„Soldatenversorgungsgesetz“ – Versionsunterschied

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Siehe auch: BeamtVG
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Das SVG regelt im ersten Abschnitt des zweiten Teils unter anderem die Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit. Die Dienstzeitversorgung eines Zeitsoldaten umfasst unter anderem die Ansprüche auf [[Übergangsgebührnisse]] und [[Übergangsbeihilfe]]. Hierbei ist jedoch von der [[Pension (Altersversorgung)|Dienstzeitversorgung]] der Berufssoldaten zu unterscheiden, welche Schwerpunktmäßig im zweiten Abschnitt des zweiten Teils geregelt wird.
 
== Siehe auch ==
*[[Beamtenversorgungsgesetz]] (BeamtVG), Äquivalent zum SVG für [[Beamter (Deutschland)|Bundesbeamte]] und [[Richter]] des Bundes
 
== Weblinks ==
*{{Internetquelle | url=http://www.dienstzeitende.de/site/dze/files/upload/Anderung_BFD_Anspruche_Stand_14_August_2012.pdf | titel=Änderung Berufsförderung und Dienstzeitversorgung im Rahmen Bw-Reformbegleitgesetz vom 21.07.2012 | hrsg=www.dienstzeitende.de | datum=2012-08-14 | zugriff=2013-12-16 | format=PDF; 524 kB}}
*
{{Internetquelle | url=http://www.dienstzeitende.de/site/dze/files/upload/Anderung_BFD_Anspruche_Stand_14_August_2012.pdf | titel=Änderung Berufsförderung und Dienstzeitversorgung im Rahmen Bw-Reformbegleitgesetz vom 21.07.2012 | hrsg=www.dienstzeitende.de | datum=2012-08-14 | zugriff=2013-12-16 | format=PDF; 524 kB}}
{{Rechtshinweis}}