der Bevölkerung umfassende – Absicherung in gesetzlichen Krankenversicherungssystemen oder steuerfinanzierten nationalen Gesundheitsdiensten.hallo wor sind aus dem 2020 und wir haben corona lg
 
== Ausgestaltung ==