„Soldatenversorgungsgesetz“ – Versionsunterschied
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** Abschnitt I: Versorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen
** Abschnitt II: Versorgung beschädigter Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses und Sondervorschriften
* Teil 4:
* Teil 5: Organisation, Verfahren, Rechtsweg
* Teil 6: Schluss- und Übergangsvorschriften
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