„Amtsgericht Köln“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Pipiripo (Diskussion | Beiträge)
Tippfehler korrigiert
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung
Zeile 2:
Das '''Amtsgericht Köln''' ist für die kreisfreie Stadt [[Köln]] zuständig und hat seinen Sitz in Köln. In dem 405 km² großen [[Gerichtsbezirk]] leben rund 995.000 Menschen. Das Amtsgericht Köln ist damit nach dem [[Amtsgericht München]] und dem [[Amtsgericht Hamburg]] das drittgrößte deutsche [[Amtsgericht]].
 
Präsident des Amtsgerichts ist Henning BahnkeBanke.
 
Verfahren nach dem [[Transsexuellengesetz]] nimmt das AG Köln für den gesamten [[Oberlandesgericht Köln|Oberlandesgerichtsbezirk Köln]] wahr.<ref>[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XMMGVB8071.pdf Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz vom 5. November 1980.] (PDF; 176&nbsp;kB) Abgerufen am 12. August 2012.</ref>