„Brett des Karneades“ – Versionsunterschied
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Das '''Brett des Karneades''' ist ein philosophisches [[Gedankenexperiment]], das dem [[Antikes Griechenland|griechischen]] [[Philosoph]]en [[Karneades]] zugeschrieben wird.
Man stellt sich die Situation zweier Schiffbrüchiger vor, deren einzige Rettung ein umhertreibendes Brett ist, welches jedoch nur eine Person tragen kann. Einer der beiden Schiffbrüchigen tötet den anderen, um die rettende Planke für sich zu sichern und anschließend gerettet zu werden.
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== Überlieferung des Beispiels durch Cicero ==
Da Karneades keine Schriften verfasste, sondern nur mündlich lehrte, ist seine Philosophie nur aus Angaben in Werken späterer Autoren bekannt. Das Brett-Beispiel ist
Cicero gibt das Beispiel mit folgenden Worten wieder:
„Angenommen aber, es gibt nur ein Brett, aber zwei Schiffbrüchige, und beide sind weise Männer. Soll es jeder von ihnen an sich zu reißen suchen oder soll es einer dem anderen abtreten? Es soll abgetreten werden, aber an den, der eher wert ist, um seiner eigenen Angelegenheiten oder um des Staates willen am Leben zu bleiben. Was aber dann, wenn sie in beiden Punkten gleiche Ansprüche haben? Es wird keinen Streit geben, sondern einer wird dem anderen den Vortritt lassen, wie wenn er durch Losen oder im Fingerspiel verloren hätte.“<!---in welcher, der beiden Quellen, in welcher Übersetzung?-->
== Rezeption und Bewertung durch Kant ==
Auch [[Immanuel Kant]] hat das Fallbeispiel von Karneades aufgegriffen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Tat nicht als ''unsträflich (inculpabile)'', sondern als ''unstrafbar (impunibile)'' zu beurteilen sei, da die Bedrohung mit einem Übel durch das Gesetz, nämlich der Tod durch den richterlichen Ausspruch, gar nicht größer sein könne als die Furcht vor dem bevorstehenden Übel, nämlich dem Ertrinken. Der Sinnspruch des [[Ausnahmezustand|Notrecht]]s laute:
== Erweiterungen und Abwandlungen des Fallbeispiels ==
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In der Medizin stellt sich bei einem [[Massenanfall von Verletzten]]/Kranken die Frage, wem geholfen werden soll und wem nicht. Wie soll bei einer großen Zahl von Schwerverletzten mit den wenigen zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln umgegangen werden? Ähnliche Fragen stellen sich bei allen Unfällen oder Katastrophen mit vielen Betroffenen (Wer soll als erster mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden?) und bei der Verteilung von gespendeten Organen zum Zweck der [[Transplantation]]. Hier wird mittels des Verfahrens der [[Triage]] versucht, eine Einteilung in Behandlungs- und Versorgungsklassen vorzunehmen, um eine Antwort auf die Zuordnungsfrage zu geben und geordnet Hilfe leisten zu können.
Im Jahr 2006 stellte sich das Rechtfertigungsproblem anhand des vom [[Bundesverfassungsgericht]] für nichtig erklärten [[Luftsicherheitsgesetz]]es. Die dadurch eröffnete Frage lautet: Darf man eine Passagiermaschine abschießen, um anderen Menschen das Leben zu retten? Das [[Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz 2005|Urteil des Bundesverfassungsgerichts]]
Antworten auf diese Fragen müssen von verantwortlich Denkenden und Handelnden aus [[Angewandte Ethik#Individual- und Sozialethik|individualethischer und sozialethischer Sicht]] gefunden werden.
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== Rechtslage nach deutschem Strafrecht ==
Nach dem deutschen [[Strafrecht]] würde in diesem Fall eine [[
Allerdings wäre beim angreifenden Täter ein [[Notstand|entschuldigender Notstand]] gemäß {{§|35|StGB|dejure}} StGB gegeben, der dazu führt, dass der Täter nicht bestraft würde. Das Handeln des Täters erscheint als so verständlich, dass jede Schuld im Rechtssinne entfällt.
Für den Fall der Rettungsnotwendigkeit mehrerer Menschen, zum Beispiel bei der [[Triage]], wird von
== Literatur ==
Zeile 55:
== Weblinks ==
Juristische Lösung des Problems anhand des deutschen Strafrechts:
*
* [https://www.iurastudent.de/leadingcase/das-brett-des-karneades iurastudent.de]
== Anmerkungen ==
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