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== Herkunft ==
Der Begriff ist ein [[Verbalsubstantiv]] und leitet sich aus dem [[Transitivität (Grammatik)|transitiven]] Verb ''amma(hu)'' / ''taʾammama(-hu)'', etwas beabsichtigen, anstreben, etwas vorhaben (zu tun), durch die Ersetzung der [[Hamza]] durch ein [[Ya (Arabischer Buchstabe)|Yāʾ]] als tayammama<ref>Siehe [[Edward William Lane]]: ''An Arabic - English Lexicon.'' London 1863. Band 1, S. 88.</ref> ab. Der koranische Imperativ ''„fa-tayammamū ṣaʿīdan ṭayyiban“'' (''dann sucht einen sauberen, hochgelegenen Platz auf...'') bedurfte in der juristischen Literatur einer genaueren Erklärung. „Im Allgemeinen“ – so [[Ibn ʿAbd al-Barr]], der [[Al-Andalus|andalusische]] Jurist und Kommentator des ''Muwaṭṭaʾ'' von [[Mālik ibn Anas]] – „bedeutet ''tayammum'': die Absicht, das Streben (nach etwas)“.
 
== In der Scharia ==
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[[Datei:Monastir89.jpg|miniatur|Tayammum-Stein in [[Monastir (Tunesien)|Monastir]]]]
Tayammum wird an zwei Stellen<ref>Vardit Rispler-Chaim: ''Disability in Islamic Law''. Springer, Dordrecht 2007, S. 22 fügt irrtümlich auch Sure 2, Vers 267 hinzu, wo das Verb in seiner ursprünglichen Bedeutung (siehe oben, Anm. 2) gebraucht wird.</ref> im Koran in fast identischem Wortlaut erlaubt, bzw. vorgeschrieben:
{{Zitat |Text=Und<ref>Dieser „Sandwaschungsvers“ ist im Zusammenhang mit der sog. „Skandalgeschichte“ (ḥadīṯ al-ifk), der Verleumdung von [[Aischa bint Abi Bakr|ʿĀʾiša]] entstanden. Siehe Gregor Schoeler: ''Charakter und Authentie der muslimischen Überlieferung über das Leben Mohammeds''. de Gruyter, Berlin 1996. S. 130; 135; 137; Theodor Nöldeke & Friedrich Schwally: ''Geschichte des Qorāns''. Band 1, S. 199-200. Leipzig 1909 ([http://archive.org/stream/geschichtedesqor01nluoft#page/198/mode/2up Digitalisat]).</ref> (kommt auch) nicht unrein (zum Gebet)- es sei denn,ihr (kommt nicht eigentlich zum Gebet, sondern) geht (nur zufällig am Gebetsplatz) vorüber -, ohne euch vorher zu waschen! Und wenn ihr krank seid (und deshalb nicht die regelrechte Waschung vornehmen könnt) oder (wenn ihr euch) auf einer Reise (befindet) oder (wenn) einer von Euch vom Abort kommt oder (wenn) ihr mit Frauen in Berührung gekommen seid und kein Wasser findet (um die Waschung vorzunehmen), dann sucht euch einen sauberen (oder: geeigneten, w[örtlich] guten) hochgelegenen Platz auf und streicht euch über das Gesicht und die Hände! Gott ist bereit, Nachsicht zu üben und zu vergeben!|Autor= [[Sure 4]], [[Āya|Vers]] 43 |Quelle=Übersetzung: Rudi Paret }}
Und:
{{Zitat |Text= Und wenn ihr krank seid (und deshalb nicht die regelrechte Waschung vornehmen könnt) oder (wenn ihr euch) auf einer Reise (befindet) oder (wenn) einer von euch vom Abort kommt oder (wenn) ihr mit Frauen in Berührung gekommen seid und kein Wasser findet (um die Waschung vorzunehmen), dann sucht einen sauberen (oder geeigneten, w[örtlich] guten) hochgelegenen Platz auf und streicht euch (mit etwas Erde) davon über das Gesicht und die Hände! Gott will euch nichts auferlegen, was (euch) bedrückt. Vielmehr will er Euch rein machen und seine Gnade an euch vollenden. Vielleicht würdet ihr dankbar sein.
|Autor=[[Sure 5]], Vers 6 |Quelle=Übersetzung: Rudi Paret }}
Gemäß Koran ist in den folgenden Fällen Tayammum vorzunehmen:
* bei Krankheiten;
* auf Reisen, nach Geschlechtsverkehr und nach der Verrichtung der Notdurft, wenn kein Wasser vorhanden ist.
 
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Die [[Madhhab|Rechtsschulen]] (maḏāhib) stimmen darin überein, dass Tayammum nur am Gesicht und an den Händen bis zum Ellenbogen vollzogen wird, unabhängig davon, ob die kleine oder die große rituelle Unreinheit (ḥadaṯ)<ref>A.J. Wensinck / J.H. Kramers: ''Handwörterbuch des Islams'', Brill, Leiden 1942, S. 146; E. Fagnan: ''Additions aux dictionnaires arabes''. (Nachdruck, Beirut, o. J.), S. 30; Lane, Band 1, S. 528c.</ref> vorliegt.<ref>A.J. Wensinck / J.H. Kramers: ''Handwörterbuch des Islams'', Brill, Leiden 1942, S. 746.</ref>
Da der Koran diese Reinigungsart nicht beschreibt, stützt man sich auf die diesbezüglichen Handlungen Mohammeds und seiner Gefährten. Ihnen zufolge vollzieht man die Reinigung als erste Bewegung durch das Streichen des Gesichts und des Bartes <ref>[[Abdarrazzāq aṣ-Ṣanʿānī]]: ''al-Muṣannaf'', Band 1, Nr. 816.</ref>. Durch die zweite Bewegung streicht man sich mit der linken Hand die rechte Hand – und umgekehrt – bis zum Ellenbogen ab.
 
Der koranische Ausdruck „und wenn ihr krank seid...“ umfasst in der Rechtslehre auch Verletzungen und Wunden wie Pocken, die eine [[Darūra|Notsituation]] (''ḍarūra'') für die Person darstellen.