„Steuerstrafrecht (Deutschland)“ – Versionsunterschied

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Der Begriff '''Steuerstrafrecht''' umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Zwar enthalten die [http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html#BJNR006130976BJNG007801301 §§ 369 ff.] [[Abgabenordnung]] (AO) einige Regelungen über die strafrechtlichen Konsequenzen bestimmter Verstöße gegen Steuergesetze, allerdings handelt es sich insoweit um Blanketttatbestände, das heißt offene Gesetze, die durch das materielle Steuerrecht ausgefüllt werden. Die Verknüpfung des strafrechtlichen Tatbestandes mit dem besonderen Steuerrecht ist kennzeichnend für das Steuerstrafrecht, insbesondere für den Grundtatbestand der Steuerhinterziehung ({{§|370|ao_1977|juris}} AO). Danach macht sich wegen [[Steuerhinterziehung]] strafbar, wer über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder die Finanzbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt ({{§|370|ao_1977|juris}} Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO). Ausgangspunkt einer jeden Steuerhinterziehung ist also die Abgabe einer falschen oder unvollständigen [[Steuererklärung]] oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen. Was erheblich und was pflichtwidrig ist, ergibt sich aus den einzelnen Vorschriften des besonderen Steuerrechts wie etwa dem [[Einkommensteuergesetz]] (EStG) oder dem [[Umsatzsteuergesetz]] (UStG). Der Erfolg der Steuerhinterziehung besteht in einer Steuerverkürzung. Verkürzt sind Steuern, daswenn heißtsie dienicht, vomnicht Finanzamtin festgesetztevoller SteuerHöhe istoder niedrigernicht alsrechtzeitig diefestgesetzt vonwerden Gesetzes wegen370 geschuldeteAbs. 4 S. 1 AO). Die Höhe der Steuerschuld bzw. die Rechtzeitigkeit der Festsetzung lässt sich jedoch nur nach den einzelnen Steuergesetzen bestimmen.
 
Die [http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html#BJNR006130976BJNG007801301 §§ 369 bis 384] AO unterscheiden zwischen [[Steuerstraftat]]en und Steuerordnungswidrigkeiten.