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Zum Vorwurf der Zensur, den Kebekus in ''[[TV total]]'' erhoben hat, und dem Vorwurf der [[Selbstzensur]], der laut [[Der Tagesspiegel|Tagesspiegel]] von Mitarbeitern der Sendung erhoben wurde,<ref>[http://www.tagesspiegel.de/medien/umstrittener-kirchen-rap-tv-moderatorin-carolin-kebekus-beschwert-sich-ueber-wdr/8302546.html ''TV-Moderatorin Carolin Kebekus beschwert sich über WDR''], [[Tagesspiegel]] vom 5. Juni 2013</ref> erklärte der WDR, er könne dies „so nicht akzeptieren“. Der Sender stehe für Liberalität und Toleranz, was bedeute, dass religiöse Überzeugungen der Bevölkerung zu achten seien. Nach redaktioneller Diskussion und rechtlicher Prüfung hätten die Programmverantwortlichen daher entschieden, das Video nicht auszustrahlen: „Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen Kritik an der Institution Kirche und der Verunglimpfung religiöser Symbole“, unabhängig davon, ob sich eine Sendung an ein jüngeres oder älteres Publikum richte. Eine zukünftige Zusammenarbeit mit Kebekus werde sich zeigen – „unsere Türen bleiben jedenfalls geöffnet.“ Im Zusammenhang mit dem Video gingen aufgrund eines Aufrufs der [[Pius-Bruderschaft]] etwa 100 Anzeigen gegen Kebekus ein. Die Staatsanwaltschaft Köln prüfte, ob der Beitrag den Tatbestand [[Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen]] (§ 166 StGB) erfülle, stellte kein strafrechtlich relevantes Handeln fest und stellte die Ermittlungen ein. Die satirisch überspitzte Darstellung habe keinen beschimpfenden Charakter, sondern einen [[Kirchenkritik|kirchenkritischen]] Inhalt.<ref>[http://www.ksta.de/medien/kirchensatire-keine-ermittlungen-gegen-kebekus,15189656,23645826.html ''Keine Ermittlungen gegen Kebekus''], [[Kölner Stadt-Anzeiger|ksta.de]] vom 9. Juli 2013</ref>
 
Kebekus ging gegen das Medienangebot ''Kölnreporter'' gerichtlich vor, weil dieses über ein Verhältnis mit [[Serdar Somuncu]] berichtet hatte; das Oberlandesgericht Köln gab mit Urteil vom 06. April 2017<ref>OLG Köln; Urteil vom 06.04.2017, Az.: 28 O 417/15.</ref> ''Kölnreporter'' Recht, das sich Kebekus prozessual als Ehefrau Somuncus behandeln lassen müsse, was ein ''Verhältnis'' einschließe. Kebekus konnte den Vortrag von ''Kölnreporter'', mit Somuncu verheiratet zu sein, nicht entkräften.<ref>Redaktion beck-aktuell: „OLG Köln: "Köln Reporter" durfte über "Verhältnis" zwischen Carolin Kebekus und Serdar Somuncu berichten“, [[Verlag C.H.Beck]], 10. April 2017, becklink 2006339.</ref><ref>„[http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koeln-urteil-az15u9216-persoenlichkeitsrecht-verhaeltnis-ehe-sozialsphaere-carolin-kebekus-serdar-somuncu/</ref> OLG Köln zu Bericht über Kebekus und Somuncu: Richter mussten von einer Ehe aus­gehen]“, In:
[[Legal Tribune Online]] vom 6. April 2017, Abruf 13. April 2017.</ref>
 
== Werk ==