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Der '''Bauantrag''' (früher auch ''Baugesuch'') ist der [[Antrag]] des [[Bauherr]]n auf eine [[Baugenehmigung]] für ein [[Bauvorhaben]]. In Deutschland werden Einzelheiten durch die [[Bauordnungen (Deutschland)|Bauordnung]] und die Bauvorlagenverordnung<ref name="LGBl">auf ffh.de: [http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/stadtentwicklung-umwelt/bauen-wohnen/bauen-in-hamburg/zz-stammdaten/download/bauvorlagenverordnung-neu-pdf,property=source.pdf Bauvorlagenverordnung vom 31. Januar 2006] auf Grund von §81, Absatz 6 der Hamburgischen Bauordnung.</ref> des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein [[Bauvorlageberechtigung|bauvorlageberechtigter]] [[Entwurfsverfasser]] erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Er unterzeichnet diese Unterlagen sowie die Bauantragsformulare, ebenso wie der Bauherr.
 
Zur Klärung von (wichtigen) Einzelfragen kann vor einem Bauantrag zunächst eine [[Bauvorbescheid|Bauvoranfrage]] gestellt werden.