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Ergänzung Urteil Vaterschaft; Quelle: Amtsgericht
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{{Begriffsklärungshinweis}}
[[Datei:Father and son 27.jpg|mini|hochkant=1.3|Ein Vater mit Kind (2006)]]
 
'''Vater''' bezeichnet einen<!--Formulierung "den" wäre falsch, da 2 möglich sind!--> [[Männliches Geschlecht|männlichen]] [[Verwandtschaftsbeziehung#Eltern|Elternteil]] eines Menschen; seine '''Vaterschaft''' kann sich auf einen, zwei oder alle drei Teilbereiche der Elternschaft beziehen:
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* der [[Elternschaft#Biologische Elternschaft|''biologische'' Vater]] war der Erzeuger der männlichen Keimzelle ([[Sperma]]) für die [[Zeugung]] des Menschen, er ist mit ihm [[Blutsverwandtschaft|blutsverwandt]]
* der [[Elternschaft#Rechtliche Elternschaft|''rechtliche'' Vater]] hat [[Schutz von Ehe und Familie#Elternrecht|Elternrechte]] und -pflichten und trägt die [[Verantwortung#Juristische Verantwortung|rechtliche Verantwortung]] für den Menschen, auch im Falle seiner [[Adoption]] durch ihn
* der [[Elternschaft#Soziale Elternschaft|''soziale'' Vater]] übernimmt persönliche Verantwortung und [[Fürsorge|umsorgt]] den Menschen..

Ein Mensch kann folglich mehr als nur einen Vater haben. In der [[Kernfamilie]] und bei [[Alleinerziehender|alleinerziehenden biologischen Vätern]] werden alle drei Teilbereiche der Vaterschaft wahrgenommen. Der [[Stiefvater]], der Vater in einer [[Gleichgeschlechtliche Ehe|gleichgeschlechtlichen Ehe]], der [[Pflegeeltern|Pflegevater]], der biologische Vater ohne [[Elterliche Sorge (Deutschland)|Sorgerecht]] oder der [[Samenbank#Humanmedizin|Samenspender]] haben nur Teilbereiche inne.
 
== Wortherkunft ==
Das Wort „Vater“ gehört, wie viele andere [[Verwandtschaftsbeziehung|Verwandtschaftsbezeichnungen]] auch, zu den ältesten Teilen des Wortschatzes und geht auf eine gemeinsame Vorform vieler heutigen [[Indogermanische Sprachen|indoeuropäischen Sprachen]] zurück. Mit dem deutschen ''Vater'' urverwandte Formen in verwandten Sprachen sind im altindischen [[Sanskrit]] ''pitar,'' [[Griechische Sprache|griechisch]] ''pat'''e'''r'', lateinisch ''p'''a'''ter'', sowie [[Altirische Sprache|altirisch]] ''athir'' und neuirisch ''ahir''. Aus dem 4. Jahrhundert ist [[Gotische Sprache|gotisch]] ''fadar'' überliefert. Deutschsprachige Varianten sind unter anderem [[Althochdeutsche Sprache|althochdeutsch]] ''fater'' (ähnlich dem [[Englische Sprache|englischen]] ''father'') und schließlich [[Neuhochdeutsche Sprache|neuhochdeutsch]] ''Vater''.
 
Gebräuchliche ([[Kosename|Kose]]) Namen für einen Vater sind: ''Vati, [[Mama und Papa|Papa]], Papi, Paps, Pa, Babba'' ([[Hessen]])<ref>{{Internetquelle |url=https://www.deine-woerter.de/lexikon/hessen/ |titel=Hessen Wörterbuch & Lexikon: Sprichst du Hessisch? - Deine Wörter |sprache=de-DE |abruf=2022-11-01}}</ref>, ''Date'' ([[Tirol]]), ''Tata'' ([[Südtirol]]), ''Däta'' ([[Vorarlberg]]), ''Ätti'' ([[Kanton Bern|Bern]]) sowie ''dad, daddy'' ([[Englische Sprache|englisch]]).
 
Die Bezeichnung ''Vater'' wird in anderen Zusammenhängen als Begründer, Verursacher oder Erzeuger verwendet, beispielsweise als „Vater des Gedankens“ oder „Vater des Erfolges“. In alten [[Redewendung]]en wie „Die Väter sagten&nbsp;…“ steht ''Väter'' für die [[Vorfahr]]en (Ahnen, Altvorderen). Im [[Deutsche Sprache#Verbreitung und rechtlicher Status|deutschsprachigen Kulturraum]] wird ''[[Vaterland]]'' im Sinne von [[Heimat]] gebraucht. Im [[Christentum]] kennzeichnet die Bezeichnung ''[[Gott der Vater|Gottvater]]'' die väterliche Wesensart des als Dreifaltigkeit verehrten [[Gott]]es ([[Trinität]]).
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Es entsteht zwischen dem rechtlichen Vater (und seiner gesamten [[Verwandtschaft]]) ein Verwandtschaftsverhältnis zum Kind. Das Kind erhält, wenn die Mutter Ausländerin ist und der Vater Deutsch ist, auch die deutsche [[Staatsangehörigkeit]]. Es kommt also in einem solchen Falle zu einer dauerhaften doppelten Staatsangehörigkeit. Außerdem entstehen [[Zeugnisverweigerungsrecht]]e ({{§|52|stpo|juris}} [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]]).
 
Die Vaterschaft begründet zugleich die [[Unterhaltspflicht]] und darüber hinaus auch die sittliche Pflicht, für den Unterhalt des Kindes bis zum Abschluss einer seiner Neigung entsprechenden Ausbildung aufzukommen ({{§§|bgb|juris|seite=BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG015002377|text=§§ 1601 ff. BGB}}). Ferner nach {{§|1615l|bgb|juris}} BGB Unterhaltsansprüche für die [[Kindesmutter]], sowie nach dem Tod des Vaters [[Erbschaft|Erbansprüche]]. Die besonderen Bestimmungen für nichteheliche Kinder (sog. vorzeitiger Erbausgleich) sind durch das [[Kindschaftsrechtsreformgesetz]] zum 1. Juli 1998 abgeschafft worden.
 
Ebenfalls entstehen sozialrechtliche Ansprüche, z.&nbsp;B. auf Mitversicherung des Kindes in der [[Krankenkasse]] des Vaters ([[Familienversicherung]]) sowie im [[Todesfall]]e Ansprüche auf [[Waisenrente]].
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Desgleichen hat die Vaterschaftsfeststellung für das Kind zur Folge, dass es mit Eintritt in die [[Volljährigkeit]] grundsätzlich sorgepflichtig gegenüber seinen Eltern wird.
{{Siehe auch|Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters}}
 
=== Urteil ===
Beispiel für die Feststellung einer Vaterschaft vor dem [[Amtsgericht]]:
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Vaterschaft Urteil Beschluss.jpg
Vaterschaft Urteil Begründung.jpg
Vaterschaft Urteil Rechtsbehelfsbelehrung.jpg
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{{Rechtshinweis}}